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   LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08   

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https://dejure.org/2009,16091
LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2009,16091)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2009,16091)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 13 TaBV 3/08 (https://dejure.org/2009,16091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gemeinsamer Betrieb von Entleiher und Personalservicegesellschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG; § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG; § 14 Abs. 1 AÜG
    Gemeinsamer Betrieb von Personalservicegesellschaft und Unternehmen des Entleihers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsamer Betrieb von Personalservicegesellschaft und Unternehmen des Entleihers

  • Judicialis

    BetrVG § 1 Abs. 2; ; AÜG § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Betrieb von Personalservicegesellschaft und Unternehmen des Entleihers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08
    Nach der Rechtsprechung des BAG (z.B. Beschluss vom 11.02.2004, 7 ABR 27/03, EzA § 1 BetrVG 2001, 2; Beschluss vom 25.05.2005, 7 ABR 38/04, § 1 BetrVG 2001, 3) ist ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.

    Personenidentität in der Geschäftsführung führt zwar nicht zwingend zur Annahme eines Gemeinschaftsbetriebes, muss aber als wesentliches Indiz für einen einheitlichen Leitungsapparat angesehen werden (BAG vom 11.02.2004, 7 ABR 27/03, a.a.O.).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08
    Auch im Beschluss vom 13.08.2008, 7 ABR 21/07, hat das BAG ausgeführt, dass aus den Vermutungstatbeständen des § 1 Abs. 2 BetrVG keine abschließende gesetzliche Definition des Gemeinschaftsbetriebes folge.
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04

    Gemeinsamer Betrieb - Organschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08
    Nach der Rechtsprechung des BAG (z.B. Beschluss vom 11.02.2004, 7 ABR 27/03, EzA § 1 BetrVG 2001, 2; Beschluss vom 25.05.2005, 7 ABR 38/04, § 1 BetrVG 2001, 3) ist ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2009 - 13 TaBV 3/08
    Ebenso war nicht zu entscheiden, ob eine rechtmäßige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt oder ob durch Einschaltung der PSG rechtsmissbräuchlich Stammpersonal durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (so z.B. LAG Schleswig-Holstein, 3 TaBV 12/08, juris).
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