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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4587
OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2002,4587)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2002,4587)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2002,4587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungsdurchgriff; Kollusives Zusammenwirken zwischen dem Vermittler und dem Veräußerer einer Immobilie; Immobilien- und Finanzierungsvermittler als Erfüllungsgehilfe des Veräußerers; Innere Verknüpfung von Erwerbsgeschäft und Kreditgewährung bei Grundstückskäufen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 286, 278, 607
    Haftung der Bank für Aufklärungspflichtverletzung des Anlagevermittlers bei Immobilienvertrieb nur hinsichtlich des Kreditvertrags auch bei Kenntnis von "Komplettangebot" der Objekt- und Finanzierungsvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276 278 607
    Bankrecht; Bankenhaftung bei im sog. Strukturvertrieb vermittelter Immobilien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 607
  • VersR 2003, 1180 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01
    Da der Kläger mit der Berufung in tatsächlicher Hinsicht weiterhin keine Umstände aufzeigt, die zu einer von der angefochtenen Entscheidung abweichenden Beurteilung seiner Rechtsverfolgung führen könnten, und auch in rechtlicher Hinsicht keine neuen Gesichtspunkte aufzeigt, kann im Wesentlichen auf die Gründe des landgerichtlichen Urteils sowie auf die Rechtsausführungen im Urteil des Senats vom 21.03.2001 - 13 U 124/00 - (OLGR 2001, 382 = ZIP 2001, 1808) verwiesen werden.
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 102/01
    Kenntnisse der Bank über den Zustand des zu finanzierenden Objekts und über die Unangemessenheit des Kaufpreises begründen regelmäßig keinen Wissensvorsprung, der zur Aufklärung des Kreditsuchenden verpflichtet (BGH, NJW 2000, 2352).
  • OLG Köln, 16.06.2004 - 13 U 208/03

    Keine Berufung auf nichtige Treuhandvollmacht bei späterer eigener

    Es ist vielmehr zwischen dem Finanzierungs- und dem finanzierten Geschäft zu trennen; die Annahme einer wirtschaftlichen oder rechtlichen Einheit scheidet grundsätzlich aus (Senat in st. Rspr., z.B. OLGR 2001, 382 und OLGR 2002, 148; BGH in st. Rspr., z.B. Urt. vom 22.10.2003 - IV ZR 398/02 -, WM 2003, 2372 = BKR 2004, 21).
  • OLG Köln, 29.05.2002 - 13 U 151/01
    Der Senat hat dies in der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 21. März 2001 wie auch in einer weiteren Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 13 U 102/01 -(ZIP 2002, 607) mit den Worten zusammengefasst:.
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 13 U 138/02

    Anspruch auf Darlehensrückzahlung; Verletzung einer vertraglichen

    Allein aus dem die Finanzierungsvermittlung einschließenden "Komplettangebot" des Vertriebs lässt sich ein solcher Einwendungsdurchgriff nicht herleiten (siehe auch Senatsurteil vom 16.01.2002 - 13 U 102/01 -, OLGR 2002, 148 = ZIP 2002, 607).
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   OLG Hamm, 12.11.2001 - 13 U 102/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6645
OLG Hamm, 12.11.2001 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2001,6645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2001 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2001,6645)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2001 - 13 U 102/01 (https://dejure.org/2001,6645)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 2; ; BRAGO § 12 Abs. 1; ; HGB § 352; ; BGB § 284 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de

    Einheitliches UN-Kaufrecht - Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. 4. 1980 ( CISG )

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2001 - 13 U 102/01
    Jedenfalls hierdurch haben die Parteien im Wege der Rechtswahl (Art. 27 EGBGB) die Anwendung des CISG konkludent vereinbart (vgl. hierzu BGH NJW 1991, 1292, 1293).

    Die Auffassung der Beklagten, wonach gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.12.1990 (NJW 1991, 1292) ein Handelsbrauch dahin bestehe, dass bei einem Verkauf von Massengütern, die typischerweise starken Preisschwankungen unterlägen, von einem Fixgeschäft auszugehen sei, geht fehl.

  • LG Köln, 29.05.2012 - 88 O 57/11

    Schadensersatz wegen Versäumung eines handelsrechtlichen Fixgeschäfts bei

    Dies musste für die Beklagte bei Vertragsabschluss erkennbar sein (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.4.2004, Az. I - 15 U 88/03, CISG-online Nr. 915; OLG Hamm, Urt. v. 12.11.2001, Az. 13 U 102/01, CISG-online Nr. 1430).
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