Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 23.03.2015

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2015 - 13 U 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11817
OLG Celle, 28.05.2015 - 13 U 104/14 (https://dejure.org/2015,11817)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2015 - 13 U 104/14 (https://dejure.org/2015,11817)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 13 U 104/14 (https://dejure.org/2015,11817)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 862; BGB § 903; BGB § 1004; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anschreiben einer anwaltlich vertretenen Person

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anschreiben einer anwaltlich vertretenen Person

  • online-und-recht.de

    Bauer-Verlag darf Bettina Wulff direkt anschreiben

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anschreiben einer anwaltlich vertretenen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag

  • lhr-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Nur über meinen Anwalt!”

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Post nur an den Anwalt?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    OLG Celle weist Klage von Bettina Wulff gegen Bauer Verlag ab - Abgemahnter Verlag darf Bettina Wulff mit Bitte um ein Gespräch unter Umgehung des abmahnenden Anwalts direkt anschreiben

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bettina Wulff scheitert mit Klage gegen Bauer Verlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Schreiben an eine anwaltlich vertretene Partei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn die Gegenseite den Mandant direkt anschreibt...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kommunikation im Rechtsstreit: Bettina Wulff muss privaten Brief dulden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bauer-Verlag darf Bettina Wulff direkt anschreiben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsschutz und Anspruch auf Unterlassung der unmittelbaren Zusendung eines Schreibens an eine anwaltlich vertretene Partei

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsschutz und Anspruch auf Unterlassung der unmittelbaren Zusendung eines Schreibens an eine anwaltlich vertretene Partei

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Eine anwaltlich vertretene Person gegen ihren Willen anschreiben?

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Unmittelbare Kontaktaufnahme von Verlag zu Bettina Wulff erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Persönliche Kontaktaufnahme des Bauer-Verlags mit Bettina Wulff verletzt nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht - Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Heinrich Bauer Verlag KG gegen Bettina Wulff

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    "Nur über meinen Anwalt!”

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 499
  • afp 2015, 442
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2015 - 13 U 104/14
    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in dem vergleichbaren Fall eines unerwünschten Anschreibens zur Forderungsdurchsetzung insbesondere Besitzschutzansprüche nicht geprüft (BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, juris).

    Zwar kann in der bloßen - als solchen nicht ehrverletzenden - Kontaktaufnahme eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen, wenn sie gegen den eindeutig erklärten Willen des Betroffenen erfolgt und bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen das Recht des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seine Privatsphäre aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK das Interesse des Beklagten, mit ihm unmittelbar in Kontakt zu treten, überwiegt (BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, juris Tz. 8, 11 ff.).

  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88

    Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2015 - 13 U 104/14
    Zwar hat der Bundesgerichtshof und ihm folgend auch die sonstige Rechtsprechung Besitzschutzansprüche schon gegen den "vereinzelt unerwünschten Einwurf von Werbematerial" zuerkannt, dies aber damit begründet, dass schon der Ausweitung einer derartigen Inanspruchnahme, die anders nicht gesteuert werden könne, zu begegnen sei (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, juris Tz. 13).
  • LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - 3 O 219/16

    Unzulässigkeit von presserechtlichen Informationsschreiben

    Auch unter Beachtung der von der Beklagten mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 14.02.2017 in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Celle, (Urt. v. 28.05.2015 - 13 U 104/14, AfP 2015, 442), ergibt sich nichts anderes.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15138
OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 104/14 (https://dejure.org/2015,15138)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.2015 - 13 U 104/14 (https://dejure.org/2015,15138)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 2015 - 13 U 104/14 (https://dejure.org/2015,15138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigung der Bausparkasse zur ordentlichen Kündigung eines voll angesparten Vertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigung der Bausparkasse zur ordentlichen Kündigung eines voll angesparten Vertrages

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 9 U 151/11

    Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge: Kündigungsrecht einer Bausparkasse

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 104/14
    Das Landgericht hat den zwischen den Parteien geschlossenen Bausparvertrag in der Ansparphase zu Recht in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11, zitiert nach juris, Tz. 7 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13, zitiert nach juris, Tz. 14) als Darlehensvertrag mit dem Kläger als Darlehensgeber und der Beklagten als Darlehensnehmerin gewertet und die Beklagte nach vollständiger Ansparung der gesamten Bausparsumme gemäß § 488 Abs. 3 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB als zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt angesehen.

    Die Übersparung des Bausparvertrages liegt vielmehr - für den verständigen, durchschnittlichen Kunden erkennbar - außerhalb des eigentlichen Vertragszwecks des Bausparvertrages und wird in den ABB gerade nicht abschließend geregelt (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11, zitiert nach juris, Tz. 17).

