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   OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09   

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https://dejure.org/2012,50261
OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09 (https://dejure.org/2012,50261)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2012 - 13 U 116/09 (https://dejure.org/2012,50261)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 13 U 116/09 (https://dejure.org/2012,50261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die wirksame Begründung einer Vertragsstrafenregelung im Baugewerbe; Anforderungen an den Nachweis des Unterfallens einer vergaberechtlichen Vertragsstrafenvereinbarung unter die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Verwendung Allgemeiner ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehr von Vertragsstrafe: AN muss Bauablaufstörungen darlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zur Vertragsstrafenklausel in vorgedrucktem Vergabeverhandlungsprotokoll des Auftraggebers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Abwehr einer Vertragsstrafe muss der Auftragnehmer Bauablaufstörungen darlegen! (IBR 2013, 407)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Diese Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast gelten sowohl für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer klageweise auf Vertragsstrafe in Anspruch nimmt wie auch für den zur Entscheidung stehenden Fall, dass der Auftraggeber seinen Strafanspruch dem Anspruch des Auftragnehmers auf Werklohn entgegen setzt (BGH NJW 1999, 1108 ff).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hat der Auftragnehmer darzulegen und zu beweisen, in welcher Weise und in welchem Umfang sich zeitliche Verschiebungen des Bauablaufs durch verzögerte Vorunternehmerleistungen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände ergeben haben (BGH NJW 1999, 1108ff Rn 20).

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Prima facie sind zum Vertragsinhalt gewordene Regelungen dann AGB im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB, wenn ein gedruckter oder sonst vervielfältigter Text des anderen Teils verwandt worden ist (BGH NJW 04, 502) oder wenn sich aus der Fassung der Klauseln die Absicht einer mehrfachen Verwendung ergibt.
  • BGH, 09.05.2007 - VIII ZR 115/06

    Voraussetzungen der Verwirkung der Vertragsstrafe wegen des Bezuges von Gas unter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Dementsprechend entfällt der Strafanspruch, wenn der Schuldner darlegt und beweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, § 286 Abs. 4 BGB (BGH NJW-RR 07, 1505).
  • BGH, 12.12.1986 - V ZR 282/85

    Änderung der formularmäßigen Zweckerklärung für Grundschulden durch mündliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Allerdings ist für Klauseln mit ausfüllungsbedürftigen Leerräumen betreffend unselbständige Ergänzungen wie Name oder das Vertragsobjekt anerkannt, dass es sich dabei um AGB handelt (BGHZ 99, 203, 205; 118, 238).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Sind im vorformulierten Text nachträglich Änderungen eingefügt worden, ist das ein Indiz dafür, dass insoweit eine Individualvereinbarung vorliegt (BGH NJW 1992, 2285; OLG Brandenburg, VIZ 1997, 377).
  • BGH, 21.11.2007 - XII ZR 213/05

    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einem Kfz-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Für das Vertretenmüssen gilt § 276 BGB (BGH DAR 2008, 204).
  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Allerdings trifft den Verwender die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Vertragsbestimmung im konkreten Fall nicht gestellt, sondern ausgehandelt worden sei (BGH NJW 1998, 2600).
  • BGH, 25.09.1978 - VII ZR 263/77

    Bemessung einer Vertragsstrafe nach den Vorschriften über die Ausführung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2012 - 13 U 116/09
    Allerdings sind die nach den ZVB maßgeblichen Arbeitstage mit Montag bis Freitag definiert, für die nach Ziffer 3 des Protokolls maßgeblichen Werktage rechnet im Zweifel der Sonnabend mit (BGH NJW 1978, 2594).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2016 - 6 U 152/15

    Formularmäßige Vereinbarung eines "einmaligen laufzeitabhängigen

    Dieser Ablauf stellt sich entgegen der Darstellung der Beklagten (Bl. 392, 458 GA) schon nicht als selbständige Ergänzung des Kreditformulars dar, sodass sich auch keine Divergenz zu der - ohnehin einen anders gelagerten Sachverhalt betreffenden - Entscheidung des OLG Brandenburg (13 U 116/09, zitiert nach juris) ergibt.
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