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   LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12   

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https://dejure.org/2013,2660
LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12 (https://dejure.org/2013,2660)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12 (https://dejure.org/2013,2660)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 13 TaBV 8/12 (https://dejure.org/2013,2660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zum Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet

  • IWW
  • JurPC

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internetzugang des Betriebsrats; Antrag des Betriebsrats auf weiteren Internetzugang bei fehlenden Anhaltspunkten für arbeitgeberseitige Kontrolle und Überwachung des betrieblichen Intranets

  • info-it-recht.de

    Ein Anspruch des Betriebsrates auf einen weiteren über einen externen Provider zur Verfügung gestellten "externen" Internetanschluss besteht nicht, wenn vom Arbeitgeber über das betriebsinterne Intranet bereits ein Internetanschluss bereitsteht

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Internetzugang des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen externen Internetanschluss

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrats auf zusätzlichen externen Internetanschluss

  • poko.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Betriebsrates auf einen "externen" Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internetanschluss über das betriebliche Intranet

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Anspruch des Betriebsrats auf "externen” Internetanschluß vom Arbeitgeber

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen externen Internetanschluss bei einem vom Arbeitgeber gestelltem Anschluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen externen Internetanschluss bei vorhandenem Anschluss

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat muss firmeninternen Internetanschluss nutzen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12
    Zur Informationstechnik im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG gehört das Internet (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 16 mwN, BAGE 135, 154).

    Der Betriebsrat kann einen Internetzugang allerdings nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 17 mwN, aaO).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 18 mwN, aaO).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 19 mwN, aaO).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 13 TaBV 8/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - DB 2012, 2524 ff., m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, gilt in diesem Zusammenhang Folgendes: Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang unter anderem sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen.

    cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2012 (7 ABR 23/11, DB 2012, 2524), in welcher es um einen Anspruch des Betriebsrates auf einen Internetzugang ohne Personalisierung der einzelnen Betriebsratsmitglieder ging.

  • ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13

    Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

    Auch muss ihnen eine Schadensgefahr eigen sein, die über eine Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinaus geht und geeignet ist, den Betrieb in empfindlicher Weise zu beeinträchtigen bis an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit (vgl. auch ArbG Frankfurt vom 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12, ArbRB 2013, 98).
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