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   OLG Hamm, 05.11.1990 - 13 U 132/90   

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https://dejure.org/1990,12279
OLG Hamm, 05.11.1990 - 13 U 132/90 (https://dejure.org/1990,12279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1990 - 13 U 132/90 (https://dejure.org/1990,12279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1990 - 13 U 132/90 (https://dejure.org/1990,12279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 20 Abs. 2
    Verletzung des Vorrechts eines Linienbusses nach § 20 Abs. 2 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1016
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 05.04.2012 - 13 S 209/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einem von einer Haltestelle

    Der Vorrang des fließenden Verkehrs bleibt jedoch bestehen, wenn die Anfahrabsicht nicht rechtzeitig angezeigt ist oder ein Anfahren nicht mehr nur eine Behinderung, sondern eine Gefährdung des fließenden Verkehrs bedeuten würde (BGHSt 28, 218; OLG Düsseldorf DAR 1990, 462; OLG Hamm VersR 1992, 1016, jew. zu § 20 Abs. 2 a.F.; OLG München, Urt. v. 17.12.2010 - 10 U 2926/10, Juris; Hentschel aaO § 20 StVO Rdn. 12 m.w.N.).
  • AG Hamburg, 10.10.2006 - 518 C 167/06

    Zur Haftungsquote bei einem Unfall eines Personenwagens mit einem anfahrenden

    Um den Anforderungen des damit bestehenden Vorrechts des Beklagten zu 1) aus § 20 Abs. 5 StVO gerecht zu werden, durfte die Ehefrau des Klägers nur mit mäßiger Geschwindigkeit und in Bremsbereitschaft fahren und musste den an der Haltestelle wartenden Bus ständig im Auge behalten (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 5.11.1990, 13 U 132/90; OLG Düsseldorf, a.a.O., LG Osnabrück, Urteil vom 1.3.1993, 9 O 437/92).
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