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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99   

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https://dejure.org/2000,5895
OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,5895)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.03.2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,5895)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. März 2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,5895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kosten der Streithilfe: Hauptsacheerledigung durch Prozeßvergleich und Aufhebung der Kosten gegeneinander

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 98 § 101 Abs. 1
    Kosten des Streithelfers bei Vertragsschluss zwischen den Hauptparteien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 5 O 44/99
  • OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 140
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 06.06.1997 - 7 U 2912/96
    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1961, 460 f.; OLG Bremen MDR 1998, 1310 f.; OLG Celle, Report 2000, 60, 61; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285 f.; OLG Köln NJW-RR 1985, 1215; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 25; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7) ist dieser Fall wie eine hälftige Teilung der außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien zu behandeln und den Streithelfern deshalb die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten vom Gegner der unterstützten Partei zu erstatten.

    Ein über die bloß formal abweichende, rechtstechnische Ausgestaltung hinausgehender Grund für eine nach § 101 Abs. 1 ZPO unterschiedliche Behandlung der Kostenaufhebung und der hälftigen Kostenteilung ist insofern nicht ersichtlich (OLG Bremen MDR 1310 f.; OLG Celle Report 2000, 60 f.; OLG Dresden, NJW-RR 1998, 285 f.).

  • OLG Bremen, 12.05.1998 - 2 W 36/98

    Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention nach einem abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Für eine Entscheidung nach § 91 a ZPO, wie sie zum Teil gefordert wird, ist kein Raum, auch wenn sich der Vergleich der Hauptparteien nicht über eine Kostenregelung für die Nebenintervention verhält (BGH NJW 1967, 983; OLG Bremen MDR 1998, 1310, OLG Celle Report, 2000, 60 je m. w. N.).

    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1961, 460 f.; OLG Bremen MDR 1998, 1310 f.; OLG Celle, Report 2000, 60, 61; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285 f.; OLG Köln NJW-RR 1985, 1215; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 25; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7) ist dieser Fall wie eine hälftige Teilung der außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien zu behandeln und den Streithelfern deshalb die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten vom Gegner der unterstützten Partei zu erstatten.

  • BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Dies gilt auch für den Fall, in dem wie hier der Vergleich ohne Beteiligung der Streithelfer abgeschlossen worden ist (BGH NJW 1967, 983; OLG Celle, Report, 2000, 60).

    Für eine Entscheidung nach § 91 a ZPO, wie sie zum Teil gefordert wird, ist kein Raum, auch wenn sich der Vergleich der Hauptparteien nicht über eine Kostenregelung für die Nebenintervention verhält (BGH NJW 1967, 983; OLG Bremen MDR 1998, 1310, OLG Celle Report, 2000, 60 je m. w. N.).

  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Nach der ganz herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (BGH NJW 1961, 460 f.; OLG Bremen MDR 1998, 1310 f.; OLG Celle, Report 2000, 60, 61; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285 f.; OLG Köln NJW-RR 1985, 1215; Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 58. Aufl., § 101 Rn. 25; Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., § 101 Rn. 7) ist dieser Fall wie eine hälftige Teilung der außergerichtlichen Kosten der Prozessparteien zu behandeln und den Streithelfern deshalb die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten vom Gegner der unterstützten Partei zu erstatten.
  • OLG Frankfurt, 04.09.1996 - 20 W 299/96

    Rechtsfähigkeitsvermutung zu Gunsten einer im Grundbuch eingetragenen Stiftung

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Demgegenüber vermag die Gegenansicht (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 401; OLG Nürnberg MDR 1995, 533), die im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer keinen Erstattungsanspruch zuerkennt, weil die Zuerkennung eines derartigen Anspruchs den Streithelfer kostenmäßig besser stelle als die von ihm unterstützte Partei, nicht zu überzeugen.
  • OLG Nürnberg, 20.06.1994 - 13 W 3921/93

    Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 13 U 147/99
    Demgegenüber vermag die Gegenansicht (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 401; OLG Nürnberg MDR 1995, 533), die im Falle der Kostenaufhebung dem Streithelfer keinen Erstattungsanspruch zuerkennt, weil die Zuerkennung eines derartigen Anspruchs den Streithelfer kostenmäßig besser stelle als die von ihm unterstützte Partei, nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 13 U 147/99   

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https://dejure.org/2000,18265
OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,18265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,18265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 13 U 147/99 (https://dejure.org/2000,18265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 675 § 387
    Pflichten eines Steuerberaters im Rahmen eines Treuhandauftrages; Aufrechnung mit eigenen Forderungen

Papierfundstellen

  • BB 2001, 1120
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2004 - 17 U 157/01

    Klage des tschechischen Konkursverwalters einer tschechischen Firma gegen einen

    Gegenüber etwa verbleibenden Überschüssen durfte er allenfalls mit den durch den konkreten Auftrag entstandenen Kosten aufrechnen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2000, Az.: 13 U 147/99, GI 2001, 197 ff.).
  • LG Düsseldorf, 19.08.2014 - 1 O 497/11

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Steuerberaterhonor für die Erstellung

    § 29 StBGebV i.V.m. § 13 StBGebV, die der Beklagte der Gebühr zu Grunde gelegt hat, sind ausschließlich auf steuerliche Prüfungen, nicht jedoch - wie vorliegend durch die Deutsche Rentenversicherung der Fall - auf Prüfungen von Sozialversicherungsträgern anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.02.2000, 13 U 147/99, Rn. 29, zitiert nach juris).
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