Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.02.2009 - I-13 U 102/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4713
OLG Köln, 11.02.2009 - I-13 U 102/08 (https://dejure.org/2009,4713)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.02.2009 - I-13 U 102/08 (https://dejure.org/2009,4713)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - I-13 U 102/08 (https://dejure.org/2009,4713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 2040
  • AnwBl 2009, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Ob diese Voraussetzungen im konkreten Einzelfall erfüllt sind, beurteilt sich ausschließlich nach den für die finanzierende Bank erkennbaren Verhältnissen auf Seiten der Mitdarlehensnehmer (vgl. BGH NJW 2002, 2705; NJW 2005, 973, 974; Palandt/Heinrichs, BGB 68. Aufl. 2009, § 138 Rdn. 38a; Gundlach, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 3. Aufl. § 82 Rdn. 99, jew. m. weiteren Nachweisen zur ständ. Rspr.).

    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 1997, 3372; NJW 2001, 815; NJW 2002, 746; NJW 2002, 2228; NJW 2002, 2705; NJW-RR 2002, 1130; NJW 2004, 161; Palandt/Heinrichs Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009 § 138 BGB Rdn. 38 ff; Erman/Palm, BGB, 12. Auflage 2008, § 138 BGB Rdn. 91).

    Auf die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2000, 1182; NJW 2002, 2705; Erman/Palm, Kommentar zum BGB, 12. Auflage 2008, § 138 BGB Rdn. 91; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 68. Auflage 2009, § 138 BGB Rdn. 38 b) für die Beurteilung einer möglichen Überforderung nicht an.

    Die - zusätzliche - Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld über 350.000 DM (GA 117 ff) könnte eine Überforderung des Beklagten nur ausschließen, wenn dadurch seine Inanspruchnahme in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß begrenzt würde (vgl. BGH NJW 2001, 815, 816; 2002, 2705, 2707; zum Ganzen auch Erman/Palm, § 138 BGB Rdn. 91).

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 1997, 3372; NJW 2001, 815; NJW 2002, 746; NJW 2002, 2228; NJW 2002, 2705; NJW-RR 2002, 1130; NJW 2004, 161; Palandt/Heinrichs Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009 § 138 BGB Rdn. 38 ff; Erman/Palm, BGB, 12. Auflage 2008, § 138 BGB Rdn. 91).

    Auf diesen Fall ist deshalb bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abzustellen (BGH NJW 1997, 3372; 1999, 58; 1999, 2884).

  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Auf eine Vermutung, dass die bei Eintritt des Sicherungsfalls tatsächlich vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Übernahme der Mithaftung vorhersehbar waren (vgl. BGHZ 132, 328, 335 f.; wohl auch NJW 98, 450 - IX. Zivilsenat), kann sich die hierfür beweispflichtige Klägerin schon deshalb nicht berufen, weil zur finanziellen Situation des Beklagten im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme jeder Sachvortrag fehlt.

    Einer Zulassung der Revision bedarf es auch nicht im Hinblick auf die vom - damals für das Bürgschaftsrecht zuständigen - IX. Zivilsenat in BGHZ 132, 328, 335 entwickelte Vermutung der Vorhersehbarkeit der bei Eintritt des Sicherungsfalls tatsächlich vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mithaftenden oder Bürgen.

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Es besteht deshalb kein Anlass, ihm zu Lasten eines wirtschaftlich Schwächeren bei der Darlegung und dem Beweis seiner eigenen Vorstellungen Erleichterungen zuzubilligen (BGH NJW 1999, 2584, 2587; vgl. auch Gundlach in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 3. Auflage 2007, § 82 Rdn. 103 f).).

    Selbst wenn den Beklagten insoweit eine sekundäre Darlegungslast träfe, kann eine derartige Vermutung aber auch in der Sache aus den vom XI. Zivilsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 29.6.1999 angeführten Gründen (vgl. BGH NJW 99, 2584, 2588), auf die der Senat Bezug nimmt, nicht anerkannt werden.

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 1997, 3372; NJW 2001, 815; NJW 2002, 746; NJW 2002, 2228; NJW 2002, 2705; NJW-RR 2002, 1130; NJW 2004, 161; Palandt/Heinrichs Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009 § 138 BGB Rdn. 38 ff; Erman/Palm, BGB, 12. Auflage 2008, § 138 BGB Rdn. 91).

    Die - zusätzliche - Sicherung des Darlehens durch eine Grundschuld über 350.000 DM (GA 117 ff) könnte eine Überforderung des Beklagten nur ausschließen, wenn dadurch seine Inanspruchnahme in rechtlich gesicherter Weise auf ein vertretbares Maß begrenzt würde (vgl. BGH NJW 2001, 815, 816; 2002, 2705, 2707; zum Ganzen auch Erman/Palm, § 138 BGB Rdn. 91).

  • BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 149/98

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung eines

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Auf diesen Fall ist deshalb bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abzustellen (BGH NJW 1997, 3372; 1999, 58; 1999, 2884).
  • BGH, 21.04.1999 - VIII ZR 128/98

    Wirksamkeit der Globalzession künftiger Kundenforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Da die Zuständigkeit für das Bürgschaftsrecht seit dem Jahre 2001 ebenfalls beim XI. Zivilsenat liegt, der XI. Zivilsenat eine solche Vermutung indessen ausdrücklich ablehnt (BGH NJW 99, 2588), weicht der erkennende Senat mit seiner Entscheidung nicht von der nunmehr maßgeblichen höchstrichterlichen Rechtsprechung ab.
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Auf diesen Fall ist deshalb bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitverpflichteten abzustellen (BGH NJW 1997, 3372; 1999, 58; 1999, 2884).
  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    Auf eine Vermutung, dass die bei Eintritt des Sicherungsfalls tatsächlich vorhandenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Übernahme der Mithaftung vorhersehbar waren (vgl. BGHZ 132, 328, 335 f.; wohl auch NJW 98, 450 - IX. Zivilsenat), kann sich die hierfür beweispflichtige Klägerin schon deshalb nicht berufen, weil zur finanziellen Situation des Beklagten im Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme jeder Sachvortrag fehlt.
  • BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01

    Zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 11.02.2009 - 13 U 102/08
    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 1997, 3372; NJW 2001, 815; NJW 2002, 746; NJW 2002, 2228; NJW 2002, 2705; NJW-RR 2002, 1130; NJW 2004, 161; Palandt/Heinrichs Kommentar zum BGB, 68. Auflage 2009 § 138 BGB Rdn. 38 ff; Erman/Palm, BGB, 12. Auflage 2008, § 138 BGB Rdn. 91).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

  • BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93

    Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

  • BGH, 28.02.2002 - IX ZR 153/00

    Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsversprechens wegen Überforderung des Bürgen

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 1/16

    Ansprüche aus einem Darlehensvertrag

    Allerdings besteht abgesehen davon eine widerlegliche Vermutung des Inhalts, dass die bei Eintritt des Sicherungsfalls tatsächlich bestehenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bürgen bei Übernahme der Bürgschaft vorhersehbar waren (BGHZ 132, 328, 334 f; BGH ZIP 2002, 167, 170; BGH BKR 2010, 63, 64; OLG Köln WM 2009, 2040, 2041 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht