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   VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97   

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https://dejure.org/1997,1332
VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 (https://dejure.org/1997,1332)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 (https://dejure.org/1997,1332)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 13 TZ 1947/97 (https://dejure.org/1997,1332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 146 Abs 3 VwGO, § 146 Abs 5 VwGO
    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für das Ergebnis der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 13.06.1997 - 7 TZ 1796/97

    Aufnahmebefugnis der obersten Landesbehörde - Härtefallregelung in Hessen für

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
    Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung, ob Zweifel an der Richtigkeit eines Beschlusses dann ernstlich sind, wenn die Entscheidung als grob ungerecht anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -), oder bereits dann, wenn nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97

    Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
    Es widerspräche dem mit der Einführung der Zulassungsbeschwerde verfolgten Beschleunigungs- und Entlastungszweck, eine Beschwerde gegen einen Beschluß deshalb zuzulassen, weil sich dessen Begründung als unrichtig erweist, um die zugelassene Beschwerde anschließend zurückzuweisen, weil der Beschluß im Ergebnis zutreffend ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. April 1997 - 8 S 667/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
    Hierzu ist erforderlich, daß die Antragsschrift in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet und darüber hinaus ausgeführt wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten von denen verwaltungsgerichtlicher Streitverfahren durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades abheben (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 7 S 662/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
    Hierzu ist erforderlich, daß die Antragsschrift in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet und darüber hinaus ausgeführt wird, inwieweit sich die benannten Schwierigkeiten von denen verwaltungsgerichtlicher Streitverfahren durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades abheben (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluß vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10. Juni 1997 - 7 S 662/97 -).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
    Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung, ob Zweifel an der Richtigkeit eines Beschlusses dann ernstlich sind, wenn die Entscheidung als grob ungerecht anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -), oder bereits dann, wenn nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
    Insoweit bedarf es auch keiner Entscheidung, ob Zweifel an der Richtigkeit eines Beschlusses dann ernstlich sind, wenn die Entscheidung als grob ungerecht anzusehen ist (so Hess. VGH, Beschluß vom 17. Februar 1997 - 14 TZ 385/97 -), oder bereits dann, wenn nach summarischer Prüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als dessen Mißerfolg (so Hess. VGH, Beschlüsse vom 4. April 1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 13. Juni 1997 - 7 TZ 1796/97 -).
  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

    Eine Rechtssache weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn die Klärung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in qualitativer Hinsicht überdurchschnittliche Anforderungen stellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 13 TZ 1947/97 - AuAS 1998; Beschluss vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 - DVBl. 1999, 119 [LS]; Beschluss vom 18. August 2005 - 9 UZ 1170/05 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 5 L 556/00 - NVwZ-RR 2002, 94; Beschluss vom 1. Juli 2003 - 5 LA 58/02 - NVwZ-RR 2004, 125).
  • VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05

    Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage

    Eine Rechtssache weist besondere rechtliche Schwierigkeiten auf, wenn die Klärung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in qualitativer Hinsicht überdurchschnittliche Anforderungen stellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 13 TZ 1947/97 -, AuAS 1998, 6; Beschluss vom 9. Juli 1998 - 13 UZ 2357/98 -, DVBl. 1999, 119 [LS]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. April 2001 - 5 L 556/00 -, NVwZ-RR 2002, 94; Beschluss vom 1. Juli 2003 - 5 LA 58/02 -, NVwZ-RR 2004, 125).
  • VGH Hessen, 01.09.2000 - 12 UZ 2783/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Neuregelung - zeitlicher

    Die ernstlichen Zweifel müssen an der Richtigkeit des Ergebnisses der erstinstanzlichen Entscheidung bestehen; ob sich die Entscheidung trotz formeller oder materieller Fehler letztlich doch als richtig erweist, ist im Zulassungsverfahren von Amts wegen anhand der maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu prüfen (Hess. VGH, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97 -, NVwZ-RR 1998, 777 = DVBl. 1998, 1033 = ESVGH 48, 223 = InfAuslR 1998, 438 m.w.N.; Hess. VGH, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97 -, AuAS 1998, 6 = HessJMBl.
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