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   OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98   

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https://dejure.org/1999,4100
OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98 (https://dejure.org/1999,4100)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.1999 - 13 U 147/98 (https://dejure.org/1999,4100)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 13 U 147/98 (https://dejure.org/1999,4100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 932, 440, 325, 254

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Fahrzeugkaufvertrag; Eigentumsverschaffung; Änfangliche subjektive Unmöglichkeit ; Niederlande; Belegenheitsstatut ; Eigentumserwerb ; Schadensberechnung ; Entgangener Gewinn; Rechtsverfolgungskosten ; Schadensminderung

  • Judicialis

    BGB § 440 Abs. 1; ; BGB § ... 325 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 249 ff.; ; BGB § 932 Abs. 2; ; BGB § 440 Abs. 2; ; BGB § 440 Abs. 3; ; BGB § 929; ; BGB § 932; ; BGB § 254; ; BGB § 439; ; BGB § 460; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 254 Abs. 2; ; ZPO § 319 Abs. 1; ; ZPO § 74 Abs. 3; ; ZPO § 68; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1 2. Halbsatz; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 932; BGB § 440; BGB § 325; BGB § 254
    Anforderungen an den Gutglaubenserwerb eines in den Niederlanden zwischenveräußerten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 440 § 254 Abs. 1 § 325 § 932
    Schadensersatzanspruch nach Kauf eines Kraftfahrzeugs vom unberechtigten Verkäufer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 462
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 331/86

    Weiterveräußerung einer anfechtbar erworbenen beweglichen Sache; Grobe

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Vielmehr bestanden zunächst begründete Aussichten, dass ein gutgläubiger Erwerb des Klägers gerichtlicherseits bejaht werden würde, da beim Erwerb eines Fahrzeugs von einem Autohändler Bösgläubigkeit des Käufers nicht schon bei fehlender Eintragung des Händlers im Fahrzeugbrief anzunehmen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1456, 1457).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Der Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1990, 1106/1108 m.w.N.) hat für die schuldhafte Unkenntnis von Rechtsmängeln unter vergleichender Heranziehung der §§ 439, 460 BGB, die einen Haftungsausschluss nur bei positiver Kenntnis vorsehen, die Anwendbarkeit des § 254 BGB mit der Begründung abgelehnt, beide Vorschriften enthielten eine typisierte Interessenabwägung, die für die Heranziehung des § 254 BGB keinen Raum lasse.
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90

    Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Der Käufer Herr N. war nicht zuletzt auch im Hinblick auf seine Pflichten aus § 254 BGB gegenüber dem Kläger berechtigt, sich prozessual gegen das Herausgabeverlangen von Herrn Dr. L. zu verteidigen, weil er sich als Geschädigter von der Rechtsverteidigung Erfolg versprechen durfte (vgl. zur Einlegung von Rechtsbehelfen im Rahmen der Schadensminderungspflicht BGH NJW-RR 1991, 1458 ff.; Münchener Kommentar/Grunsky, BGB, 3. Auflage, § 254 Rdnr. 56; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 254 Rdnr. 42).
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95

    Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Die Beklagte haftet dem Kläger für das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses fehlende persönliche Leistungsvermögen gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 S. 1, 249 ff. BGB im Wege der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, gerichtet auf Ersatz des positiven Interesses (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1997, 938/939 m.w.N.).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Gerade der Erwerb von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen erfordert angesichts des zunehmend auch ins allgemeine Bewusstsein dringenden Unwesens der internationalen Kraftfahrzeugverschiebung erhöhte Wachsamkeit, wenn weitere Auffälligkeiten - wie hier die fehlende Eintragung des privaten Veräusserers im Fahrzeugbrief - hinzutreten, zumal in den häufigen Fällen der Fahrzeugunterschlagung Diebstahlsmeldungen bei der Polizei zunächst nicht erstattet werden (vgl. BGH NJW 1994, 2022/2023).
  • BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86

    Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt im deutschen Internationalen Sachenrecht für alle Übereignungstatbestände kraft Gewohnheitsrecht zwingend, das heißt außerhalb der Parteidisposition, die lex rei sitae, das Recht des Lageortes der Sache (vgl. BGH NJW 1997, 461/462; BGHZ 100, 321/324 jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.04.1978 - 7 U 134/77

    Zum gutgläubigen Erwerb von Kfz ohne Briefübergabe

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Gutgläubig ist danach nur derjenige, dem nach den Umständen keine Zweifel von einiger Bedeutung an der ordnungsgemäßen Herkunft der Sache und der Verfügungsberechtigung des Veräusserers kommen mussten (vgl. OLG Celle JZ 1979, 608).
  • BGH, 25.09.1996 - VIII ZR 76/95

    Anwendung des Rechts des Lagerortes im Internationalen Sachenrecht; Übernahme von

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.1999 - 13 U 147/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt im deutschen Internationalen Sachenrecht für alle Übereignungstatbestände kraft Gewohnheitsrecht zwingend, das heißt außerhalb der Parteidisposition, die lex rei sitae, das Recht des Lageortes der Sache (vgl. BGH NJW 1997, 461/462; BGHZ 100, 321/324 jeweils m.w.N.).
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