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   OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95   

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OLG Hamm, 15.05.1995 - 13 U 16/95 (https://dejure.org/1995,8462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.05.1995 - 13 U 16/95 (https://dejure.org/1995,8462)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Mai 1995 - 13 U 16/95 (https://dejure.org/1995,8462)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1399
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 16 W 54/18

    WhatsApp-Nachrichten an engste Familienmitglieder unterfallen "beleidigungsfreier

    Diese für Äußerungen im Prozess entwickelten Richtlinien gelten grds. auch für Äußerungen, die gegenüber einer zur Amtsverschwiegenheit verpflichteten Behörde mit dem Ziel gemacht werden, diese zur Überprüfung eines bestimmten Verhaltens zu veranlassen, insbesondere für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden [Burkhardt aaO., Kap. 10 Rn. 29, 36 f; Soehring/Hoene aaO., § 15 Rn. 22; OLG Karlsruhe Urt. v. 9.6.2006 -14 U 9/06 - Rn. 17; OLG Hamm Urt. v. 15.5.1995 - 13 U 16/95 - Rn. 21].
  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    - dieser gegenüber einer ganz offensichtlich unzuständigen Stelle abgegeben wird und damit ein außerhalb des Prozesses liegender Zweck verfolgt wird (OLG Hamm OLG-Report 1994, 191 [192]; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399 [1400]).

    - die ehrkränkenden Behauptungen zur Durchsetzung von Interessen außerhalb der prozessualen Rechtsverfolgung aufgestellt werden, z.B. an die Öffentlichkeit gerichtete Aktionen außerhalb eines Zivilprozesses in öffentlichen Rundschreiben oder ähnlichen öffentlichen Kampagnen (BGH NJW 2005, 279 [281]; BGH MDR 1992, 942 [943] = NJW 1992, 1314 [1315 f.]; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399 [1400]).

  • OLG Hamm, 09.12.2013 - 6 W 56/13

    BVB erwirkt einstweilige Verfügung gegen Wahlwerbung der Partei DIE RECHTE

    Es genügt jedoch für § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auch die erstmals ernsthaft drohende Beeinträchtigung; für diese spricht allerdings keine tatsächliche Vermutung (Palandt-Bassenge, aaO.; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399).
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Soweit die Verfügungsklägerin weitere - möglicherweise nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte - Aktionen befürchtet, müssten darin, dass der Verfügungsbeklagte seine Aktion verteidigt und keine Unterlassungserklärung abgeben will, positive Anhaltspunkte für das erforderliche ernsthafte Drohen einer Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 Abs. 1 BGB liegen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399).
  • VG Karlsruhe, 19.04.2012 - 3 K 3460/10

    Strafantrag des Dienstvorgesetzten - Unterlassung einer Äußerung - Widerruf eine

    Außerdem würde es in unzulässiger Weise in das Ausgangsverfahren, d.h. in das Verfahren, in dem die Äußerung gefallen ist oder in dem die Vorwürfe zu klären sind, eingreifen, wenn die in dem Ausgangsverfahren in irgendeiner Weise beteiligte Person durch ein anderes Verfahren in ihrer Äußerungsfreiheit eingeengt würde oder befürchten müsste, wegen einer derartigen Äußerung mit einer Widerrufs- und Unterlassungsklage überzogen zu werden (BGH, Urt. v. 10.06.1986 - VI ZR 154/85 -, NJW 1986, 2502; OLG Hamm, Urt. v. 15.05.1995 - 13 U 16/95 -, NJW-RR 1995, 1399; auch VG Aachen, Urt. v. 18.02.2011 - 6 K 1223/09 -, juris Rdnr. 34).
  • OLG Hamm, 03.12.2012 - 13 U 178/11

    Unterlassungsansprüche unter Rechtsanwälten hinsichtlich in einem Zivilprozess

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen - wenn überhaupt - allenfalls dann in Betracht, wenn bewusst oder leichtfertig falsche ehrenrührige Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden oder eine reine Schmähkritik ohne erkennbaren Bezug zum Ausgangsrechtsstreit vorliegen (vgl. zum Ganzen nur BVerfG, NJW-RR 2007, 840; BGH, NJW 2008, 996, VersR 2005, 277, NJW 1986, 2502, NJW 1971, 284, OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399 und NJW 1992, 1329 sowie Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 823, Rdn. 104 und Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 23, Rdn. 85).Nach diesen Grundsätzen begegnet schon die Zulässigkeit der Klage, soweit es um Äußerungen in den 4 vorgenannten zivilgerichtlichen Verfahren (I-1 O 533/10 LG Bochum, 18 O 115/11 LG Essen und 14 C 27/11 oder 14 C 72/11 AG Essen) geht, durchgreifenden Bedenken.
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Dafür spricht zwar keine tatsächliche Vermutung (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 1399; Palandt/ Bassenge, § 1004 Rn. 33).
  • OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07

    Einstweilige Verfügung gegen Fernsehberichterstattung: Erstbegehungsgefahr im

    Für die Erstbegehungsgefahr streitet - anders als für die Wiederholungsgefahr - keine Vermutung (OLG Hamm NJW-RR 1995, 1399).
  • OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage gegen

    Ansprüche auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen sind nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Äußerung als Anzeige gegenüber einer Behörde abgegeben wird, um diese zur Überprüfung eines bestimmten Verhaltens zu veranlassen (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 1995 - 13 U 16/95, juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 2006 - 14 U 9/06, juris Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2006 - 14 U 9/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde: Grenzen des

    Dies läßt den Schluß zu, daß der Beklagte Nr. 1 mit seinem Schreiben keine außerhalb der Beschwerde liegenden weiteren Zwecke verfolgt hat, so daß bei der rechtlichen Beurteilung der darin enthaltenen Äußerungen die für anlaßbezogene Beschwerden gegenüber dem Dienstherrn geltenden Maßstäbe anzulegen sind (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1995, S. 1399 ff., 1400).
  • KG, 07.06.2007 - 10 U 247/06

    Agenturprivileg bei Übernahme von Agenturmeldungen

  • VG Aachen, 18.02.2011 - 6 K 1223/09

    Widerrufspflicht bzgl. einer schriftlichen Äußerung zum Alkoholkonsumverhalten

  • VG Aachen, 18.02.2011 - 6 K 1174/10

    Polizeirecht; Widerruf; Folgenbeseitigungsanspruch; Strafanzeige

  • OLG Dresden, 23.10.2008 - 4 W 1003/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf vorbeugende Unterlassung bestimmter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2005 - L 3 KA 118/05
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