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   LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05   

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LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 (https://dejure.org/2005,4910)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 (https://dejure.org/2005,4910)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2005 - 13 TaBV 17/05 (https://dejure.org/2005,4910)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Zahlung; Zulage; reformatio in peius; Verbot; Beschwerde; Beschwerdeverfahren.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 RVG; § 33 RVG; § 9 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 63 GKG.
    Gegenstandswert; Streitwert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Zahlung; Zulage; reformatio in peius; Verbot; Beschwerde; Beschwerdeverfahren.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Gewährung von Zulagen; Bemessung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit; Verbot der reformatio in peius

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § 33; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; GKG § 63

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit bei Streit um Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Zulagengewährung - Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der Anwaltsgebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
    Hiervon ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren immer dann auszugehen, wenn um das Bestehen und die Beachtung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte gestritten wird, weil die Begehren weder auf Geld noch auf eine geldwerte Leistung gerichtet sind und auch ihre Grundlage nicht in einem Verhältnis bestehen, dem ein Vermögenswert zukommt (BAG NZA 2005, 70; LAG Hamm LAGE Nr. 50 zu § 8 BRAGO; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdnr. 169, 181, 266).

    Wenn damit im Erfolgsfalle auch (mittelbare) Auswirkungen auf die Vermögenslage der Arbeitgeberin und der betroffenen Mitarbeiter einhergehen würden, ändert dies nichts daran, dass der Streit der Beteiligten im vorliegenden Beschlussverfahren ausschließlich nichtvermögensrechtlicher Art ist (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Düsseldorf JurBüro 1995, 483; LAG Schleswig-Holstein LAGE Nr. 17 und 24 zu § 8 BRAGO).

  • LAG Düsseldorf, 28.11.1994 - 7 Ta 213/94

    Streitwert: Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
    Wenn damit im Erfolgsfalle auch (mittelbare) Auswirkungen auf die Vermögenslage der Arbeitgeberin und der betroffenen Mitarbeiter einhergehen würden, ändert dies nichts daran, dass der Streit der Beteiligten im vorliegenden Beschlussverfahren ausschließlich nichtvermögensrechtlicher Art ist (vgl. BAG NZA 2005, 70; LAG Düsseldorf JurBüro 1995, 483; LAG Schleswig-Holstein LAGE Nr. 17 und 24 zu § 8 BRAGO).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
    Was die maßgeblichen Einzelfallumstände angeht, kann auf die vergleichbaren Regelungen zur Bewertung nichtvermögensrechtlicher Streitigkeiten in § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO und § 12 Abs. 2 Satz 1 GKG (jetzt: § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG) zurückgegriffen werden, wonach es vor allem auf die Bedeutung der Angelegenheit und daneben auf den Umfang sowie die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ankommt (vgl. BVerfG NJW 1989, 2047).
  • LAG Hamm, 26.07.1990 - 8 TaBV 70/89

