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   LAG Köln, 27.07.1995 - 13 Ta 144/95   

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https://dejure.org/1995,3319
LAG Köln, 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 (https://dejure.org/1995,3319)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 (https://dejure.org/1995,3319)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 13 Ta 144/95 (https://dejure.org/1995,3319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Freistellung des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess - Auflösungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert; Freistellung; Arbeitnehmer; Arbeitszeugnis; Auflösungsantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Nur soweit auch der Inhalt eines Zwischenzeugnisses bestimmt werden soll, geht das LAG Hamburg in Übereinstimmung mit den meisten anderen Landesarbeitsgerichten von einem Gegenstandswert in Höhe eines Bruttomonatsgehalts aus (LAG Hamburg v. 13.1. 1987 - 5 Ta 35/87 - JurBüro 88, 1158; LAG Hamburg v. 30.05.1984, AnwBl 1985, 98; LAG Hamburg v. 11.11.1983 - 1 Ta 11/83 - AnwBl. 84, 155; ebenso: LAG Berlin v. 14.11.2002 - 16 Sa 970/02 - NZA-RR 03, 523; LAG Düsseldorf v. 19.8.1999 - 7 Ta 238/99 - LAGE § 3 ZPO Nr. 10; LAG Köln v. 28.4.1999 - 13 Ta 96/99 - MDR 99, 1336; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 144/95 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; für eine Obergrenze von einem halben Bruttomonatsgehalt allerdings: LAG Hamburg v. 4.7.2003 - 4 Ta 7/03 - n. v.; LAG Rheinland-Pfalz v. 18.1.2002 - 9 Ta 1472/01 - MDR 02, 954).
  • LAG Köln, 12.12.2007 - 11 Ta 358/07

    Wert des Beschwerdegegenstandes; Vergleichsstreitwert bei Freistellung

    Die in einem Kündigungsschutzprozess vergleichsweise vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist rechtfertigt regelmäßig keine Erhöhung des Gegenstandswertes für den Vergleich gegenüber dem Verfahrensstreitwert der Bestandsschutzklage, sofern die Parteien nicht bereits vor dem Abschluss des Vergleichs über die Frage der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht gerichtlich oder außergerichtlich gestritten haben (im Anschluss an LAG Köln, Beschluss vom 29.01.2002 - 7 Ta 285/01; LAG Köln, Beschluss vom 13.06.2005 - 4 Ta 178/05; LAG Köln, Beschluss vom 06.09.2007 - 5 Ta 232/07; gegen LAG Köln, Beschluss vom 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 und LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2000 - 1 Ta 133/00).

    Soweit sich der Beschwerdeführer für seine gegenteilige Auffassung in der Beschwerdeschrift vom 07.11.2007 auf die Beschlüsse des LAG Köln vom 27.07.1995 und des LAG Sachsen-Anhalt vom 22.10.2000 beruft, trifft es zwar zu, dass in beiden Beschlüssen jeweils für die in einem Prozessvergleich vereinbarte unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers von der Erbringung der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ein gesonderter Streitwert in Höhe der während des Freistellungszeitraums zu leistenden Arbeitsvergütung angenommen wurde (LAG Köln, Beschluss vom 27.07.1995 - 13 Ta 144/95, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2000 - 1 Ta 133/00, LAGE § 10 BRAGO Nr. 11).

  • LAG Köln, 12.09.2007 - 7 Ta 125/07

    Streitwert; Beschäftigungsklage im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Die vom Beschwerdeführer für seine Rechtsauffassung herangezogene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27.07.1995, 13 Ta 144/95, erscheint dem gegenüber überholt (hierzu ausführlich schon LAG Köln vom 29.01.2002, 7 Ta 285/01 = AR - Blattei ES 160.13 Nr. 233).
  • LAG Sachsen, 09.06.2005 - 4 Ta 390/04

    Keine Streitwerterhöhung durch Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess -

    Daraus wird hergeleitet, dass dem Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess kein eigener Streitwert zukommt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.1987 - 7 Ta 198/87 - in LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 66; Köln, Beschluss vom 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 - in AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; KR-Spilger, 6. Aufl., § 9 KSchG Rn. 94).
  • LAG Köln, 23.02.2005 - 9 Ta 14/05

    Streitwert, Zeugnisberichtigung

    Angesichts dessen erscheint es angemessen, den mitverglichenen Zeugnisanspruch - wie beantragt - mit einem Monatsgehalt (vgl. dazu: LAG Köln, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 13 Ta 144/95 - Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 3. August 2000 - 4 Ta 117/00 - Meier, Streitwerte im Arbeitsrecht, Rdn. 282 f. m.w.N.) bei der Festsetzung des Gegenstandswertes für den Vergleich in Ansatz zu bringen.
  • LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01

    Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich

    Eine in einem Kündigungsschutzprozess wegen einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung vergleichsweise vereinbarte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist rechtfertigt keine Erhöhung des Vergleichsstreitwerts, wenn die Parteien nicht vor Vergleichsschluss über die Freistellungsfrage gerichtlich oder außergerichtlich gestritten haben (anders noch LAG Köln 13 Ta 144/95 vom 27.07.1995, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199; wie hier: LAG Hamm MDR 1994, 625 f.i. LAG Schleswig-Holstein MDR 1999, 814 f.; Wenzel, Anm. zu LAG Köln a.a.O.).
  • LAG Sachsen, 12.08.2010 - 4 Ta 149/10

    Gegenstandswert bei vergleichsweiser Freistellungsvereinbarung

    Teilweise wird die Freistellung mit dem Betrag eines Monatsgehalts in Ansatz gebracht (LAG Niedersachsen 26.11.2007 - 9 Ta 314/07 - JurBüro 2008, 147; LAG München 12.09.2005 - 2 Ta 337/05 - AE 2006, 66; Hess. LAG 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA RR 1999, 382; LAG Hamburg 05.12.1994 - 2 Ta 20/94 - zit. bei Arend/Faecks NZA 1998, 281 bei Fußn. 18) und vereinzelt wird das gesamte Bruttoeinkommen des Freistellungszeitraums als Streitwert angenommen (LAG Sachsen-Anhalt 20.09.1995 - 1 [3] Ta 93/95 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 104 m. krit. Anm. v. Wenzel; 22.11.2000 - 1 Ta 133/00 - LAGE § 10 BRAGO Nr. 11 mit krit. Anm. v. Gravenhorst; LAG Köln 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199 mit krit. Anm. v. Wenzel).
  • LAG Köln, 06.09.2007 - 5 Ta 232/07

    Streitwert für Vergleich zur Freistellung von der Arbeitspflicht und Rücknahme

    Zwar ist in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 - für die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers ein gesonderter Streitwert in Höhe der entsprechenden Vergütung im Freistellungszeitraum angenommen worden, dieser Entscheidung ist jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2006 - 11 Ta 81/06

    Gegenstandswert: Festsetzung bei Antrag auf Entfernung von Abmahnungen;

    Bezüglich der Bewertung insoweit werden unterschiedliche Auffassung vertreten (Höhe der vereinbarten Vergütung: LAG Köln vom 27.07.1995 - 13 Ta 144/95 - 25 % der vereinbarten Vergütung bei gleichzeitiger Abrede der Nichtanrechnung anderweitigen Verdienstes: LAG Schleswig-Holstein vom 27.02.2006 - 1 Ta 165/05 -).
  • LAG Brandenburg, 17.04.2003 - 6 Ta 62/03

    Gegenstandswert eines Auflösungsantrages nach § 9 KSchG

    Daraus wird hergeleitet, dass dem Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess kein eigener Streitwert zukommt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1987 - 7 Ta 198/87 - in LAGE Nr. 66 zu § 12 ArbGG 1979; Köln, Beschluss vom 27.7.1995 - 13 Ta 144/95 - in AR - Blattei ES 160.13 Nr. 199, KR - Spilger, 6. Auflage, § 9 KSchG Rn. 94).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2002 - 2 Ta 531/02

    Gegenstandswert einer Freistellungsvereinbarung

  • AG Köln, 28.08.2007 - 138 C 358/07

    Abweisung einer Klage

  • ArbG Nürnberg, 19.01.2010 - 8 Ca 8422/07

    Streitwert - Zeugnisformulierungen

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