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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.02.2011 - I-13 U 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4787
OLG Köln, 23.02.2011 - I-13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,4787)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2011 - I-13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,4787)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - I-13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,4787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 343 Abs. 1
    Verwirkung einer Vertragsstrafe in einem Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbliche Nutzung beim Einheimischenmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche Nutzung beim Einheimischenmodell (IMR 2011, 293)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1212
  • BauR 2011, 1673
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 13 U 115/10
    Sie sind daher dem Grundsatz nach unzweifelhaft zulässig (BGH NJW 2003, 888; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505; Griwotz, KommJur 2009, 376; Brohm, JZ 2000, 321).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2010, 3505) besteht eine Abhängigkeit der zulässigen Dauer der Bindung des Erwerbers von der Höhe der ihm gewährten Subvention.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt auch ohne gesetzliche Regelung das gesamte Handeln der öffentlichen Verwaltung, und zwar auch dann, wenn sie für ihre Aufgaben die Gestaltungsform des Privatrechts wählt (BGH NJW-RR 2006, 298; NJW-RR 2006, 1452; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505).

    Vertragliche Regelungen müssen von den Zivilgerichten vor diesem Hintergrund interpretiert und auf ihre Angemessenheit überprüft werden (BGH NJW 2003, 888; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505; Griwotz, KommJur 2009, 376; Brohm, JZ 2000, 321).

    Im Zusammenhang mit der Frage, auf welchen Betrag die von den Beklagten dem Grunde nach verwirkte Vertragsstrafe herabzusetzen ist, ist zunächst zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Betrag, der der Höhe des gewährten Rabattes entspricht, unbedenklich ist, höhere Zahlungsversprechen aber grundsätzlich dem Übermaßverbot widersprechen, weil die Nachzahlung auf den tatsächlich eingeräumten Vorteil beschränkt werden muss (BGH NJW 2010, 3505, Tz 20 ff des juris-Ausdrucks).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 33/06

    Zulässigkeit einer Gewinnabschöpfung im Rahmen eines sog. Einheimischen-Modells

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 13 U 115/10
    Sie sind daher dem Grundsatz nach unzweifelhaft zulässig (BGH NJW 2003, 888; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505; Griwotz, KommJur 2009, 376; Brohm, JZ 2000, 321).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt auch ohne gesetzliche Regelung das gesamte Handeln der öffentlichen Verwaltung, und zwar auch dann, wenn sie für ihre Aufgaben die Gestaltungsform des Privatrechts wählt (BGH NJW-RR 2006, 298; NJW-RR 2006, 1452; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505).

    Vertragliche Regelungen müssen von den Zivilgerichten vor diesem Hintergrund interpretiert und auf ihre Angemessenheit überprüft werden (BGH NJW 2003, 888; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505; Griwotz, KommJur 2009, 376; Brohm, JZ 2000, 321).

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 13 U 115/10
    Sie sind daher dem Grundsatz nach unzweifelhaft zulässig (BGH NJW 2003, 888; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505; Griwotz, KommJur 2009, 376; Brohm, JZ 2000, 321).

    Vertragliche Regelungen müssen von den Zivilgerichten vor diesem Hintergrund interpretiert und auf ihre Angemessenheit überprüft werden (BGH NJW 2003, 888; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505; Griwotz, KommJur 2009, 376; Brohm, JZ 2000, 321).

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

    Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 13 U 115/10
    Auch eine selbstständige berufliche Tätigkeit kann im Einzelfall so organisiert sein oder einen so geringen Umfang haben, dass sie - wie beispielsweise bei einem Rechtsanwalt oder Makler - im Wesentlichen am Schreibtisch erledigt wird, in der Wohnung keine Mitarbeiter beschäftigt werden und von etwaigem Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung; dies wird insbesondere in der Existenzgründungsphase einer selbstständigen Tätigkeit der Fall sein können (BGH NJW 2009, 3157; vgl. dazu auch Sternel, MietR aktuell, 4. Aufl. VI, Rdn. 213; Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearb. 2006, § 535 Rdn. 36 f; Palandt/Weidenkaff, Kommentar zum BGB, 70. Auflage 2011, § 535 BGB Rdn. 17).
  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 37/05

    Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts hinsichtlich einer Rechtsheimstätte;

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 13 U 115/10
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt auch ohne gesetzliche Regelung das gesamte Handeln der öffentlichen Verwaltung, und zwar auch dann, wenn sie für ihre Aufgaben die Gestaltungsform des Privatrechts wählt (BGH NJW-RR 2006, 298; NJW-RR 2006, 1452; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505).
  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 252/05

    Zeitliche Grenzen der Ausübung eines Wiederkaufsrechts betreffend Grundstücke zum

