Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 13 U 16/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Notare Bayern , S. 60
BeurkG § 17
Keine Hinweispflicht des Notars auf Möglichkeiten zur Steuervermeidung - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatzanspruch aufgrund einer Amtspflichtverletzung; Schadensersatzanspruch bei Beurkundung von Schenkung ohne Hinweis auf Schenkungssteuer; Anforderungen an Pflicht des Notars zur Belehrung über Kettenschenkung
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG §17
Belehrungspflicht hinsichtlich Schenkungssteuer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aufgrund einer Amtspflichtverletzung; Schadensersatzanspruch bei Beurkundung von Schenkung ohne Hinweis auf Schenkungssteuer; Anforderungen an Pflicht des Notars zur Belehrung über Kettenschenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BeurkG § 17
Belehrungspflicht hinsichtlich Schenkungssteuer
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 18.01.1999 - 2 O 352/98
- OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 13 U 16/99
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 23.09.2004 - 11 U 82/03
Belehrungspflicht des Notars über mögliche Schenkungsteuer
Die zivilrechtlichen Nachteile einer Kettenschenkung waren insgesamt derart erheblich, dass von einem Notar nicht erwartet werden kann, dass er zwecks Ersparnis von Schenkungssteuer von 3.748,79 EUR eine Gestaltungsmöglichkeit hätte vorschlagen müssen, die für die Vertragsparteien mit nicht übersehbaren Risiken verbunden war (OLG Oldenburg MittBayNot 2000, 56 f.; Urteil des Senats vom 4.7.2002 -11 U 55/01 - und vom 31.10.2002 - 11 U 70/01 -).
Rechtsprechung
OLG Celle, 24.11.1999 - 13 U 16/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UWG § 3
Irreführung durch Werbung mit einer Ortsnetzrufnummer
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 07.07.2015 - 13 W 35/15
Irreführung durch Werbung mit einem nicht betriebenen Standort eines Unternehmens
Unerheblich sind bspw. gute Ortskenntnisse, die Interessenten von einer ortsnahen Detektei erwarten (dazu: Senat, Urteil vom 24. November 1999 - 13 U 16/99, juris Tz. 20), und wohl auch kurze Wartezeiten bei Schlüsselnotdiensten (dazu: OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2008 - 4 U 11/07, juris Tz. 39 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003 - 20 U 174/02, juris Tz. 32). - OLG Hamm, 29.03.2007 - 4 U 11/07
Irreführende Werbung durch unrichtige Adressangabe im Branchenbucheintrag eines …
Insoweit genügt (wie in dem Fall einer irreführenden Werbung einer Detektei mit einer Ortsnetzrufnummer, s. OLG Celle WRP 2002, 856), dass mit der beanstandeten Werbung die maßgeblichen Interessenten angelockt werden, die das Angebot der Beklagten möglicherweise nicht beachtet hätten, wenn offengelegt worden wäre, dass diese über keine Geschäftsniederlassung in I verfügen.