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   OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 13 U 111/06   

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https://dejure.org/2007,6943
OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 13 U 111/06 (https://dejure.org/2007,6943)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2007 - 13 U 111/06 (https://dejure.org/2007,6943)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 13 U 111/06 (https://dejure.org/2007,6943)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage der Formunwirksamkeit einer Berufungsschrift durch eine unrichtig vorgenommene Bezeichnung einer angefochtenen Entscheidung; Bewertung einer Mittlertätigkeit bzgl. des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Maklertätigkeit; Mittlertätigkeit beim Abschluss von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Pflichten des VM, Aufklärungspflicht, Hinweispflicht, Beratungspflicht, Lebensversicherung, Darlegungs- und Beweislast für objektive Pflichtverletzung des VM

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Falschangaben des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss - Versicherungsnehmer muss Beratungsfehler des Maklers beweisen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 13 U 111/06
    Je nachdem, ob es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt, würde sie nach § 93 HGB als Handelsmakler oder bei nicht gewerbsmäßiger Tätigkeit als Zivilmakler gemäß § 652 BGB einzuordnen sein (vgl. BGHZ 94, 356, 358 f.; NJW 1988, 60, 61 f.).
  • BGH, 25.03.1987 - IVa ZR 224/85

    Rechtsfolgen inhaltlicher Abweichung des Versicherungsscheins von den Wünschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 13 U 111/06
    Je nachdem, ob es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit handelt, würde sie nach § 93 HGB als Handelsmakler oder bei nicht gewerbsmäßiger Tätigkeit als Zivilmakler gemäß § 652 BGB einzuordnen sein (vgl. BGHZ 94, 356, 358 f.; NJW 1988, 60, 61 f.).
  • BGH, 11.01.2006 - XII ZB 27/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des angefochtenen Urteils in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 13 U 111/06
    Die fehlerhafte Bezeichnung des angefochtenen Urteils ist hier deshalb unschädlich, weil schon anhand der sonstigen Umstände zweifelsfrei festgestanden hat, gegen welches Urteil die Berufung gerichtet war (vgl. BGHZ 165, 371 ff.; FamRZ 2006, 1317).
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