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   LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06   

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https://dejure.org/2007,6320
LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06 (https://dejure.org/2007,6320)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06 (https://dejure.org/2007,6320)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 13 TaBV 86/06 (https://dejure.org/2007,6320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 14 BetrVG; § 19 BetrVG; § 11 WO; § 12 WO; § 24 WO; § 25 WO
    Anfechtung; Betriebsratswahl; Briefwahl; Freiumschlag; Stimmzettel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl; Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das einzuhaltende Wahlverfahren; Manipulation von Briefwahlunterlagen durch fehlerhafte Verwahrung und Versiegelung; Beeinflussung des Wahlergebnisses durch Wahlfehler

  • Judicialis

    BetrVG § 14; ; BetrVG § 19; ; WO § 11; ; WO § 12; ; WO § 24; ; WO § 25

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Botentätigkeit des Wahlvorstandes ohne Gewährleistung zweifelsfreier Ablieferung von Briefwahlstimmen - keine ungültige Briefwahlstimme durch Merkblatt im Wahlumschlag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06
    Schon durch die beiden aufgezeigten Wahlfehler konnte das Wahlergebnis objektiv beeinflusst bzw. geändert werden (§ 19 Abs. 1 a.E. BetrVG); bei einer hypothetischen Betrachtungsweise hätte nämlich die Wahl ohne die genannten Verstöße nicht zwingend zu demselben Ergebnis geführt (vgl. z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2, j. m. w. N).

    Dementsprechend musste auf die Anfechtungsrelevanz der zahlreichen weiteren gerügten Verstöße nicht mehr eingegangen zu werden, z. B. auf die Aspekte zulässiger Wahlwerbung und die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48) sowie auf den Gesichtspunkt, ob insgesamt neun Arbeitnehmer, darunter drei Wahlvorstandsmitgliedern, unter Berücksichtigung der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten zulässigerweise die Briefwahl ermöglicht worden ist (vgl. BAG AP BetrVG § 76 Nr. 29).

  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06
    Bei der persönlichen Stimmabgabe trägt der Gesetzgeber der vergleichbaren Gefahr der Manipulation mit Stimmzetteln dadurch Rechnung, dass während des Wahlvorgangs die Wahlurne den Anforderungen des § 12 Abs. 1 S. 2 WO gerecht und unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 WO nach Abschluss der Stimmabgabe versiegelt werden muss (vgl. BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - 7 ABR 79/87; LAG Brandenburg, a.a.O.; LAG Köln LAGE BetrVG 1972 § 19 Nr. 5; Fitting, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 14; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O., § 12 WO Rdnr. 7).
  • LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06
    Deshalb bestand, gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Wahlverhalten (vgl. LAG Brandenburg NZA-RR 1999, 418).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06
    Schon durch die beiden aufgezeigten Wahlfehler konnte das Wahlergebnis objektiv beeinflusst bzw. geändert werden (§ 19 Abs. 1 a.E. BetrVG); bei einer hypothetischen Betrachtungsweise hätte nämlich die Wahl ohne die genannten Verstöße nicht zwingend zu demselben Ergebnis geführt (vgl. z.B. BAG AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2, j. m. w. N).
  • LAG Köln, 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02

    Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06
    Auch dann darf die abgegebene Stimme wegen der zwischenzeitlich bestandenen Gefahr des Austausches des Wahlumschlags einschließlich Stimmzettel nicht berücksichtigt werden; die Stimmabgabe ist ungültig (allg. Meinung: z. B. LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2003 - 4 (13) TaBV 63/02; DKK/Schneider, 10. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; Fitting, 23. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4; GK-BetrVG/Kreutz, 8. Aufl., § 25 WO Rdnr. 4).
  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87

