Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Eingruppierung nach Gehalts-TV Einzelhandel in Baden-Württemberg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung von Beschäftigten im Kundenservice des Einzelhandels
- Judicialis
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § ... 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 87 Abs. 1; ; ArbGG § 87 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; TVG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung von Beschäftigten im Kundenservice des Einzelhandels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 29/07
- LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83
Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Mit der Zuordnung der Beispiele zu den Gruppen bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass eine Tätigkeit, die als Beispiel in einer Gruppe genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Gruppe erfüllt (vgl. BAG, Urteile vom 08.02.1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung sowie - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 07.11.1984, 4 AZR 286/83, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel). - BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 326/88
Eingruppierung eines Druckers in eine höhere Lohngruppe
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfange erfasst, so sind für die Eingliederung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urteil vom 04.04.1979, 4 AZR 618/77, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 28.09.1988, 4 AZR 326/88, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie, m. w. N.). - BAG, 07.11.1990 - 4 AZR 67/90
Eingruppierung einer Regaleinrichterin im Einzelhandel
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Die Eingliederung der überwiegenden Tätigkeit in die Gruppen des GTV erfolgt nach allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und Beispielen (vgl. hierzu auch BAG, Beschluss vom 07.11.1990, 4 AZR 67/90, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
- BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83
Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Mit der Zuordnung der Beispiele zu den Gruppen bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass eine Tätigkeit, die als Beispiel in einer Gruppe genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Gruppe erfüllt (vgl. BAG, Urteile vom 08.02.1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung sowie - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 07.11.1984, 4 AZR 286/83, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel). - BAG, 08.03.1972 - 4 AZR 247/71
Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse - Gartenbau - Landschaftsbau - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfange erfasst, so sind für die Eingliederung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urteil vom 04.04.1979, 4 AZR 618/77, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 28.09.1988, 4 AZR 326/88, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie, m. w. N.). - BAG, 04.04.1979 - 4 AZR 618/77
Dekorateure im Einzelhandel - Gehaltsgruppen - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Wird die von einem Arbeitnehmer überwiegend ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht in vollem Umfange erfasst, so sind für die Eingliederung die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen, bei deren Auslegung wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen sind (vgl. BAG, Urteil vom 04.04.1979, 4 AZR 618/77, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG, Urteil vom 28.09.1988, 4 AZR 326/88, AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie, m. w. N.). - BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83
Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 8/08
Mit der Zuordnung der Beispiele zu den Gruppen bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, dass eine Tätigkeit, die als Beispiel in einer Gruppe genannt wird, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Gruppe erfüllt (vgl. BAG, Urteile vom 08.02.1984, BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung sowie - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; BAG Urteil vom 07.11.1984, 4 AZR 286/83, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).