Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5433
OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06 (https://dejure.org/2007,5433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.03.2007 - 13 U 1132/06 (https://dejure.org/2007,5433)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. März 2007 - 13 U 1132/06 (https://dejure.org/2007,5433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer vor dem Eintritt einer Insolvenz stattgefundenen Sicherungsübereignung und Grundschuldbestellung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung und eines Benachteiligungsvorsatzes; Entziehung der Haftungsmasse ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von das gesamte Vermögen erfassenden Sicherheiten (hier: u. a. Grundschulden) zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133
    Gläubigerbenachteiligung durch die Bestellung von Sicherheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 129, 133 Abs. 1
    Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Bestellung von das gesamte Vermögen erfassenden Sicherheiten zur Finanzierung einer Unternehmensgründung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1278
  • NZI 2007, 661
  • NZI 2009, 408 (Ls.)
  • WM 2007, 1887
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Inkongruenz einer Rechtshandlung in der Krise als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz an Bedeutung verlieren, wenn der Schuldner das .Unternehmen zu sanieren beabsichtigt und nicht mit dem Scheitern seiner darauf gerichteten Bemühungen rechnen muss (BGH ZIP 1993, 276, 279; BGH ZIP 1991, 807, 809) oder der Fehlschlag etwa nur im Bereich des entfernt Möglichen liegt.

    Ein schlüssiges Sanierungskonzept erfordert, dass es von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, jedenfalls in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt ist und infolge dessen auf Seiten des Schuldners eine ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH ZIP 1993, 276, 279; BGH ZIP 1984, 572).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Unter der Annahme einer kongruenten Deckung ist ein Vorsatz - bedingter genügt - allerdings dann zu bejahen, wenn es dem Schuldner weniger auf die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten als auf die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers ankommt (vgl. BGH ZIP 2003, 1506, 1509; BGH ZIP 2003, 1799, 1800).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Sowohl für die Frage der Erkennbarkeit in der Ausgangslage als auch der Durchführbarkeit ist auf die Sicht eines unvoreingenommenen - nicht notwendigerweise unbeteiligten, branchenkundigen Fachmanns - abzustellen, dem die vorgeschriebenen und üblichen Buchhaltungsunterlagen zeitnah vorliegen (BGH ZIP 1998, 248, 251).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Hat der Schuldner im maßgebenden Zeitpunkt (§ 140 InsO ) noch keine Gläubiger, kommt es darauf an, ob sein Vorsatz auf die Benachteiligung zukünftiger Gläubiger gerichtet ist (BGH ZIP 1993, 1008 ).
  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Inkongruenz einer Rechtshandlung in der Krise als Beweisanzeichen für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz an Bedeutung verlieren, wenn der Schuldner das .Unternehmen zu sanieren beabsichtigt und nicht mit dem Scheitern seiner darauf gerichteten Bemühungen rechnen muss (BGH ZIP 1993, 276, 279; BGH ZIP 1991, 807, 809) oder der Fehlschlag etwa nur im Bereich des entfernt Möglichen liegt.
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Ein schlüssiges Sanierungskonzept erfordert, dass es von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, jedenfalls in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt ist und infolge dessen auf Seiten des Schuldners eine ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH ZIP 1993, 276, 279; BGH ZIP 1984, 572).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Unter der Annahme einer kongruenten Deckung ist ein Vorsatz - bedingter genügt - allerdings dann zu bejahen, wenn es dem Schuldner weniger auf die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten als auf die Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers ankommt (vgl. BGH ZIP 2003, 1506, 1509; BGH ZIP 2003, 1799, 1800).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 467/01

    Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Es reicht vielmehr aus, wenn er im Allgemeinen um dem Benachteiligungsvorsatz gewusst hat (BGH ZIP 2003, 495 ).
  • OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02

    Für die Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO reicht bedingter

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Vorsätzlich handelt danach bereits derjenige, der den Eintritt eines bestimmten Erfolgs erkennt und diesen auch will und zwar unabhängig davon, ob dieses "Wollen" auf redlichen oder unredlichen Motiven beruht (OLG Dresden, ZIP 2003, 1052, 1053).
  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06
    Diese erforderliche Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen vereitelt, verkürzt, erschwert oder wenigestens verzögert hat, wenn sich mit anderen Worten die Befriedigungsmöglichkeit der Insolvenzgläubiger ohne die Rechtshandlung bei wirtschafticher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätte (vgl. BGH WM 1991, 1575 ; BGH ZIP 2001, 1248 ).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 31/05

