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   OLG Hamm, 12.01.2004 - 13 U 165/03   

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https://dejure.org/2004,4000
OLG Hamm, 12.01.2004 - 13 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4000)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2004 - 13 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4000)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 13 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Regeln über Willenserklärungen auf automatisierte Computererklärungen; Anfechtung von Willenserklärungen; Übermittlungsirrtum; Unrichtige Übermittlung einer "invitatio ad offerendum"; Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens; Ersatz der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anfechtbarkeit wegen fehlerhafter Preisübermittlung - Rechtzeitigkeit der Anfechtung im Internethandel

  • heise.de (Pressebericht, 08.10.2004)

    Offensichtlich falsche Preisangabe im Internet nicht bindend

  • heise.de (Pressebericht, 08.10.2004)

    Offensichtlich falsche Preisangabe im Internet nicht bindend

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • beck.de (Leitsatz)

    Anfechtung wegen Übermittlungsfehlers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 120 § 122 § 280 § 311 § 321e Abs. 1 Nr. 3
    Anfechtung von Preisangaben im Internethandel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2601
  • MMR 2004, 761
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 09.01.1990 - 26 U 21/89

    Handwerksrolle: Ist Nichteintragung ein Kündigungsgrund?

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2004 - 13 U 165/03
    Dem Anfechtungsberechtigten steht eine angemessene Überlegungsfrist zu; dabei gilt als Obergrenze eine Frist von zwei Wochen (OLG Hamm NJW-RR 1990, S. 523; Palandt a.a.O. § 121, Rz. 4).
  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2004 - 13 U 165/03
    Unerheblich ist nach allgemeiner Meinung (Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 143 Rz. 3; BGH NJW-RR 1995, S. 859), dass die Formulierung "Anfechtungserklärung" in dem Schreiben nicht enthalten ist; es reicht aus, wenn die Erklärung erkennen lässt, die Partei wolle aus einem in den.
  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88

    Verkehrsunfall in Nord-Zypern

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2004 - 13 U 165/03
    Denn das Erfüllungsinteresse ist dann zu ersetzen, wenn der Vertrag ohne die c.i.c. mit dem Schädiger zu günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre (Palandt a.a.O., § 311, Rz. 58; BGHZ 108, 200; BGH NJW-RR 2001, 1524).
  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 183/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs aus culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2004 - 13 U 165/03
    Denn das Erfüllungsinteresse ist dann zu ersetzen, wenn der Vertrag ohne die c.i.c. mit dem Schädiger zu günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre (Palandt a.a.O., § 311, Rz. 58; BGHZ 108, 200; BGH NJW-RR 2001, 1524).
  • OLG Saarbrücken, 09.06.2009 - 4 U 47/08

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen arglistigen Verschweigens von

    aa) Der Ersatzberechtigte ist durch die Zuerkennung des Vertrauensschadens so zu stellen, wie er stünde, wenn er nicht auf die Gültigkeit der Willenserklärung vertraut hätte (Erman/Palm, aaO., § 122 Rdnr. 5; MünchKomm(BGB)/Kramer, 5. Aufl., § 122 Rdnr. 8; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., § 122 Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2004, 2601, 2602).
  • LG Münster, 10.10.2011 - 12 O 199/11

    Lieferungsanspruch der Objektive und Kameragehäuse durch Abschluss eines

    In ähnlichen Fällen, wo es auch um eine Anfechtung nach falscher Preisangabe im Internet ging, hat das Oberlandesgericht Hamm eine Frist von 4 Tagen als ausreichend angesehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2004, Aktenzeichen: 13 U 165/03), der BGH sogar von 10 Tagen, wobei in jenem Fall die Waren bereits versandt waren und mit der Klage zurückgefordert wurden (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2005, Aktenzeichen VIII ZR 79/04, NJW 2005, Seite 976).
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