    Beschlußverfahren; Vergleich; Streitwertbegrenzungsklausel; Streitwert

    Auszug aus LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
    Denn entgegen der bislang ohne nähere Begründung vertretenden Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 30.01.1992 - 8 TaBV 153/91; Beschluss vom 26.07.1990 - 8 TaBV 70/89 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 187; ebenso LAG Hamburg LAGE Nr. 2 zu § 10 BRAGO; GK-ArbGG/ Wenzel, § 12 Rdnr. 213 und § 78 Rdnr. 96) ist die erkennende Kammer der Auffassung, dass in Verfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO (jetzt: § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG) das Verbot der reformatio in peius gilt, die erstinstanzliche Entscheidung also nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden darf (ebenso LAG Köln LAGE Nr. 9 zu § 10 BRAGO; Hamburgisches OVG NVwZ-RR 1997, 503; NVwZ-RR 1998, 525; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 33 Rdnr. 42).
  • OVG Hamburg, 13.01.1997 - Bs IV 130/95
    Auszug aus LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
    Denn entgegen der bislang ohne nähere Begründung vertretenden Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 30.01.1992 - 8 TaBV 153/91; Beschluss vom 26.07.1990 - 8 TaBV 70/89 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 187; ebenso LAG Hamburg LAGE Nr. 2 zu § 10 BRAGO; GK-ArbGG/ Wenzel, § 12 Rdnr. 213 und § 78 Rdnr. 96) ist die erkennende Kammer der Auffassung, dass in Verfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO (jetzt: § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG) das Verbot der reformatio in peius gilt, die erstinstanzliche Entscheidung also nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden darf (ebenso LAG Köln LAGE Nr. 9 zu § 10 BRAGO; Hamburgisches OVG NVwZ-RR 1997, 503; NVwZ-RR 1998, 525; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 33 Rdnr. 42).
  • OVG Hamburg, 28.04.1997 - Bs IV 333/96
    Auszug aus LAG Hamm, 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05
    Denn entgegen der bislang ohne nähere Begründung vertretenden Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hamm (Beschluss vom 30.01.1992 - 8 TaBV 153/91; Beschluss vom 26.07.1990 - 8 TaBV 70/89 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 187; ebenso LAG Hamburg LAGE Nr. 2 zu § 10 BRAGO; GK-ArbGG/ Wenzel, § 12 Rdnr. 213 und § 78 Rdnr. 96) ist die erkennende Kammer der Auffassung, dass in Verfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO (jetzt: § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG) das Verbot der reformatio in peius gilt, die erstinstanzliche Entscheidung also nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden darf (ebenso LAG Köln LAGE Nr. 9 zu § 10 BRAGO; Hamburgisches OVG NVwZ-RR 1997, 503; NVwZ-RR 1998, 525; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., § 33 Rdnr. 42).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    e) Die unter 7 c und d dargestellten Abweichungen der Kammer von der Festsetzung des Arbeitsgerichts führen allerdings nicht zu einer Abänderung des angefochtenen Beschlusses, denn auch im Beschwerdeverfahren gilt das Verschlechterungsverbot (LAG Hamburg v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; LAG Hamburg v. 16.08.2002 - 5 Ta 14/02 - n.v. jeweils mit ausführlicher Begründung; ebenso: LAG Hamm v. 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - juris; LAG Hessen v. 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - juris; LAG Hessen v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98 - NZA-RR 99, 382; LAG Hessen v. 21.01.1999 - 15/6 Ta 630/98 - NZA-RR 99, 156; LAG Köln v. 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99 - MDR 00, 670; LSG Niedersachsen v. 23.05.1997 - L 5 S (Ka) 63/97 - NdsRpfl 1997, 236; VGH Baden-Württemberg v. 10.08.1987 - 6 S 1591/87 - juris; Gerold/Schmidt/van Eicken/ Madert , RVG, 17. Aufl. 2006, § 33 Rz 15; Zöller-Gummer, 24. Aufl. § 572 ZPO Rz 39; Schneider/Herget, 12. Aufl. 2007 Rz 5070).
  • LAG Sachsen, 28.10.2013 - 4 Ta 172/13

    Gegenstandswert für Freistellung des Arbeitnehmers bei Beendigungsvergleich;

    In dem Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG gilt das Verbot der reformatio in peius, d. h. die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (so auch LAG Köln 13.12.1999 - 13 [7] Ta 366/99 - Hessisches LAG 19.11.2001 - 15 Ta 85/01 - LAG Hamburg 27.08.2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 11.01.2008 - 8 Ta 13/07 - LAG Rheinland-Pfalz 02.07.2009 - 1 Ta 141/09 - jeweils m. w. N.; a. A. GK-ArbGG/Schleusener § 12 Rn. 372 m. w. N. ohne Begründung).

    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da dieses Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (so auch LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27.08.2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13.12.1999 - 13 [7] Ta 366/99 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 4 Ta 7/09

    Antragsbindung im PKH-Verfahren - Berücksichtigung der Fahrtkosten im

    Eine Bindung an die gestellten Anträge ist nur in solchen Verfahren zu verneinen, die eine förmliche Antragsstellung nicht verlangen, sondern auch von Amts wegen eingeleitet werden können, so z.B. im Wertfestsetzungsverfahren nach § 63 Abs. 2 GKG (in Abgrenzung zum Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG: LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - Juris; zustimmend Hartung/Römermann, RVG, § 33 Rn 71 f.; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 33 Rn 25).
  • LAG Hamm, 12.09.2005 - 10 TaBV 72/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats,

    Dabei ist der Grundfall von bis zu 20 Mitarbeitern mit dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG - früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO - in Höhe von 4.000,00 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 4.000,00 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschlüsse vom 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05 und 13 TaBV 17/05 -).
  • LAG Köln, 25.09.2009 - 13 Ta 302/09

    Wertfestsetzung für Mehrvergleich; Verschlechterungsverbot für Beschwerde im

    In dem Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG gilt das Verbot der reformatio in peius, d.h. die erstinstanzliche Entscheidung darf nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (so auch LAG Köln 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99; Hessisches LAG 19.11.2001 - 15 Ta 85/01; LAG Hamburg 27.08.2002 - 5 Ta 14/02); LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05; LAG Hamburg 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Rheinland-Pfalz 02.07.2009 - 1 Ta 141/09 jeweils m.w.N.; a.A. GK-ArbGG/Schleusener § 12 Rn 372 m.w.N. ohne Begründung).

