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   OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03   

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https://dejure.org/2005,15099
OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03 (https://dejure.org/2005,15099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2005 - 13 U 138/03 (https://dejure.org/2005,15099)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 13 U 138/03 (https://dejure.org/2005,15099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Steuerberaters: Pflicht zur Einholung einer verbindlichen Auskunft über ein steuerrechtliches Problem

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen fehlerhafter Beratung als Pflichtverletzung; Voraussetzungen einer positiven Vertragsverletzung; Pflicht zur Aufklärung über steuerliche Risiken bei einem Unternehmensverkauf; Erkundigungspflichten und ...

  • Judicialis

    EStG § 17; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 278; ; BGB §§ 320 ff. a. F.; ; BGB § 324 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 437 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung in steuer- und zivilrechtlicher Hinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberaterhaftung - Zur Einholung einer verbindlichen Auskunft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97

    Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03
    Allerdings ist § 324 Abs. 1 BGB a. F. auch anwendbar, wenn der Gläubiger nach der vertraglichen Risikoverteilung die Gefahr für ein bestimmtes Leistungshindernis übernommen hat (vgl. BGH NJW 1980, 700; 1998, 2284, 2286).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 23 U 28/03

    Aufklärungs- und Beratungspflicht des Steuerberaters bei unklarer Rechtslage -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Beratung die Verpflichtung des Steuerberaters einschließen kann, den Mandanten auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinzuweisen bzw. diese zu beantragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2004, AZ. 23 U 28/03, Stbg 2004, 508 - s. II 169ff; s. a. OLG Hamburg, Urteil vom 08.06.1982, Az: 12 U 118/81 - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 58/76

    Versagung einer Auflassungsgenehmigung bei einem Grundstückskaufvertrag als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03
    Allerdings ist § 324 Abs. 1 BGB a. F. auch anwendbar, wenn der Gläubiger nach der vertraglichen Risikoverteilung die Gefahr für ein bestimmtes Leistungshindernis übernommen hat (vgl. BGH NJW 1980, 700; 1998, 2284, 2286).
  • OLG Hamburg, 08.06.1982 - 12 U 118/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03
    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Beratung die Verpflichtung des Steuerberaters einschließen kann, den Mandanten auf die Möglichkeit einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts hinzuweisen bzw. diese zu beantragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2004, AZ. 23 U 28/03, Stbg 2004, 508 - s. II 169ff; s. a. OLG Hamburg, Urteil vom 08.06.1982, Az: 12 U 118/81 - zitiert nach juris).
  • RG, 06.12.1933 - I 177/33

    1. Inwieweit haftet der Verkäufer von Aktien, wenn nach dem Kaufabschluß der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2005 - 13 U 138/03
    Hier hat der Käufer und damalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH entsprechend der vertraglichen Risikoverteilung (§ 324 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F.) die nach der Insolvenzeröffnung unmögliche Anteilsübertragung (jedenfalls in ihrem ursprünglichen Bestand - siehe RGZ 143, 20, 22) zu vertreten, weshalb die Klägerinnen als Anteilsverkäufer den Anspruch auf die Gegenleistung behalten.
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