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   LAG Hamm, 08.04.2011 - 13 TaBV 92/10   

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https://dejure.org/2011,25738
LAG Hamm, 08.04.2011 - 13 TaBV 92/10 (https://dejure.org/2011,25738)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2011 - 13 TaBV 92/10 (https://dejure.org/2011,25738)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2011 - 13 TaBV 92/10 (https://dejure.org/2011,25738)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Datenschutzbeauftragter; Bestellung; Zuverlässigkeit; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG
    Datenschutzbeauftragter; Bestellung; Zuverlässigkeit; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten bedarf nicht Zustimmung des Betriebsrates und kann ersetzt werden; Mitbestimmung bei der Bestellung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten; mitbestimmungsfreie befristete Übertragung von Aufgaben eines ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei der Bestellung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten; mitbestimmungsfreie befristete Übertragung von Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten bei fehlender Interessenkollision; Ersetzung verweigerter Zustimmung des Betriebsrats auf Antrag der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestellung als Datenschutzbeauftragter - kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nebenberuflichem Datenschutzbeauftragten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 08.04.2011 - 13 TaBV 92/10
    Allerdings stellt sich bei Mitarbeitern, die nur "nebenamtlich" mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten betraut werden, im Einzelfall die Frage einer der gebotenen Zuverlässigkeit entgegenstehenden Interessenkollision, namentlich wenn sie, wie hier, auch arbeitsvertraglich mit Fragen der Informationstechnologie befasst sind ( vgl. BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 4).
  • ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15

    Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

    [112] S. hierzu etwa schon BAG 22.3.1994 - 1 ABR 51/93 - BAGE 76, 184 = AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 4 = EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 121 = NZA 1994, 1049 = BB 1994, 2070 [Leitsatz 2.]: "Bedenken gegen die Zuverlässigkeit können sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer neben seiner Aufgabe als Datenschutzbeauftragter Tätigkeiten ausübt, die mit seiner Kontrollfunktion unvereinbar sind, weil sie den Arbeitnehmer in einen Interessenkonflikt geraten lassen"; s. aus neuerer Zeit ferner etwa LAG Hamm 8.4.2011 - 13 TaBV - DuD 2011, 737 = ZD 2012, 83 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz 1.]: "Bei der Abgrenzung, wann die erforderliche Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters, der mit der Aufgabe eines Datenschutzbeauftragten betraut werden soll, wegen einer bestehenden Interessenkollision nicht mehr gegeben ist, ist entscheidend darauf abzustellen, ob die betroffene Person auch in ihrem Einsatzbereich als Arbeitnehmer damit betraut ist, für eine datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen".
  • ArbG Duisburg, 05.03.2012 - 3 Ca 1986/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung, Konzern, Datenschutzbeauftragter,

    Denn nur in einer solchen Konstellation bestände die Gefahr, dass es bei einer parallelen Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben als Datenschutzbeauftragter, nämlich auf die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Bereich personenbezogener Daten hinzuwirken (§ 4f Abs. 1 Satz 1 BDSG), im Ergebnis auf eine Kontrolle der eigenen Arbeit hinauslaufen würde (vgl. BAG, a. a. O.; LAG Hamm v. 8.4.2011, 13 TaBV 92/10, BeckRS 2011, 73602).
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