    Anfechtung der Befriedigung eines Gläubigers aus einer geduldeten

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98

    Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts

  • LG Dresden, 29.04.2004 - 5 T 407/04

    Antrag auf Eröffnung des Partikularverfahrens über das Inlandsvermögen eines

  • LG Leipzig, 19.05.2006 - 7 O 2041/05

    Objektive Gläubigerbenachteiligung durch Bestellung einer Grundschuld am

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 17/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Grundstückskaufvertrag im

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Eine Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch gar keine Gläubiger hatte (zu § 3 AnfG: RGZ 26, 11, 13; BGH, Urt. v. 28. September 1964 - VIII ZR 21/61, WM 1964, 1166, 1167; Urt. v. 7. Mai 1987 - IX ZR 51/86, WM 1987, 881, 882; zu § 37 KO: BGH, Urt. v. 11. November 1954 - IV ZR 64/54, WM 1955, 407, 412; zu § 133 InsO: OLG Dresden ZInsO 2007, 497, 499; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 133 Rn. 16; Jaeger/Henckel, InsO § 133 Rn. 45; HK-InsO/Kreft, 5. Aufl. § 133 Rn. 10; Uhlenbruck/Hirte, InsO 12. Aufl. § 133 Rn. 24; HmbKomm-InsO/Rogge, 3. Aufl. § 133 Rn. 14; FK-InsO/Dauernheim, 5. Aufl. § 133 Rn. 10).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 85/07

    Anschubfinanzierung von neu gegründeten Unternehmen

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in NZI 2007, 661 veröffentlicht ist (vgl. dazu die durchweg kritischen Anmerkungen von Antoni NZI 2007, 664 ff; Cranshaw jurisPR-InsR 17/07 Anm. 3; Edelmann WuB VI A. § 133 InsO 1.08; Ingelmann ZInsO 2007, 802; grundsätzlich zustimmend dagegen Rendels In-Dat-Report 2009, 36 ff), meint, die Bestellung der Sicherheiten zu Gunsten der Beklagten sei nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar, weil die Schuldnerin mit dem der Beklagten bekannten Vorsatz der Benachteiligung ihrer Gläubiger gehandelt habe.
  • LG Hamburg, 06.11.2014 - 316 O 287/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksverkauf des

    Eine Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch gar keine Gläubiger hatte (zu § 3 AnfG: RGZ 26, 11, 13; BGH, Urt. v. 28. September 1964 - VIII ZR 21/61, WM 1964, 1166, 1167 Urt. v. 7. Mai 1987 - IX ZR 51/86, WM 1987, 881, 882 zu § 37 KO: BGH, Urt. v. 11. November 1954 - IV ZR 64/54, WM 1955, 407, 412 zu § 133 InsO: OLG Dresden ZInsO 2007, 497, 499; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 133 Rn. 16; Jaeger/Henckel, InsO § 133 Rn. 45; HK-InsO/Kreft, 5. Aufl. § 133 Rn. 10; Uhlenbruck/Hirte, InsO 12. Aufl. § 133 Rn. 24; HmbKomm-InsO/Rogge, 3. Aufl. § 133 Rn. 14; FK-InsO/Dauernheim, 5. Aufl. § 133 Rn. 10)" (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, Rz 5 - zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
    Soweit der Beklagte sich für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des OLG Dresden vom 29.03.2007 ZinsO 2007, 497 beruft, kann daraus für den vorliegenden Fall keine Sittenwidrigkeit abgeleitet werden.

    Die Revision ist zuzulassen, weil die Frage der Anfechtbarkeit von erheblich werthaltigen Sicherheitsbestellungen eines ansonsten vermögenslosen Schuldners auch in Abgrenzung zur Entscheidung des OLG Dresden vom 29.03.2007, Az.: - 13 U 1132/06 -, ZInsO 2007, 497 grundsätzliche Bedeutung hat.

  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 7 U 114/08

    Insolvenzanfechtung: Schlussfolgerung auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit bei

    Bei der vom Kläger als vergleichbar angeführten Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 29.03.2007, 13 U 1132/06) bestand ersichtlich ein anderes Finanzierungskonzept.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht