Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12   

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https://dejure.org/2013,35199
OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12 (https://dejure.org/2013,35199)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.2013 - 13 U 120/12 (https://dejure.org/2013,35199)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 2013 - 13 U 120/12 (https://dejure.org/2013,35199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Wealth Management: Die Ernte der Deutschen Bank

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12
    Dies sei auf die von der Beklagten zu verantwortende Struktur des Swap zurückzuführen und führe - wie in dem der Entscheidung des BGH vom 22.03.2011 (WM 2011, 682 ff.) zu Grunde liegenden Sachverhalt - zu einem Interessenkonflikt auf Seiten der Beklagten, über dessen Bestehen die Klägerin hätte aufgeklärt werden müssen.

    Dies gilt entgegen der Auffassung der Beklagten im vorliegenden Fall ebenso wie in dem, der der Entscheidung des BGH vom 22.3.2011 (WM 2011, 682) zugrunde lag.

  • LG Köln, 03.05.2012 - 30 O 443/10

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.5.2012 (30 O 443/10) wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das am 3. Mai 2012 verkündete und am 7. Mai 2012 zugestellte Urteil des Landgerichts Köln (30 O 443/10) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 37/11

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12
    Der Fall sei nicht mit den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des 13. Senats des OLG Köln (13 U 232/10, 13 U 235/10 und 13 U 37/11) vergleichbar, weil diesen anders strukturierte Swap-Verträge zu Grunde gelegen hätten.
  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 235/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12
    Der Fall sei nicht mit den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des 13. Senats des OLG Köln (13 U 232/10, 13 U 235/10 und 13 U 37/11) vergleichbar, weil diesen anders strukturierte Swap-Verträge zu Grunde gelegen hätten.
  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2013 - 13 U 120/12
    Der Fall sei nicht mit den von der Beklagten angeführten Entscheidungen des 13. Senats des OLG Köln (13 U 232/10, 13 U 235/10 und 13 U 37/11) vergleichbar, weil diesen anders strukturierte Swap-Verträge zu Grunde gelegen hätten.
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    d) Die Verpflichtung zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert schließt - entsprechend den sonst vom Senat entschiedenen Fällen einer Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts - die Verpflichtung zur Information über seine Höhe mit ein (OLG Köln, Beschluss vom 9. September 2013 - 13 U 120/12, juris Rn. 24).
  • OLG München, 14.03.2016 - 19 U 1095/15

    Anlageberatung bei Zins- und Währungsswap-Geschäften

    Die Verpflichtung zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert 19 u 1095/15 - Seite 12 schließt - entsprechend den sonst vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen einer Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts - die Verpflichtung zur Information über seine Höhe mit ein (BGH, Urteil vom 28.04.2015 - XI ZR 378/13 Rn. 41; OLG Köln, Beschluss vom 09.09.2013 - 13 U 120/12, juris Rn. 24).
  • LG Köln, 01.09.2016 - 15 O 550/14

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen behaupteter Verletzung der Pflichten aus

    Die Verpflichtung zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert schließt - wie bei den sonstigen Fällen einer Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts - die Verpflichtung zur Information über seine Höhe mit ein (BGH, Urt. v. 28.04.2015 - XI ZR 378/13, Rn. 41; OLG Köln, Beschl. v. 09.09.2013 - 13 U 120/12, juris Rn. 24).
  • LG Köln, 17.08.2017 - 15 O 140/16
    Die Verpflichtung zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert schließt - wie bei den sonstigen Fällen einer Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts - die Verpflichtung zur Information über seine Höhe mit ein (BGH, Urt. v. 28.04.2015 - XI ZR 378/13, Rn. 41; OLG Köln, Beschl. v. 09.09.2013 - 13 U 120/12, juris Rn. 24).
  • LG Köln, 25.08.2016 - 15 O 266/15
    Die Verpflichtung zur Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert schließt - wie bei den sonstigen Fällen einer Aufklärungspflicht unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts - die Verpflichtung zur Information über seine Höhe mit ein (BGH, Urt. v. 28.04.2015 - XI ZR 378/13, Rn. 41; OLG Köln, Beschl. v. 09.09.2013 - 13 U 120/12, juris Rn. 24).
  • LG Bonn, 21.05.2014 - 2 O 91/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz wegen

