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OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 13 U 1/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelhaftigkeit eines Bauwerks wegen schalltechnischer Mängel des Dachs; Windgeräusche und Schallbelästigung bei Niederschlägen; Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens wegen unbrauchbarer Untersuchungsmethode
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 251 a Abs. 2; ; ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § 331 a; ; ZPO § 379; ; ZPO § 402; ; ZPO § 539 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mangelhafte körperschalltechnische Eigenschaften eines Hausdaches - Mitwirkungspflicht des Bauherren bei Gutachtenerstellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangel: Nachweis einer Geräuschbelästigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 08.12.2004 - 6 O 640/03
- OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 13 U 1/05
- LG Potsdam, 11.09.2007 - 6 O 640/03
- OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 6 W 181/07
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1107
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 09.08.1995 - 8 W 125/95
Wie müssen Gericht und Sachverständiger zusammenarbeiten?
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 13 U 1/05
Ferner war es ihre Sache, für die zur sachverständigen Begutachtung erforderlichen Voraussetzungen auf ihre Kosten zu sorgen, namentlich Bauwerksöffnungen - gegebenenfalls nach Anweisung des Sachverständigen - selbst vorzunehmen oder durch einen von ihnen zu beauftragenden Fachmann vornehmen zu lassen (vgl. OLG Brandenburg, 8. Zivilsenat, BauR 1996, 432 ff; OLGR Rostock 2002, 258 ff). - BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 13 U 1/05
Der Auftraggeber kann erwarten, dass sein Wohnhaus den Standard erfüllt, den vergleichbare andere zeitgleich errichtete Gebäude aufweisen (vgl. BGH BauR 1998, 872, 873). - OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01
Beauftragung externer Hilfskräfte
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 13 U 1/05
Ferner war es ihre Sache, für die zur sachverständigen Begutachtung erforderlichen Voraussetzungen auf ihre Kosten zu sorgen, namentlich Bauwerksöffnungen - gegebenenfalls nach Anweisung des Sachverständigen - selbst vorzunehmen oder durch einen von ihnen zu beauftragenden Fachmann vornehmen zu lassen (vgl. OLG Brandenburg, 8. Zivilsenat, BauR 1996, 432 ff; OLGR Rostock 2002, 258 ff).