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   OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15   

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OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15 (https://dejure.org/2015,42059)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.2015 - 13 U 127/15 (https://dejure.org/2015,42059)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 13 U 127/15 (https://dejure.org/2015,42059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
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    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückgewähr von Sicherheiten nach Widerruf eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs hätte sich der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag gemäß § 357 Abs. 1, § 346 BGB in der Fassung vom 2.12.2004 ex nunc in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 -, BGHZ 180, 123-134, Rn. 19).

    Als Darlehensgeberin schuldete die Beklagte der Klägerin gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen - und nach - instanzgerichtlich allerdings umstrittener (vgl. - LG Bonn, Urt. v. 24.7.2015 - 3 O 227/14 ) - Auffassung des BGH (Urt. v. 24.4.2007 - XI ZR 17/06; Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08; Beschl. vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15) gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen.

  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15
    Nur bei Vorliegen besonderer - vom Schuldner darzulegender und zu beweisender - Gründe, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen könnten (kann etwas anderes gelten (NJW 2004, 158, 159).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15
    Als Darlehensgeberin schuldete die Beklagte der Klägerin gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen - und nach - instanzgerichtlich allerdings umstrittener (vgl. - LG Bonn, Urt. v. 24.7.2015 - 3 O 227/14 ) - Auffassung des BGH (Urt. v. 24.4.2007 - XI ZR 17/06; Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08; Beschl. vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15) gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen.
  • LG Bonn, 26.06.2015 - 2 O 281/14

    Rückgewähr von Sicherheiten (hier: Grundschuld und Ansprüche aus

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 26. Juni 2015 - 2 O 281/14 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus OLG Köln, 09.12.2015 - 13 U 127/15
    Als Darlehensgeberin schuldete die Beklagte der Klägerin gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen - und nach - instanzgerichtlich allerdings umstrittener (vgl. - LG Bonn, Urt. v. 24.7.2015 - 3 O 227/14 ) - Auffassung des BGH (Urt. v. 24.4.2007 - XI ZR 17/06; Urt. v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08; Beschl. vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15) gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen.
  • LG Potsdam, 21.06.2016 - 1 O 301/15
    Gleichwohl kann dahinstehen, ob dieses Schreiben ungeachtet des Umstands, dass der angebotene Betrag deutlich hinter dem tatsächlich geschuldeten Betrag zurück bleibt und ungeachtet des Umstands, dass offenbar die Mitteilung eines Bankkontos zur Voraussetzung für die Zahlung gemacht wird (hierzu etwa OLG Köln, Beschl. v. 9.12.2015, 13 U 127/15), als wörtliches Angebot ausreicht.
  • OLG Braunschweig, 03.11.2016 - 9 U 134/15

    Deutlichkeitsgebot; finanzierte Geschäfte; NORD/LB; Norddeutsche Landesbank;

    Das gilt jedenfalls, soweit man der Ansicht folgt, dass bei einem wirksam widerrufenen, aber - wie hier - noch nicht zuvor vollständig abgewickelten Darlehensvertrag ein fälliger Anspruch auf Zustimmung zur Löschung von Sicherungsrechten ggf. Zug um Zug gegen vollständige Befriedigung des Gläubigers besteht (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 10.6.2010 - 3 U 154/09, Rn. 4 und 6f., zit. n. juris; KG Berlin, Urt. v. 22.12.2014 - 24 U 169/13, Rn. 53, zit. n. juris; Staudinger/Hans Wolfsteiner, a. A. OLG Köln, Beschl. v. 9.12.2015 - 13 U 127/15, Rn. 7, zit. n. juris: einschränkend nur bei Annahmeverzug des Darlehensgebers und Sicherungsnehmers).
  • LG Köln, 26.04.2016 - 21 O 221/15

    Berechtigung zum Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Fehlerhaftigkeit der

    Dass die Beklagte die Annahme von 200.000,00 EUR verweigert hat (§ 295 Satz 1 Alt. 1 BGB), ist weder ersichtlich noch vorgetragen, eine Annahmeverweigerung ist nicht in den Klageabweisungsanträgen der Beklagten zu sehen (OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2015, Aktenzeichen 13 U 127/15).
  • LG Köln, 07.07.2016 - 30 O 143/15

    Freigabe der Grundschulden in Form der Erteilung einer Löschungsbewilligung

    Da der Kläger die Zahlung des Restsaldos bisher nur Zug um Zug und damit nicht in der geschuldeten Art angeboten hat, und auch eine Annahmeverweigerung der Beklagten nicht ersichtlich ist, liegen diese Voraussetzungen nicht vor (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 09.12.2015, 13 U 127/15; OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2015, 31 U 41/15).
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   SG Mannheim, 08.05.2015 - S 13 U 127/15   

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SG Mannheim, 08.05.2015 - S 13 U 127/15 (https://dejure.org/2015,107035)
SG Mannheim, Entscheidung vom 08.05.2015 - S 13 U 127/15 (https://dejure.org/2015,107035)
SG Mannheim, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - S 13 U 127/15 (https://dejure.org/2015,107035)
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