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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15   

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https://dejure.org/2016,30182
OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,30182)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,30182)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,30182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Health-Claims-Verordnung und berufswidrige Werbung für ein Diätprodukt mit einer ärztlichen Empfehlung

  • webshoprecht.de

    Health-Claims-Verordnung und berufswidrige Werbung für ein Diätprodukt mit einer ärztlichen Empfehlung

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arzt muss gegen unerlaubte medizinische Werbung mit seinem Namen vorgehen oder er kann auf Unterlassung verklagt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arzt muss wettbewerbswidrige Werbung mit seinem Bild und Namen für Diätprodukte verhindern - sonst handelt er selbst wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß eines Arztes bei wettbewerbswidriger Werbung Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbender Arzt ist für Wettbewerbsverstoß mitverantwortlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arzt muss gegen Werbung vorgehen, wenn wettbewerbswidrig mit seinem Namen geworben wird

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 114 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Unzulässige ärztliche Empfehlung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Die Regelungen der HCVO dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen daher Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 a.F. (= § 3 a UWG n.F.) UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher i.S. des § 3 Abs. 1 UWG spürbar zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 26. Februar 2014 - I ZR 178/12, juris Tz. 10 m.w.N.).

    Darüber hinaus wird jeder Zusammenhang erfasst, der nahelegt, dass für die Gesundheit negative oder schädliche Auswirkungen, die in anderen Fällen mit einem solchen Verzehr einhergehen oder sich ihm anschließen, fehlen oder geringer ausfallen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2014, a.a.O. Tz. 16).

  • OLG Celle, 02.02.2010 - 13 U 165/09
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Damit bezieht sich die Werbung der Beklagten zu 1 maßgeblich auf das in Frage stehende Lebensmittel (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14, juris Tz. 78 ff.; sowie Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - 13 U 165/09, juris Tz. 8).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Eine unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform liegt auch dann vor, wenn der Klageantrag die Handlung abstrakt beschreibt, sie aber mit einem "wenn dies geschieht wie"-Zusatz konkretisiert (BGH, Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, juris Tz. 17 m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Damit bezieht sich die Werbung der Beklagten zu 1 maßgeblich auf das in Frage stehende Lebensmittel (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14, juris Tz. 78 ff.; sowie Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - 13 U 165/09, juris Tz. 8).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Hingegen liegt keine Einbeziehung auch "ähnlicher" Handlungen vor, wie sie Gegenstand des von der Beklagten als Anlage B 1 vorgelegten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (I ZR 180/98, juris Tz. 17 ff. = Anlage B 1, Bl. 97 ff. d.A.)  gewesen ist.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsverfahren überlassen wäre (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, juris Tz. 18 m.w.N.).
  • OLG Celle, 03.11.2011 - 13 U 167/11

    Rote Karte für Venencheck-Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Wenn der Beklagte gegen eine derartige, vermeintlich nicht autorisierte Verwendung seines Namens und seiner ärztlichen Berufsbezeichnung nicht - notfalls gerichtlich - einschreitet, trifft ihn die lauterkeitsrechtliche Verantwortlichkeit gemäß § 4 Nr. 11 UWG a.F. i.V.m. den berufsrechtlichen Verbotsnormen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011 - 13 U 167/11, juris Tz. 21).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer

    Schließlich habe das Landgericht rechtsfehlerhaft auch nicht gewürdigt, dass den Durchschnittsrezipienten des D bewusst sei, dass die Rechtsprechung den Ärzten die Pflicht auferlege, sich gegen eine unabgesprochene werbliche Vereinnahmung ihres Namens notfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen (OLG Celle v. 02.05.2016 - 13 O 155/15, WRP 2016, 1278 ff.).
  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 171/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in

    Er ist dann auch nicht aus berufsrechtlichen Gründen gehalten, gegen die Werbung vorzugehen (zu diesem Aspekt vgl. OLG Celle, WRP 2016, 1278 [juris Rn. 44 bis 47]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15   

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https://dejure.org/2017,67397
OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2017,67397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.08.2017 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2017,67397)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. August 2017 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2017,67397)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wenn ein Handelsvertreter mitgewirkt hat, fällt Provision an!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 191/67

    Rechte des Handelsvertreters bei unberechtigter Kündigung des Vertrages durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Denn bei einer unberechtigten Kündigung kann wegen eines entgangenen höheren Ausgleichsanspruchs gem. § 249 BGB ein entsprechender Betrag als Schadensersatz zuerkannt werden (BGH, Urteil vom 12.1.1970, VII ZR 191/67).

    Schließlich kann die Frage dahin gestellt bleiben, ob dem Kläger aufgrund der unberechtigten außerordentlichen Kündigung seitens der Beklagten wegen eines entgangenen höheren Ausgleichsanspruchs gem. § 249 BGB ein entsprechender Betrag als Schadensersatz zuzuerkennen ist (BGH, Urteil vom 12.1.1970, VII ZR 191/67).

  • BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95

    Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Vertragsverhältnisses erst "Einmal-Kunden" waren, als Stammkunden B.ndelt werden, wenn und soweit unter Berücksichtigung branchenüblicher Besonderheiten aufgrund einer Schätzungsprognose innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach Vertragsende Wiederholungskäufe zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 26.2.1997, VIII ZR 272/95; BGH, Urteil vom 16.11.2010, VIII ZR 228/07; Hopt, aaO, Rn. 12; Röhricht/Graf von Westphalen/Haas-T., HGB, 4. Aufl. 2014, § 89b, Rn. 72).

    Es sind verschiedene Berechnungsansätze möglich (BGH, Urteil vom 26.2.1997, VIII ZR 272/95).

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 209/07

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Vertragshändlers bei Insolvenz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Grundsätzlich sind diejenigen Provisionen heranzuziehen, die im Laufe der letzten zwölf Monate der Tätigkeit des Handelsvertreters vor Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses verdient werden, und diese mit dem Prognosezeitraum zu multiplizieren (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.10.2010, VIII ZR 209/07, Rn. 26; Urteil vom 28.4.1999, VIII ZR 354/97, Rn. 15; Urteil vom 10.7.2002, VIII ZR 158/01).

    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich gebilligt, dass der Ausgleichsanspruch - wie hier vom Landgericht vorgenommen - nicht durch Multiplikation der Mehrfachkundenumsätze im letzten Vertragsjahr, sondern anhand der in den letzten fünf Vertragsjahren erzielten Mehrfachkundenumsätze ermittelt wird (BGH, Urteil vom 6.10.2010, VIII ZR 209/07, Rn. 25), so dass der vom Landgericht gewählte Berechnungsweg nicht zu beanstanden ist.

  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02

    Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass der Kläger dann selbst hätte kündigen müssen (so BGH, Urteil vom 12.3.2003, VIII ZR 197/02 für die Frage des Wettbewerbverbotes, wenn der Handelsvertreter die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte weiterhin in Anspruch nehmen will).
  • BGH, 10.07.2002 - VIII ZR 158/01

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters; Schätzung des Stammkundenumsatzanteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Grundsätzlich sind diejenigen Provisionen heranzuziehen, die im Laufe der letzten zwölf Monate der Tätigkeit des Handelsvertreters vor Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses verdient werden, und diese mit dem Prognosezeitraum zu multiplizieren (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.10.2010, VIII ZR 209/07, Rn. 26; Urteil vom 28.4.1999, VIII ZR 354/97, Rn. 15; Urteil vom 10.7.2002, VIII ZR 158/01).
  • BGH, 28.04.1999 - VIII ZR 354/97

    Ausgleichsanspruch eines im Rotationssystem eingesetzten Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Grundsätzlich sind diejenigen Provisionen heranzuziehen, die im Laufe der letzten zwölf Monate der Tätigkeit des Handelsvertreters vor Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses verdient werden, und diese mit dem Prognosezeitraum zu multiplizieren (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 6.10.2010, VIII ZR 209/07, Rn. 26; Urteil vom 28.4.1999, VIII ZR 354/97, Rn. 15; Urteil vom 10.7.2002, VIII ZR 158/01).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Hat der Handelsvertreter ein während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages bestehendes Wettbewerbsrecht verletzt, kann dem Unternehmer zur Vorbereitung des Anspruchs auf Ersatz des entgangenen Gewinns ein Anspruch nach § 242 BGB gegen den Handelsvertreter auf Auskunft über die verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelten Geschäfte zustehen, da der verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelte Umsatz als Grundlage einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO dienen kann (BGH, Urteil vom 26.9.2013, VII ZR 227/12; BGH, Urteil vom 3.4.1996, VIII ZR 3/95).
  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 22/96

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat angegeben habe, dass er ab März 2014 für einen neuen Arbeitgeber tätig geworden sei, hat die Beklagte nicht aufgezeigt, dass sich hieraus die Gefahr des Abzuges von Stammkunden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.12.1996, VIII ZR 22/96; Ebenroth/Bougong/Joost/Strohn- Löwisch, 3. Aufl., § 89b HGB, Rn. 145) ergibt.
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 227/12

    Handelsvertretervertrag: Umfang und Inhalt des Auskunftsanspruchs des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Hat der Handelsvertreter ein während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages bestehendes Wettbewerbsrecht verletzt, kann dem Unternehmer zur Vorbereitung des Anspruchs auf Ersatz des entgangenen Gewinns ein Anspruch nach § 242 BGB gegen den Handelsvertreter auf Auskunft über die verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelten Geschäfte zustehen, da der verbotswidrig für Konkurrenzunternehmen vermittelte Umsatz als Grundlage einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO dienen kann (BGH, Urteil vom 26.9.2013, VII ZR 227/12; BGH, Urteil vom 3.4.1996, VIII ZR 3/95).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.08.2017 - 13 U 155/15
    Die Richtigkeit des Vortrags der Beklagten steht auch nicht aufgrund der beiden E-Mails des Klägers vom 8.1.2013 (Anlage BK 1 = AS 11, 71) und vom 2.8.2013 (Anlage BK 2 = AS 11, 73) fest.
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   OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 155/15   

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https://dejure.org/2016,72910
OLG Hamburg, 27.04.2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,72910)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,72910)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,72910)
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