Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietvertrag; Kraftfahrzeug; Mietwagen; Verjährung; Augenblickversagen; Verschulden; Ampel; Schadensersatz
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558 § 249
Verjährung von Ansprüchen wegen Beschädigung eines Mietwagens; Ersatzanspruch des Vermieters bei Überfahren einer roten Ampel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach - 2 O 410/97
- OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96
Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Verfügungen nach § 697 Abs. 1 ZPO, den geltend gemachten Anspruch nunmehr zu begründen, oder nach § 695 Satz 1 ZPO, mit welcher der Widerspruch bekanntgegeben und der weitere Gerichtskostenvorschuss angefordert wird § 65 Abs. 1 Satz 2 GKG), werden als Prozesshandlung nicht mit ihrer gerichtsinternen Ausführung, sondern erst mit ihrem Zugang bei der Partei wirksam (BGHZ 134, 387, 390; BGH NJW-RR 1998, 954). - BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96
Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Verfügungen nach § 697 Abs. 1 ZPO, den geltend gemachten Anspruch nunmehr zu begründen, oder nach § 695 Satz 1 ZPO, mit welcher der Widerspruch bekanntgegeben und der weitere Gerichtskostenvorschuss angefordert wird § 65 Abs. 1 Satz 2 GKG), werden als Prozesshandlung nicht mit ihrer gerichtsinternen Ausführung, sondern erst mit ihrem Zugang bei der Partei wirksam (BGHZ 134, 387, 390; BGH NJW-RR 1998, 954). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Unter mehreren zum Schadenausgleich führenden Möglichkeiten der Naturalrestitution hat der Geschädigte grundsätzlich diejenige zu wählen, die in einer ihm zumutbaren Weise den geringsten Aufwand erfordert (BGH NJW 1992, 302, 303; OLG Hamm R + S 1993, 379).
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen (BGH VersR 1992, 1085, 1086). - BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Ein subjektiv entschuldbares Augenblicksversagen, bei dem der Handelnde die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nur für eine kurze Zeit außer Acht gelassen hat, liegt deshalb nur vor, wenn zu dem unbewussten momentanen Versagen besondere Umstände hinzukommen, die dies in einem milderen Licht erscheinen lassen (…BGH a.a.O.; BGH VersR 1989, 582 ff.; OLG Hamm ZfS, 200 und 201). - OLG Nürnberg, 17.02.1994 - 8 U 3496/93
Nichtbeachten einer roten Ampel; Vorwurf der groben Fahrlässigkeit; Ortsfremder …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Insbesondere können sie nicht darin gesehen werden, dass der Beklagte ortsfremd war und Orientierungsschwierigkeiten hatte (OLG Nürnberg VersR 1994, 1335). - OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93
Ersatzwagenbeschaffung: Wiederbeschaffungswert im Falle eines mit Preisnachlaß …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Soweit die Klägerin als Großabnehmer tatsächlich Preisnachlässe erhalten sollte, die nicht auf einer besonderen Anstrengung oder entsprechenden Verkaufsverhandlungen ihrerseits beruhen und über übliche Rabatte hinausgehen, können diese dem Schädiger nicht schadensmindernd zugute kommen, weil es sich um freiwillige Nachlässe eines Dritten handelt, auf die die Klägerin keinen rechtlichen Anspruch hat und die im Übrigen allein der Klägerin zugute kommen und nicht den Schädiger entlasten sollen (OLG Frankfurt, VersR 95, 1450). - OLG Celle, 17.03.1994 - 14 U 74/93
Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2000 - 13 U 1369/99
Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Geschädigte sein Wahlrecht auf Ersatzbeschaffung - wie hier schon vorher ausgeübt hat (vgl. OLG Celle, OLGR 94, 222).