    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da dieses Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (so auch LAG Hamm 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05; LAG Hamburg 27.08.2002 - 5 Ta 14/02; LAG Köln 13.12.1999 - 13 (7) Ta 366/99).

  • LAG Hamm, 16.07.2007 - 13 Ta 236/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Eingruppierung; Umgruppierung;

    Denn in Fällen des § 33 RVG ist der erforderliche Antrag eines dazu Berechtigten (vgl. § 33 Abs. 2 S. 2 RVG) nicht nur als Begehren zur Verfahrenseinleitung zu verstehen; vielmehr enthält er zugleich auch die maßgebliche Sachbitte, die das Ziel der Höhe nach begrenzt (LAG Hamm, Beschluss vom 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05; Hamburgisches OVG NVwZ-RR 1997, 503 und NVwZ-RR 1998, 525; Fraunholz in: Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Aufl., § 33 Rdnr. 8).
  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15

    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

    Es besteht dafür auch kein öffentliches Interesse, da das Verfahren nach § 33 Abs. 1 RVG nur subsidiär eingreift, wenn entweder die Gebühren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnet werden oder es an einem solchen Wert fehlt, weil keine Gerichtsgebühren erhoben werden (LAG Köln 25. September 2009- 13 Ta 302/09 - mwN; LAG Hamm 2. August 2005 - 13 TaBV 17/05 - LAG Hamburg 27. August 2002 - 5 Ta 14/02 - LAG Köln 13. Dezember 1999- 13 (7) Ta 366/99 - ; LSG Nordrhein-Westfalen 26. Februar 2014- L 2 AS 432/13 B -) .
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 10 Ta 755/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    In Verfahren nach § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG gilt nämlich das Verbot der reformatio in peius, die erstinstanzliche Entscheidung darf also nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (LAG Hamm, Beschl. v. 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05; LAG Köln LAGE BRAGO § 10 Nr. 9; Hamburgisches OVG NVwZ-RR 1997, 503; NVwZ-RR 1998, 525; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 33 Rdnr. 15).
  • LAG Hamm, 28.01.2008 - 13 Ta 754/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; personelle Einzelmaßnahmen, Versetzung;

    In Verfahren nach § 33 Abs. 3, Abs. 4 RVG gilt nämlich das Verbot der reformatio in peius, die erstinstanzliche Entscheidung darf also nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers abgeändert werden (LAG Hamm, Beschl. v. 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05; LAG Köln LAGE BRAGO § 10 Nr. 9; Hamburgisches OVG NVwZ-RR 1997, 503; NVwZ-RR 1998, 525; Madert in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., § 33 Rdnr. 15).
  • LAG Hamm, 09.11.2005 - 13 TaBV 148/05

    Gegenstandswert; Bemessung; Mitbestimmungsrecht; Betriebsrat; Rauchverbot

    Denn wie die erkennende Kammer im Beschluss vom 02.08.2005 - 13 TaBV 17/05 - zum Ausdruck gebracht hat, findet gemäß § 33 Abs. 2 S. 2 RVG eine Festsetzung des Gegenstandswertes nur auf Antrag der dort genannten Personen ausschließlich in deren Interesse statt.
  • LAG Hamm, 24.11.2014 - 7 Ta 563/14

    Anwendung einer Betriebsvereinbarung; Bedeutung der Anzahl betroffener

  • LAG Hamm, 02.07.2012 - 13 Ta 234/12

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Hamm, 24.04.2006 - 13 Ta 178/06

    Gegenstandswert; Streitwert; Unterlassung; Unterlassungsanspruch;

  • LAG Hamm, 24.08.2012 - 10 Ta 261/12

    Gegenstandswert; Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • BPatG, 02.09.2008 - 5 W (pat) 10/07
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