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   VGH Hessen, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 187 Abs 3 VwGO, § 155 Abs 1 VwGO, § 14 Abs 1 AuslG, § 14 Abs 2 S 2 AuslG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei nicht auszuschließender Gefahr der Sippenhaft - Streitwertfestsetzung bei gleichzeitigem einstweiligen Rechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis




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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Hessen, 25.05.1993 - 13 TH 1869/92  

    Ausreisefrist: Ankündigung der Abschiebung drei Monate vorher zur Vorbereitung

    Vielmehr ist nach Auffassung des Senates davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. bereits Beschluß des Senates vom 14. November 1988, Az. 13 TH 2717/88; anderer Auffassung der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 08. Dezember 1988, Az. 12 TH 2512/87 und Beschluß vom 05. Januar 1989, Az. 12 TP 53/88).
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2512/87  

    Aufenthaltserlaubnis eines zur Familienzusammenführung illegal Eingereisten -

    Ob dann, wenn der Ausländer im Verfahren nach § 80 Abs. 5 nur hinsichtlich der Abschiebungsandrohung (etwa mit Rücksicht auf § 14 AuslG) Erfolg hat, nicht aber hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnisversagung, etwas anderes gilt (so neuerdings der 13. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, 14.11.1988 -- 13 TH 2717/88 --, der in einem solchen Fall eine hälftige Kostenteilung angenommen hat), kann offenbleiben, weil hier eine derartige Konstellation nicht gegeben ist.
  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 13 TH 269/95  

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht als Anforderung des AuslG § 19 Abs 1

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend: Beschluß vom 14. November 1988 - 13 TH 2717/88 -), daß in Fällen, in denen im Eilverfahren einstweiliger Rechtsschutz sowohl gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung als auch gegen die zugleich erfolgte Androhung der Abschiebung begehrt wird, bei der Streitwertfestsetzung die Abschiebungsandrohung nicht gesondert neben der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen ist.
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  • VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88  

    Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der

    Demzufolge kommt der Abschiebungsandrohung, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, weder in streitwert- noch in kostenrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Hess. VGH, st. Rspr., z.B. 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.; 30.03.1989 - 12 TH 3858/87 - a.A. allerdings Hess. VGH, 13. Senat, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88 - hinsichtlich eines - hier nicht vorliegenden Abschiebungshindernisses aus § 14 Abs. 1 AuslG).
  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TH 3026/87  

    Aufenthaltserlaubnis - Rechtsschutzinteresse - Härtefall - Angeblich deutscher

    Demzufolge kommt der Abschiebungsandrohung, die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis verbunden ist, weder in streitwert- noch in kostenrechtlicher Hinsicht eine selbständige Bedeutung zu (Hess. VGH st. Rechtsprechung; z. B. 08.12.1988 - 12 TH 2512/87 - m.w.N.; anderer Auffassung allerdings jetzt Hess. VGH, 13. Senat, 14.11.1988 - 13 TH 2717/88 für den hier nicht gegebenen Fall eines Abschiebungshindernisses aus § 14 AuslG).
  • VGH Hessen, 14.11.1988 - 13 TH 1094/87  

    Abschiebung in den Iran bei beharrlicher Nichtbeachtung der islamischen

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß in derartigen Fällen die Kosten des Verfahrens zu teilen sind, weil nicht ersichtlich ist, daß dem Interesse des Betroffenen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Abschiebungsandrohung geringeres Gewicht zukommt als hinsichtlich der Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis, und die Beteiligten des Eilverfahrens damit zu gleichen Teilen obsiegt haben bzw. unterlegen sind (vgl. Beschluß des Senats vom 14. November 1988 - 13 TH 2717/88 - anderer Ansicht, das heißt für eine volle Kostentragungspflicht des lediglich hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erfolgreichen Antragstellers, beispielsweise Hess. VGH, Beschluß vom 16. Juli 1987 - 7 TH 3244/86 -).
  • VG Düsseldorf, 01.07.2003 - 17 K 5631/02  
    in diesem Sinne zum Aufenthaltsgenehmigungsrecht Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 14. November 1988 - 13 TH 2717/88 -.
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