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   OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3752
OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03 (https://dejure.org/2003,3752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.07.2003 - 13 U 1322/03 (https://dejure.org/2003,3752)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 13 U 1322/03 (https://dejure.org/2003,3752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines wesentlichen Verfahrenmangels wegen eines unterlassenen gerichtlichen Hinweises; Voraussetzungen der sog. Durchgriffsfälligkeit; Maßgeblichkeit des objektivierten Willen des Gesetzgebers für die Auslegung eines Gesetzes nach dem Gesetzeswortlaut; ...

  • Judicialis

    BGB § 641 Abs. 2

  • rechtsanwalt-bothe.eu

    § 641 Abs. 2 BGB schließt ein auf Mängel gestütztes Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nicht aus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 641 Abs. 2
    Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers wegen Mängel bei Vergütungsanspruch des Unternehmers gemäß 641 Abs. 2 BGB - sogenannte Durchgriffsfälligkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsverweigerung d. Bestellers durch § 641 BGB ausgeschlossen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Zahlung des Bauherrn an GU: Kann GU trotzdem Zahlung an NU wegen Mängeln verweigern? (IBR 2003, 531)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1526
  • MDR 2003, 1282
  • NZBau 2004, 47
  • BauR 2004, 516
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99

    Einbeziehung von Vertragsbedingungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03
    Die von der Klägerin verwendete Abwehrklausel schließt sowohl, widersprechende als auch ergänzende Klauseln des anderen Teiles aus (BGH NJW-RR 2001, 484, 485).
  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.07.2003 - 13 U 1322/03
    Es ist mithin vom objektiven Sinngehalt der Norm auszugehen (OLG Koblenz NJW 2003, 2100, 2101).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 75/11

    Werklohnklage aus Bauvertrag: Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers

    Im Gesetzgebungsverfahren zum Forderungssicherungsgesetz ist jedoch klar gestellt worden, dass dem Hauptunternehmer das Mängelbeseitigungsrecht und auch das sich daraus ergebende Leistungsverweigerungsrecht nicht genommen werden kann, obwohl er von seinem Besteller bezahlt worden ist (BT-Drucks. 16/511, S. 16; vgl. auch BR-Drucks. 458/04, S. 11; OLG Nürnberg, BauR 2004, 516, 517; OLG Bamberg, BauR 2009, 113, 115; Halfmeier/Leupertz, PWW, 8. Aufl., § 641 Rn. 14 jeweils m.w.N.; Messerschmidt in Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 641 BGB Rn. 269; Leinemann, NJW 2008, 3745, 3748; a.A. Pause/Vogel in Kniffka, Bauvertragsrecht, § 641 Rn. 23; MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 641 Rn. 27).
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