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   LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06   

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LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06 (https://dejure.org/2006,9092)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06 (https://dejure.org/2006,9092)
LAG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2006 - 13 Ta 529/06 (https://dejure.org/2006,9092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Ein-Euro-Kräften; Mehrzahl von personellen Maßnahmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3; 33 Abs. 3 RVG; §§ 99 Abs. 1, 100 BetrVG; § 5 ZPO; § 16 As. 3 SGV
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Ein-Euro-Kräften; Mehrzahl von personellen Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Ersetzung einer vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur Einstellung von insgesamt drei Personen durch den Arbeitgeber; Erfordernis einer Zustimmung durch den Betriebsrat zur Einstellung von Ein-Euro-Kräften; Berechnung des Gegenstandswertes im ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 100; ; ZPO § 5; ; SGV § 16 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur kurzzeitigen Einstellung von Ein-Euro-Kräften - Mehrzahl personeller Maßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Auch dieser Rechtsprechung haben sich die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts angeschlossen (zuletzt: LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05).

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 Ta 463/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Damit errechnet sich ein monatlicher Wert für die Beschäftigung einer Ein-Euro-Kraft von insgesamt 677, 62 EUR (561,04 EUR + 116, 58 EUR - so bereits LAG Hamm, Beschluss vom 09.10.2006 - 10 Ta 463/06).
  • LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 494/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung zur Einstellung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34; LAG Hamm, Beschlüsse vom 25.09.2006 - 10 Ta 494/06 und 10 Ta 515/06).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Aufhebung der Umgruppierung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Von dieser Rechtsprechung, der auch die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gefolgt sind (LAG Hamm, Beschluss vom 04.03.2003 - 10 TaBV 53/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05 - NZA-RR 2005, 435) und an der sich durch die Übernahme des § 12 Abs. 7 ArbGG (alt) in § 42 Abs. 4 GKG (neu) zum 01.07.2004 nichts geändert hat, ist auch das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss dem Grunde nach ausgegangen.
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahrenbefristete Einstellung von 15

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Bei einer Einstellung für eine Dauer bis zu sechs Monaten sind regelmäßig zwei Monatsverdienste, bei einer Dauer bis zu drei Monaten ein Monatsverdienst in Ansatz zu bringen (LAG Hamm, Beschluss vom 13.05.1986 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 56; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.1987 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).
  • LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 515/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung zur Einstellung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34; LAG Hamm, Beschlüsse vom 25.09.2006 - 10 Ta 494/06 und 10 Ta 515/06).
  • LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung -

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Bei einer Einstellung eines Mitarbeiters von weniger als einem Monat muss ebenfalls eine Herabsetzung des Gegenstandswertes in entsprechender Höhe erfolgen (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005 - MDR 2006, 34; LAG Hamm, Beschlüsse vom 25.09.2006 - 10 Ta 494/06 und 10 Ta 515/06).
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 17 Ta 6016/03
    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Die Bedeutung einer jeden einzelnen Maßnahme nimmt umso mehr ab, je mehr Arbeitnehmer von der Gesamtmaßnahme betroffen sind (LAG Berlin, Beschluss vom 18.03.2003 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 13 = NZA-RR 2003, 437).
  • LAG Hamm, 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04

    Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06
    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Entgegen dem Landesarbeitsgericht Hamm (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06; LAG Hamm, Beschluss vom 09.11.2006 - 13 Ta 508/06 NZA-RR 2007, 96) kann somit auch kein Rückgriff auf die Regelung des § 42 Abs. 4 GKG genommen werden (so auch LAG Nürnberg, Beschluss vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 147/07

    Gegenstandswert, vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Eines Rückgriffs auf die Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bedarf es entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06) nicht.
  • LAG Hamm, 18.01.2008 - 13 Ta 736/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Einstellung; Arbeitnehmer; Mehrzahl von

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 m.w.N.; zuletzt LAG Hamm, Beschlüsse v. 29.11.2006 - 13 Ta 528/06 und 13 Ta 529/06), hier also mit jeweils 25 %.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 1 Ta 223/07

    Zum Gegenstandswert bei gleichzeitiger Stellung eines Antrags nach § 99 Abs 4

    Sie hält vielmehr einen Abschlag von 1/2 für angemessen (so schon LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 14.06.2007 - 1 Ta 147/07 und vom 14.07.2007 - 1 Ta 173/07; ebenso LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 529/06; LAG Bremen, Beschluss vom 19.07.2001 - 4 Ta 33/01).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 1 Ta 191/12

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Feststellungsantrag

    Eines Rückgriffs auf die Regelung des § 42 Abs. 4 GKG bedarf es entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. LAG Hamm Beschl. v. 29.11.2006 - 13 Ta 529/06) nicht.
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