    Betriebsrat; Wahl; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Anfechtung; Stimmenauszählung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06
    Aus alledem folgt, dass zur Gewährleistung eines einwandfreien und transparenten Wahlverfahrens ohne die Gefahr von Missdeutungen und Verdächtigungen (vgl. LAG Berlin DB 1988, 504) der als Bote eingesetzte Arbeitnehmer N1 wegen seiner Paralleltätigkeit als Wahlvorstandsvorsitzender, der unter anderem mit der Herstellung der Wahlunterlagen betreut war, durch einsprechende Vorkehrungen hätte sicherstellen müssen, dass zwischenzeitlich nicht die Gefahr eines unbeobachteten Zugriffs auf die ausgefüllten und von ihm entgegengenommenen Wahlunterlagen bestand.
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl; Anforderungen an eine Briefwahl

    Andernfalls erweist sich eine Betriebsratswahl allein wegen des Bestehens dieser Möglichkeit als anfechtbar, ohne dass es darauf ankäme, ob ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person festgestellt werden kann (vgl. auch LAG Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06, dokumentiert bei juris).

    Andernfalls erweist sich eine Betriebsratswahl allein wegen des Bestehens dieser Möglichkeit als anfechtbar, ohne dass es darauf ankäme, ob ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person festgestellt werden kann (vgl. LAG Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06, dokumentiert bei juris, Rn. 59 unter Hinweis auf LAG Brandenburg vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98, ebenfalls dokumentiert bei juris).

    Im Ergebnis ist jedenfalls festzustellen, dass gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und der konkreten Umstände des Einzelfalles, die nicht ganz unwahrscheinliche Möglichkeit einer Einflussnahme auf das Wahlverhalten und das Wahlergebnis bestand (vgl. LAG Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06, dokumentiert bei juris, Rn. 59 unter Hinweis auf LAG Brandenburg vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98, ebenfalls dokumentiert bei juris).

  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 10 Sa 1624/08

    Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst; Direktionsrecht;

    Die Betriebsratswahl vom 24.05.2006 wurde jedoch auf Antrag der Beklagten durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06 - wegen Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften rechtskräftig für unwirksam erklärt.

    Auf den Beschluss vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06 - wird Bezug genommen.

    Die Amtszeit des am 24.05.2006 gewählten Betriebsrats war nach der Zustellung des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 07.11.2007 - 7 ABN 74/07 -, mit dem die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06 - über die Unwirksamkeit der Betriebsratswahl vom 24.05.2006 rechtskräftig geworden war, abgelaufen.

  • LAG Hamm, 16.03.2007 - 10 Sa 1924/06

    Abmahnung u. a. wegen unzutreffender Führung eines Fahrtenbuches

    Diese Betriebsratswahl ist Gegenstand eines Wahlanfechtungsverfahrens, das noch nicht abgeschlossen ist (3 BV 663/06 Arbeitsgericht Bielefeld = 13 TaBV 86/06 LAG Hamm).
  • ArbG Braunschweig, 13.07.2022 - 3 BV 5/22

    Anfechtung einer Beriebsratswahl; Ordnungsgemäße Verwahrung der Wahlrückläufer;

    Andernfalls erweist sich eine Betriebsratswahl allein wegen des Bestehens der Möglichkeit der Wahlmanipulation als anfechtbar, ohne dass es darauf ankäme, ob ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person festgestellt werden kann (LAG Düsseldorf, 16.09.2011, 10 TaBV 33/11; LAG Hamm, 01.06.2007, 13 TaBV 86/06; LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.1998, 5 TaBV 18/98).
  • ArbG Duisburg, 24.04.2023 - 1 BV 9/22
    a) Der Wahlvorstand muss solchen Gefahren der Einflussnahme auf das Wahlverhalten und das Wahlergebnis mit wirksamen Mitteln begegnen, die gemessen an der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Einzelfalls nicht ganz unwahrscheinlich erscheinen (vgl. dazu auch LAG Hessen 29.10.2020 - 16 TaBV 150/19 m.w.N.; LAG Hamm 27.10.2015 - 7 TaBV 19/15, Rn. 79; LAG Düsseldorf 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11, Rn. 63; LAG Hamm 01.06.2007 - 13 TaBV 86/06; LAG Brandenburg 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98; ArbG Braunschweig 13.07.2022 - 3 BV 5/22; Klose, NZA 2021, 1301 (1304)).
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