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   LAG Hessen, 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03   

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https://dejure.org/2004,8707
LAG Hessen, 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03 (https://dejure.org/2004,8707)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03 (https://dejure.org/2004,8707)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 13 TaBV 113/03 (https://dejure.org/2004,8707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung bei monatelanger sexueller Belästigung durch körperliche Berührungen und Bemerkungen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BeschSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; BGB § 626 Abs. 1; BeschSchG § 2
    Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei monatelanger sexueller Belästigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sexuelle Belästigung - außerordentliche Kündigung!

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Sachsen, 10.03.2000 - 2 Sa 635/99

    Sexuelle Belästigung von Praktikantinnen in Ausbildungseinrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03
    Dieser Fall ist hier anzunehmen und mit der Schwere des Vertragsverstoßes zu begründen (vgl. zu den Kriterien einer Abmahnung bei sexueller Belästigung auch LAG Niedersachsen vom 21. Januar 2003, NZA-RR 2004, 19; Sächsisches LAG vom 10. März 2000, NZA-RR 2000, 468 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 21.01.2003 - 12 Sa 1418/02

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03
    Dieser Fall ist hier anzunehmen und mit der Schwere des Vertragsverstoßes zu begründen (vgl. zu den Kriterien einer Abmahnung bei sexueller Belästigung auch LAG Niedersachsen vom 21. Januar 2003, NZA-RR 2004, 19; Sächsisches LAG vom 10. März 2000, NZA-RR 2000, 468 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 02.09.2008 - 7 Ca 1837/08

    Außerordentliche Kündigung, verbale sexuelle Belästigung, verbale Entgleisung,

    Eine Abmahnung kann etwa dann entbehrlich sein, wenn es sich nicht nur um einen einmaligen Vorfall gehandelt hat, sondern sich um immer wiederholende sexuelle Belästigungen nicht nur verbaler, sondern auch tatsächlicher Art gehandelt hat (vgl. LAG Hessen 27.01.2004 - 13 TaBV 113/03).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04

    Anfechtung einer Ausscheidensvereinbarung durch Arbeitnehmer welchem wegen

    Wenn ein Arbeitnehmer als Führungskraft wiederholt sexuelle Belästigungen gegenüber einer weiblichen Mitarbeiterin an den Tag legt, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich kündigen (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 21. Januar 2003 - 12 Sa 1418/02, NZA-RR 2004, 19; LAG Hessen, Beschluss vom 27. Januar 2004 - 13 TaBV 113/03, EzA Schnelldienst Nr. 12/2004 S. 11), zumal vorliegend dem Kläger gegenüber schon einmal eine personelle Maßnahme durchgeführt worden war.
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