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   LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07   

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https://dejure.org/2007,15932
LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07 (https://dejure.org/2007,15932)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07 (https://dejure.org/2007,15932)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2007 - 13 TaBV 10/07 (https://dejure.org/2007,15932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Eingruppierung; Absenkung; Entgelt; Neueinstellung; Zustimmung; Verweigerung; Betriebsrat; beachtlich; Arbeiterwohlfahrt; Tarifvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG; § 99 Abs. 3 BetrVG; § 99 Abs. 4 BetrVG
    Eingruppierung; Absenkung; Entgelt; Neueinstellung; Zustimmung; Verweigerung; Betriebsrat; beachtlich; Arbeiterwohlfahrt; Tarifvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als eine dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates unterliegende Maßnahme; Möglichkeit des Betriebsrates zur Verweigerung der Zustimmung zu einer geplanten ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 ABR 42/05

    Eingruppierung - Erhöhung der Wochenarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07
    Unter Eingruppierung als personelle Einzelmaßnahme versteht man die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema, das eine Zuordnung der Beschäftigten nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (zuletzt z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30, 32).

    Bedient er sich dann - wie hier - bei der Verteilung des für die Neueinstellungen reduzierten Gesamtvolumens eines bestehenden Systems, ohne dessen Struktur in Frage zu stellen, handelt es sich wegen der unterschiedslos für alle neu eintretenden Beschäftigten geltenden Maßstäbe "nur" um eine - zulässige - mitbestimmungsfreie Absenkung der Entgelthöhe (vgl. z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30; LAG Hamm - Beschluss vom 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05).

  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07
    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62; NZA 1994, 187; zustimmend z. B. Fitting, 23. Aufl., § 99 Rdrn. 168; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 99 Rdnr. 197) kann der Arbeitgeber bei erfolgter Zustimmungsverweigerung im anschließenden gerichtlichen Ersetzungsverfahren eine unvollständige Unterrichtung des Betriebsrates nachholen und so dessen abschließende Stellungnahme innerhalb einer Woche ermöglichen.
  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

    Auszug aus LAG Hamm, 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07
    Bedient er sich dann - wie hier - bei der Verteilung des für die Neueinstellungen reduzierten Gesamtvolumens eines bestehenden Systems, ohne dessen Struktur in Frage zu stellen, handelt es sich wegen der unterschiedslos für alle neu eintretenden Beschäftigten geltenden Maßstäbe "nur" um eine - zulässige - mitbestimmungsfreie Absenkung der Entgelthöhe (vgl. z. B. BAG AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 30; LAG Hamm - Beschluss vom 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05).
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2008 - 8 TaBV 64/07

    Mitbestimmung bei Lohnhöhe

    Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen (wie LAG Hamm - Beschluss vom 17.08.07 - 13 TaBV 10/07 -).

    Im Übrigen sei auf die gleichlautende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17.08.2007 - 13 TaBV 10/07 - verwiesen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2008 - 5 TaBV 2/08

    Eingruppierung, Änderung, Betriebsrat, Mitbestimmung, Verweigerung,

    Es obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber, darüber zu bestimmen, welches Entgeltvolumen er insgesamt für die Bezahlung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zur Verfügung stellen will (LAG Hamm Beschl. v. 17.082007 - 13 TaBV 10/07 -, zit. n. Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.04.2008 - 1 TaBV 41/07

    Streitgegenstand, Einstellung, Mitarbeiter, Arbeitszeit, Umfang der Arbeitszeit,

    Ausreichend ist, dass eine vollständige Unterrichtung des Betriebsrats im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegt (BAG, 20.12.1988, AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; NZA 1994, 187 (188); 12.06.2003, EzA Nr. 10 zu § 613a BGB 2002; LAG Schleswig-Holstein, 03.07.2001, 3 TaBV 7/01; LAG Hamm, 17.08.2007, 13 TaBV 10/07; Fitting, § 99 BetrVG Rn. 207; Kraft/Raab, in: GK, § 99 BetrVG Rn. 170; Thüsing, in: Richardi, § 99 BetrVG Rn. 197; Kania, in: ErfK, § 99 BetrVG Rn. 22).
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