    Das Oberlandesgericht Köln hat bislang soweit ersichtlich nur eine Übertragung der BGH-Rechtsprechung auf einen konnexen, einfach strukturierten Swap (Payer-Swap: Kläger zahlt Festzins, Beklagte zahlt variablen Zins) abgelehnt (vgl. OLG Köln, Urteil und Beschluss vom 18.01.2012 in den Sachen 13 U 235/10 und 13 U 37/11 und Urteil vom 23.05.2012, 13 U 150/11, Anlage B 71), hingegen mittlerweile eine Übertragung der Rechtsprechung auf einen "strukturierten EUR-Zinssatz-Swap mit Kopplung an den Deutsche Bank Balanced Currency Harvest (EUR) Index", dem kein Grundgeschäft zugrundelag, bejaht (vgl. den Hinweisbeschluss vom 12.07.2013 und den Zurückweisungsbeschluss vom 09.09.2013 im Verfahren 13 U 120/12, zitiert nach juris).
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   OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12   

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https://dejure.org/2013,35200
OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12 (https://dejure.org/2013,35200)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2013 - 13 U 120/12 (https://dejure.org/2013,35200)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 13 U 120/12 (https://dejure.org/2013,35200)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 178, 149, WM 2000, 1441; WM 2009, 1647; WM 2011, 682).

    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WPHG normiert (BGHZ 170, 226; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Wie bei dem der Entscheidung des BGH vom 22.03.2011 (WM 2011, 682) zu Grunde liegenden CMS Spread ladder Swap-Vertrag befand sich die Bank bei dem Abschluss des streitgegenständlichen Vertrages in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt.

    Dies gilt im vorliegenden Fall ebenso wie in dem, der der Entscheidung des BGH vom 22.03.2011 (WM 2011, 682) zu Grunde lag.

    Wie sich aus der Entscheidung des BGH vom 22.03.2011 (WM 2011, 682) ergibt, besteht für die beratende Bank unter dem Gesichtspunkt des Verlustrisikos eine eigenständige Pflicht, dem Anleger - sofern das der Fall ist - klar und unmissverständlich vor Augen zu führen, dass begrenzten Gewinnaussichten auf seiner Seite ein theoretisch und praktisch unbegrenztes Verlustrisiko gegenübersteht.

    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH WM 2009, 1274; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach der bei Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen im Kapitalanlagerecht geltenden Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (dazu BGHZ 124, 151; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682), die grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters gilt, ist davon auszugehen, dass die Klägerin bei Offenlegung des anfänglichen negativen Marktwertes von dem Geschaft Abstand genommen hätte.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH WM 2009, 1274; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach der bei Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen im Kapitalanlagerecht geltenden Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (dazu BGHZ 124, 151; WM 2009, 789; WM 2009, 1274; WM 2011, 682), die grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters gilt, ist davon auszugehen, dass die Klägerin bei Offenlegung des anfänglichen negativen Marktwertes von dem Geschaft Abstand genommen hätte.

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Dieser zivilrechtliche Grundsatz ist aufsichtsrechtlich für den Bereich der dem Wertpapierhandelsgesetz unterfallenden Geschäfte in § 31 Abs. 1 Nr. 2 WPHG normiert (BGHZ 170, 226; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (BGH WM 2009, 1274; WM 2010, 1694; WM 2011, 682).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Das Risiko, dass sich eine auf Grund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH WM 2009, 2303).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 178, 149, WM 2000, 1441; WM 2009, 1647; WM 2011, 682).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 9 U 140/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Empfehlung eines Zinssatzswap-Geschäfts zu

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Anders als im vorliegenden Fall handelt es sich bei den im Zusammenhang mit einem Grundgeschäft (etwa einem Darlehen) abgeschlossenen Swaps um Sicherungsgeschäfte, die den Zweck verfolgten, Risiken des Kunden zu begrenzen bzw. auszuschließen (so auch OLG Stuttgart, WM 2012, 1829, 1833).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 152/08

    Informationspflichten der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGHZ 178, 149, WM 2000, 1441; WM 2009, 1647; WM 2011, 682).
  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 235/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinen mit der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen vom 18.01.2012 (13 U 37/11; 13 U 232/10; 13 U 235/10).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    Danach war die Beklagte als beratende Bank zur anleger- und objektgerechten Beratung der Klägerin verpflichtet (BGHZ 123, 126, 128 f.).
  • LG Köln, 03.05.2012 - 30 O 443/10

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2013 - 13 U 120/12
    beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.5.2012 (30 O 443/10) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 232/10

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

  • OLG Köln, 18.01.2012 - 13 U 37/11

    Abweisung der Klage wegen unrichtiger Beratung im Rahmen einer Umschuldung

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • LG Hamburg, 01.10.2014 - 404 HKO 33/14

    Swap-Geschäfte: Umfang der Aufklärungspflicht der Bank

    Entscheidendes Kriterium ist damit, ob der abgeschlossene Swap als reines Spekulationsgeschäft anzusehen ist oder nicht (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.6.2012, Az. 9 U 140/11, BKR 2012, 379, 393; wohl auch OLG Köln, Beschl. v. 12.7.2013, Az. 13 U 120/12).
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