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   OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08 (1)   

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OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08 (1) (https://dejure.org/2008,5302)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.2008 - 13 U 10/08 (1) (https://dejure.org/2008,5302)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 (1) (https://dejure.org/2008,5302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § ... 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; VerbrkrG § 9 Abs. 1; ; VerbrkrG § 9 Abs. 1 S. 2; ; VerbrkrG § 18 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1; BGB § 280
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dabei kann die wirtschaftliche Einheit unwiderleglich nur vermutet werden, wenn die Anlageunterlagen zugleich mit dem Kreditantrag vorgelegt worden sind (BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, BGHReport 2008, 862 (863)).

    Die Verträge müssen sich wechselseitig bedingen bzw. der eine seinen Sinn erst durch den anderen erhalten (BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, BGHReport 2008, 862 (863)).

    Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände (Verbindungselemente), die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 358 Rn. 31 m.w.N.; BGH, Urt. v. 18.12.2007 - XI ZR 324/06, BGHReport 2008, 862 (863)).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Mangels eigener Aufklärungspflicht kann die Bank auch grundsätzlich nicht für eine unterlassene Aufklärung des Verbrauchers durch den Anlageberater oder -vermittler verantwortlich gemacht werden (BGH, WM 2006, 1194 (1201 f.).

    Dem Kläger kommt auch nicht die von der Rechtsprechung des BGH in jüngerer Zeit entwickelte Beweiserleichterung hinsichtlich eines Wissensvorsprungs der Bank zugute; nach dieser Rechtsprechung wird die Kenntnis der Bank von einer arglistigen Täuschung des Verkäufers, Vermittlers oder Fondsinitiators widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles objektiv evident so grob falsch ist, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH, WM 2006, 1194 (1200)).

  • BGH, 27.09.2004 - II ZR 321/03

    Einwendungsdurchgriff bei einer kreditfinanzierten Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Zwar ist anerkannt, dass eine bloße interne Umschuldung den von Anfang an bestehenden Verbund zwischen Beitritt und Kreditgewährung fortbestehen lässt (BGH, Urt. v. 27.09.2004, II ZR 321/03, BeckRS 2004 10174 Tz. 3); etwas anderes gilt jedoch, wenn - wie vorliegend - anders als bei einer internen Umschuldung nicht mehr derselbe Kreditgeber an der Anschlussfinanzierung beteiligt ist.
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 201/03

    Zurechnung des Wissens eines in einer Filiale tätigen Bankangestellten;

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Ein Wissensvorsprung liegt etwa vor, wenn die Bank weiß oder damit rechnet, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (BGH, WM 2005, 375 (377)).
  • OLG Bamberg, 27.09.2004 - 4 U 148/04

    Zur Frage des Widerrufs einer Darlehensvereinbarung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Zu diesen Indizien gehören die Zweckbindung des Darlehens zur Finanzierung eines bestimmten Geschäfts, durch die dem Darlehensnehmer die freie Verfügbarkeit über die Darlehensvaluta genommen wird, der zeitgleiche Abschluss beider Verträge, das Verwenden einheitlicher Formulare mit konkreten wechselseitigen Hinweisen auf den jeweils anderen Vertrag (vgl. BGH, NJW 2003, 2703 (2704)), die Einschaltung derselben Vertriebsorganisation durch Kreditgeber und Verkäufer, (wobei es nicht ausreicht, dass der Anlagevermittler zugleich den Kreditvertrag einfädelt und sich dabei der Abschlussformulare des Kreditinstituts bedient, vgl. OLG Bamberg, WM 2005, 593 (596)) und das Abhängigmachen des Wirksamwerdens des Erwerbsvertrages vom Zustandekommen des Finanzierungsvertrages mit einer vom Unternehmer vorgegebenen Bank (Staudinger/Kessal-Wulf, BGB Bearb. 2004 § 358 Rz. 32 m.w.N.; Ott, in: Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt, VerbrKrG 2. Aufl., § 9 Rz. 51).
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 304/75

    Beginn der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dies ist der Fall, sobald der Geschädigte in der Lage ist, seine Ansprüche zumindest in Form einer zulässigen Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen (so schon RGZ 153, 101 (106, 107); BGH, WM 1978, 496; NJW 1972, 154; BGHZ 73, 363 (365); BGHZ 79, 176 (178); BGHZ 96, 290 (294); BGH, NJW 1987, 1887).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Von einer solchen Mitwirkung ist auszugehen, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern weil der Vertriebsbeauftragte des Verkäufers dem Interessenten zugleich mit dem Kaufvertrag bzw. den Beitrittsunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich dem Verkäufer gegenüber zuvor zur Finanzierung bereit erklärt hatte (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 167, 252, (257); BGH, WM 2007, 1456, (1458); BGH, WM 2008, 244, (245 f.) m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1971 - II ZR 49/70

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund fahrlässiger Abgabe eines fehlerhaft

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dies ist der Fall, sobald der Geschädigte in der Lage ist, seine Ansprüche zumindest in Form einer zulässigen Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen (so schon RGZ 153, 101 (106, 107); BGH, WM 1978, 496; NJW 1972, 154; BGHZ 73, 363 (365); BGHZ 79, 176 (178); BGHZ 96, 290 (294); BGH, NJW 1987, 1887).
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Dies ist der Fall, sobald der Geschädigte in der Lage ist, seine Ansprüche zumindest in Form einer zulässigen Feststellungsklage gerichtlich geltend zu machen (so schon RGZ 153, 101 (106, 107); BGH, WM 1978, 496; NJW 1972, 154; BGHZ 73, 363 (365); BGHZ 79, 176 (178); BGHZ 96, 290 (294); BGH, NJW 1987, 1887).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Köln, 22.10.2008 - 13 U 10/08
    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung darin, dass bereits die Investition als solche in ein den Zwecken des Investors nicht entsprechendes Objekt einen Schaden darstellt, der den Geschädigten in die Lage versetzt, im Klagewege die Rückabwicklung des Geschäfts geltend zu machen (BGH, NJW 1992, 1223 (1224); WM 2004, 1823).
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • BGH, 21.02.2005 - II ZR 112/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Geschäftsführer

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 18 U 28/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung:

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

  • BFH, 11.02.2003 - VII R 18/02

    Nachweis der Bevollmächtigung

  • LG Köln, 06.12.2007 - 15 O 593/06

    Pflichtverletzung durch Falschberatung mit der Behauptung einer 10jährigen

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZR 142/05

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen der wirtschaftlichen Einheit von Kreditvertrag

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

  • RG, 01.12.1936 - III 271/35

    1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.11.2008 - 13 U 10/08   

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OLG Köln, 24.11.2008 - 13 U 10/08 (https://dejure.org/2008,14010)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.11.2008 - 13 U 10/08 (https://dejure.org/2008,14010)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. November 2008 - 13 U 10/08 (https://dejure.org/2008,14010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Täuschung über eine Mietgarantie, da die Ansprüche verjährt sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 06.12.2007 - 15 O 593/06

    Pflichtverletzung durch Falschberatung mit der Behauptung einer 10jährigen

    Auszug aus OLG Köln, 24.11.2008 - 13 U 10/08
    Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.12.2007 - 15 O 593/06 - zurückgewiesen.
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