  • OLG Frankfurt, 02.10.2013 - 19 U 106/13

    Zum Recht der Bausparkasse, einen Bausparvertrag nach Vollbesparung ordentich zu

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 104/14
    Das Landgericht hat den zwischen den Parteien geschlossenen Bausparvertrag in der Ansparphase zu Recht in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11, zitiert nach juris, Tz. 7 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13, zitiert nach juris, Tz. 14) als Darlehensvertrag mit dem Kläger als Darlehensgeber und der Beklagten als Darlehensnehmerin gewertet und die Beklagte nach vollständiger Ansparung der gesamten Bausparsumme gemäß § 488 Abs. 3 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB als zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt angesehen.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der

    Mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 104/14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13, juris; Staudinger/Mülbert [2015] BGB § 488 Rn. 548).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2016 - 17 U 185/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife;

    Mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016 - 9 U 171/15 Rn. 33 mit Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015 - 13 U 104/14, juris; erneut OLG Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016 - 9 U 230/15 Rn. 40; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013 - 19 U 106/13, juris; Staudinger/Mülbert, BGB 2015, § 488 548).
  • OLG Stuttgart, 04.05.2016 - 9 U 230/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von 10 Jahren

    Mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden (Senat, Urteil vom 30. März 2016 - 9 U 171/15, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 104/14, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13, juris; Staudinger/Mülbert [2015] BGB § 488 Rn. 548).
  • OLG Koblenz, 29.07.2016 - 8 U 11/16

    Kündbarkeit von Bausparverträgen durch Bausparkassen

    Allerdings kann das Kündigungsrecht gemäß § 488 Abs. 3 BGB nach der herrschenden Meinung bei einem Bausparvertrag erst in Anspruch genommen werden, wenn er bis zur Bausparsumme vollständig angespart ist, weil der Bausparvertrag dem in § 1 ABB i.V.m. § 1 BSpKG besonders definierten Zweck der Erlangung eines Bauspardarlehens in Höhe der Differenz zwischen Bausparsumme und Bauspareinlagen dient und dieser Zweck mit vollständiger Ansparung des Vertrages bis zur Bausparsumme nicht mehr erreicht werden kann (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011 - 9 U 151/11 - Urteil vom 30.3.2016 - 9 U 171/15 - OLG Köln, Beschluss vom 23.3.2015 - 13 U 104/14 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.10.2013 - 19 U 106/13 -).
  • OLG Celle, 14.09.2016 - 3 U 154/16

    Kündigung von Bausparverträgen

    Wer ein Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt, sondern stattdessen Sparleistungen bis zur Bausparsumme erbringt, verzichtet faktisch auf ein Bauspardarlehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2011, 9 U 151/11, juris Rn. 12 - 13; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015, 13 U 104/14, juris; Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2013, 3 U 154/13).
  • LG Köln, 10.11.2015 - 22 O 218/15
    Nach h.M. stellt ein Bausparvertrag in der Ansparphase, d.h. bis zur vollständigen Ansparung der Bausparsumme, einen Darlehensvertrag mit dem Bausparer als Darlehensgeber und der Bausparkasse als Darlehensnehmer dar (OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015, 13 U 104/14, zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.10.2013, 19 U 106/13, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2011, 9 U 151/11, zitiert nach juris Rn. 7; Staudinger/Mülbert, BGB, Neubearb.
  • LG Hamburg, 24.03.2016 - 330 O 314/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse bei Zuteilungsreife

    Ist das im Vertrag vereinbarte Mindestguthaben und die Zuteilungsreife, die noch von anderen Faktoren abhängt (vgl. §§ 10 ff. ABB), erreicht und nimmt der Bausparer seinerseits das Bauspardarlehen, worauf er ab diesem Zeitpunkt nach § 1 Abs. 2 BauSparkG einen Rechtsanspruch hat, in Anspruch, tauschen sich die Rollen; in der folgenden Darlehensphase übernimmt der Bausparer die Rolle des Darlehensnehmers, die Bausparkasse die Rolle des Darlehensgebers (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 26. Oktober 2015 - I-31 U 182/15, juris; OLG Köln, Beschl. v. 23. März 2015 - 13 U 104/14; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14. Oktober 2011 - 9 U 151/11 - juris, Rn. 7; OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. Juni 2015 - 17 U 5/14 - juris, Rn. 37).
  • LG Bonn, 16.02.2016 - 2 O 261/15

    Fortbestehen des Bausparvertrages trotz Kündigung hinsichtlich Zuteilungsreife

    Dass ein Bausparer darüber hinaus, die angesichts der aktuellen Zinslage attraktiven Zinsen für sein angespartes Geld, erhalten möchte und deswegen ein Interesse an der Fortführung des Vertrags hat, unterfällt hingegen nicht dem Schutzzweck des Bausparens und stellt damit auch keinen Grund dar, der einer Kündigung durch die Bausparkasse als solcher entgegengehalten werden könnte: Auch das Oberlandesgericht Köln hat ebenso wie z.B. das Landgericht Hannover in der zitierten Entscheidung mit Beschluss vom 23.03.2015 - 13 U 104/14 - in einem Fall des "übersparten" Vertrages das Kündigungsrecht aus § 488 Abs. 3 BGB bejaht.
  • OLG Celle, 03.02.2016 - 3 U 192/15
    Sparleistungen bis zur Bausparsumme erbringt, verzichtet faktisch auf ein Bauspardarlehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Oktober 2011, 9 U 151/11, juris Rn. 12 - 13; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015, 13 U 104/14, juris; Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2013, 3 U 154/13).
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