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   OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07   

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https://dejure.org/2008,14314
OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07 (https://dejure.org/2008,14314)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.12.2008 - 13 U 1163/07 (https://dejure.org/2008,14314)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 13 U 1163/07 (https://dejure.org/2008,14314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast für die Unentgeltlichkeit einer angefochtenen Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast für die Unentgeltlichkeit einer angefochtenen Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1125
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZR 84/05

    Begriff der Unentgeltlichkeit der Leistung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Jedoch ist es dem Kläger nicht gelungen, den - ihm als Insolvenzverwalter obliegenden (vgl. BGH WM 2006, 1156 = ZIP 2006, 957 unter 4) - Beweis der Unentgeltlichkeit der Leistung zu führen.

    Eine inkongruente Deckung bildet nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des anderen Teils hiervon, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus Sicht des Empfängers Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGHZ 157, 242 = WM 2004, 299 = ZIP 2004, 319 unter II.2.b.bb und III.2.c; BGH WM 2006, 1156 = ZIP 2006, 957 unter 4).

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80

    Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Eine Haftung nach § 31 Abs. 1 GmbHG analog wegen eines besonderen Näheverhältnisses zum Gesellschafter (vgl. dazu BGHZ 81, 365 = WM 1981, 1270 unter II.2.c) greift gegenüber der Beklagten nicht durch, da eine solche nach Auffassung des Senats voraussetzt, dass der Drittempfänger die Unterbilanz kennt oder kennen muss.
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Zwar wäre auch im Falle einer derartigen Treuhandabrede nicht die Treugeberin, sondern die Beklagte als Treuhänderin Empfängerin der Leistung (vgl. BGH WM 1961, 651 = NJW 1961, 1461 unter 1.b; WM 1983, 14 = NJW 1983, 626 unter II.2.a, jeweils zu § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ; ferner BGHZ 124, 298 = ZIP 1994, 218 = WM 1994, 459 unter II.3.a zu § 7 Abs. 1 AnfG a.F. für den - hier freilich nicht gegebenen - Fall, dass der Schuldner Treugeber ist), jedoch beurteilte sich die Unentgeltlichkeit nach anderen Maßstäben.
  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Aufgrund dieser Einwendung ist auch dem Kläger als Insolvenzverwalter ein solcher Anspruch versagt (vgl. BGHZ 113, 98 = WM 1991, 112 unter II.1).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Hiernach sieht der Senat, der gem. § 286 Abs. 1 ZPO zur möglichst vollständigen Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1992, 1768 = MDR 1992, 708 unter II.2.a m.w.N.), die ihm zum Erwirken der Aussage zur Verfügung stehenden Mittel als erschöpft an.
  • BGH, 09.12.1993 - IX ZR 100/93

    Anfechtung der Einräumung der formellen Rechtsstellung des Treuhänders

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Zwar wäre auch im Falle einer derartigen Treuhandabrede nicht die Treugeberin, sondern die Beklagte als Treuhänderin Empfängerin der Leistung (vgl. BGH WM 1961, 651 = NJW 1961, 1461 unter 1.b; WM 1983, 14 = NJW 1983, 626 unter II.2.a, jeweils zu § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ; ferner BGHZ 124, 298 = ZIP 1994, 218 = WM 1994, 459 unter II.3.a zu § 7 Abs. 1 AnfG a.F. für den - hier freilich nicht gegebenen - Fall, dass der Schuldner Treugeber ist), jedoch beurteilte sich die Unentgeltlichkeit nach anderen Maßstäben.
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Eine inkongruente Deckung bildet nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des anderen Teils hiervon, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus Sicht des Empfängers Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGHZ 157, 242 = WM 2004, 299 = ZIP 2004, 319 unter II.2.b.bb und III.2.c; BGH WM 2006, 1156 = ZIP 2006, 957 unter 4).
  • BGH, 16.11.2007 - IX ZR 194/04

    Anfechtbarkeit mittelbarer Zuwendungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 23.12.2008 - 13 U 1163/07
    Bei einem derartigen Zuwendungsverhältnis ist die Verfügung als unentgeltlich anzusehen, wenn ihr nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts keine Leistung gegenübersteht, dem Verfügenden also also keine Gegenleistung zufließen soll, die dem aufgegebenen Vermögenswert entspricht (vgl. BGHZ 174, 228 = WM 2008, 173 = ZIP 2008, 125 unter II.1.a m.w.N.).
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