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 13 U 115/10
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt auch ohne gesetzliche Regelung das gesamte Handeln der öffentlichen Verwaltung, und zwar auch dann, wenn sie für ihre Aufgaben die Gestaltungsform des Privatrechts wählt (BGH NJW-RR 2006, 298; NJW-RR 2006, 1452; NJW-RR 2007, 962; NJW 2010, 3505).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40235
OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,40235)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,40235)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,40235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bedeutung des Zeitpunkts einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger oder das Fälligwerden der gesicherten Hauptschuld für den Beginn der Verjährung einer Bürgenschuld

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Zeitpunkts einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger oder das Fälligwerden der gesicherten Hauptschuld für den Beginn der Verjährung einer Bürgenschuld

  • baurechtsiegen.de

    Gewährleistungsbürgschaft bei Werkvertrag - Verjährungsfristbeginn für die Inanspruchnahme

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus einer Bürgschaft

  • ibr-online

    Wann wird ein Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft fällig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Fälligkeit mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist (IBR 2014, 1137)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 958
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    16 b) Entgegen der Auffassung der Klägerin ist für den Beginn der Verjährungsfrist auf das Fälligwerden der gesicherten Hauptschuld abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.01.2008, XI ZR 160/07, zitiert nach juris, Rn. 24).

    bb) Der weitere Einwand der Klägerin, dass in vergleichbaren Fällen dann grundsätzlich eine vorzeitige Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich werde, trifft zwar zu, wird vom Bundesgerichtshof aber ausdrücklich so hingenommen (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2008, a.a.O., Rn. 25; vgl. auch Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 765 Rn. 26).

    cc) Auch die Ansicht, der Bürgenschuld liege ein so genannter verhaltener Anspruch zugrunde, dessen Verjährung kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung erst mit seiner Geltendmachung oder unter weiteren Voraussetzungen beginne (vgl. § 604 Abs. 5, § 695 Satz 2, § 696 Satz 3 BGB), wird vom Bundesgerichtshof ausdrücklich nicht geteilt (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2008, a.a.O., Rn. 24).

  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    a) Die streitgegenständliche Bürgenschuld verjährt gemäß § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 195 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.07.2008, XI ZR 230/07, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, 21 U 139/09, zitiert nach juris, Rn. 69 m.w.N.).

    aa) Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier (vgl. Kopie der Bürgschaftsurkunde, Anl. K 1 im Anlagenbd I) - zwischen dem Bürgen (Beklagte) und dem Bürgschaftsgläubiger (Klägerin) keine abweichende Vereinbarung zur Fälligkeit der Bürgschaft oder unmittelbar zum Verjährungsbeginn getroffen wurde, die den gesetzlichen Regelungen vorgehen könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 08.07.2008, a.a.O., Rn. 21 und 24).

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    a) Die streitgegenständliche Bürgenschuld verjährt gemäß § 195 BGB in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Aufl., § 195 Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.07.2008, XI ZR 230/07, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, 21 U 139/09, zitiert nach juris, Rn. 69 m.w.N.).
  • LG Hannover, 15.06.2010 - 18 O 125/09

    Deckung aus Vertragserfüllungsbürgschaft endet mit Abnahme

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
    das Urteil des Landgerichts Hannover, Az. 18 O 125/09, vom 15.06.2010 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie, die Klägerin, 159.888,49 EUR gemäß Vertragserfüllungsbürgschaft vom 03.03.2000 Nr. 1124-01/533 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16

    Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit

    Vielmehr erfordert ein solch weitreichender Einredeverzicht auch vor dem Hintergrund des mit den Verjährungsvorschriften bezweckten Schuldnerschutzes (vgl. Lakkis in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 202 BGB Rn. 24; OLG Celle, Urteil vom 25. August 2011 - 13 U 115/10 - juris Rn. 20) gerade eine eindeutige Willenserklärung, weil ein Rechtsverzicht grundsätzlich nicht zu vermuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014, a.a.O., juris Rn. 51).
  • LAG Köln, 31.08.2016 - 11 Sa 1025/15

    Arbeitszeugnis; Verjährung

    Daraus folgt, dass aus Gründen des mit den Verjährungsvorschriften bezweckten Schuldnerschutzes eine klare und deutliche Aussage zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung erforderlich ist; die Aussage bei objektiver Betrachtungsweise nur in diesem Sinne verstanden werden konnte (vgl. OLG Celle - Urt. v. 25.08.2011 - 13 U 115/10 - m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2018 - 7 U 122/12

    Verjährung: Konkludenter Verjährungsverzicht bei einer Sicherungsabtretung

    Der mit den Verjährungsvorschriften bezweckte Schuldnerschutz verlangt, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung so deutlich zu formulieren, dass bei objektivierter Betrachtungsweise keine andere Deutungsweise möglich ist (vgl. Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 202 BGB, Rn. 24; OLG Celle, Urteil vom 25.8.2011 - 13 U 115/10 - juris Rz. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,36372
OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,36372)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,36372)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2011 - 13 U 115/10 (https://dejure.org/2011,36372)
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