Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6455
LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06 (https://dejure.org/2006,6455)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2006 - 13 Ta 179/06 (https://dejure.org/2006,6455)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2006 - 13 Ta 179/06 (https://dejure.org/2006,6455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Wirksamkeit ; Betriebsvereinbarung; wiederkehrende Leistungen; Feststellungsantrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 RVG; § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG
    Gegenstandswert; Wirksamkeit ; Betriebsvereinbarung; wiederkehrende Leistungen; Fest-stellungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Gegenstandswertes in einem die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand habenden Beschlussverfahren für den ersten Arbeitnehmer; Berechnung des Gegenstandswertes in o. g. Verfahren für die ab dem zweiten ...

  • Judicialis

    RVG § 23; ; GKG § 42 Abs. 3 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23; GKG § 42 Abs. 3 Satz 1
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über wiederkehrende Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 595
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    Was die maßgeblichen Einzelfallumstände angeht, kann auf die vergleichbare Regelung zur Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten in § 37 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zurückgegriffen werden, wonach es in erster Linie auf die Bedeutung der Angelegenheit ankommt; daneben kann im Einzelfall der Umfang sowie die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit eine Rolle spielen (vgl. BVerfG NJW 1989, 2047; siehe auch § 48 Abs. 2 S. 1 GKG).

    Deshalb sind die damit verbundenen unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen bei der streitwertmäßigen Bemessung der Bedeutung der Sache zu berücksichtigen (vgl. z. B. BVerfG NJW 1989, 2047; LAG Hamm LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 70; LAG Mecklenburg-Vorpommern LAGE BRAGO § 8 Nr. 32; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rn. 446).

  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis haben, dem ein Vermögenswert zukommt (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rn. 313).

    Hier liegt eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit vor, weil es um die Grenzen der Teilhabe des Betriebsrats an der Gestaltung des betrieblichen Geschehens geht (vgl. BAG NZA 2005, 70).

  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    Streiten in einer solchen Konstellation die Betriebspartner über die Wirksamkeit der von ihnen getroffenen normativen Regelungen und erwirken darüber eine rechtskräftige Entscheidung, dann ist damit nicht nur zwischen ihnen eine verbindliche Klärung herbeigeführt; vielmehr steht zugleich auch fest, mit welchem Inhalt der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern zur Anwendung bringen kann, welche ausschließlich auf den Normenvertrag gestützten Ansprüche also bestehen (vgl. § 9 TVG; z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 79; AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 1; LAG Nürnberg, Urt. v. 23.12.2002 - 6 Sa 66/00).
  • LAG Hamm, 10.01.2005 - 13 TaBV 100/04

    Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    In dieser Konstellation ist es gerechtfertigt, in Anlehnung an die Staffelung der Arbeitnehmerzahlen in § 9 BetrVG für den ersten Fall den vollen Ausgangsbetrag in Ansatz zu bringen und für die weiteren Arbeitnehmer prozentuelle Anteile dieses Wertes nach folgender Staffel zu berücksichtigen (vgl. LAG Hamm, Beschl. vom 10.01.2005 - 13 TaBV 100/04; Beschl. vom 16.03.2005 - 13 TaBV 146/04):.
  • LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05

    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat;

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    Die dem entgegenstehende bisherige Rechtsprechung der Beschwerdekammer (Beschl. v. 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05 und 17/05; vgl. auch Beschl. v. 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05) wird aufgegeben.
  • LAG Hamm, 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats,

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    Die dem entgegenstehende bisherige Rechtsprechung der Beschwerdekammer (Beschl. v. 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05 und 17/05; vgl. auch Beschl. v. 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05) wird aufgegeben.
  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06
    Streiten in einer solchen Konstellation die Betriebspartner über die Wirksamkeit der von ihnen getroffenen normativen Regelungen und erwirken darüber eine rechtskräftige Entscheidung, dann ist damit nicht nur zwischen ihnen eine verbindliche Klärung herbeigeführt; vielmehr steht zugleich auch fest, mit welchem Inhalt der Arbeitgeber die Betriebsvereinbarung im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern zur Anwendung bringen kann, welche ausschließlich auf den Normenvertrag gestützten Ansprüche also bestehen (vgl. § 9 TVG; z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 79; AP ArbGG 1979 § 84 Nr. 1; LAG Nürnberg, Urt. v. 23.12.2002 - 6 Sa 66/00).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Lediglich in diesen Verfahren gehen die Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts bei der Festsetzung des Gegenstandswerts vom dreifachen Jahresbetrag der jeweiligen Entgeltdifferenz abzüglich 40 % aus (LAG Hamm, 17.08.2006 - 13 Ta 179/06 - NZA-RR 2006, 595; LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 549/06 - NZA-RR 2007, 96).
  • LAG Köln, 04.06.2007 - 9 Ta 104/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Beteiligungsrechte

    Dabei ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die der Arbeitgeberin gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG obliegende Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen, nicht zu einer unangemessenen Belastung führen darf (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 17. August 2006 - 13 Ta 179/06 - Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Rdn. 443 f.).
  • LAG Köln, 06.03.2007 - 9 Ta 480/06

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zuständigkeitsstreit; Betriebsvereinbarung über

    Dabei ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die der Arbeitgeberin gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG obliegende Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen, nicht zu einer unangemessenen Belastung führen darf (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 17. August 2006 - 13 Ta 179/06 - Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Rdn. 443 f.).
  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem

    Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates setzte das Beschwerdegericht durch Beschluss vom 17.08.2006 - 13 Ta 179/06 - den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren im allgemeinen auf 120.878,67 EUR und für den Teilvergleich vom 09.02.2006 auf 71, 73 EUR fest.
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 Ta 523/07

    Wertfestsetzung in Beschlussverfahren; Eingruppierung von 181 Mitarbeitern;

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weitere Maßnahme mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 - 13 Ta 179/06 - NZA-RR 2006, 595; LAG Hamm, Beschluss vom 09.10.2006 - 10 Ta 463/06 - m.w.N.).
  • LAG Köln, 02.09.2011 - 9 Ta 263/11

    Streitwert; Beschlussverfahren; Dienstfahrzeuggestellung

    Dabei ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die der Arbeitgeberin gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG obliegende Verpflichtung, die außergerichtlichen Kosten zu tragen, nicht zu einer unangemessenen Belastung führen darf (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 17. August 2006 - 13 Ta 179/06 -, LAG Köln, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 9 Ta 104/07 - Wenzel in GK-ArbGG, § 12 Rdn. 443 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht