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   OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05   

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OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05 (https://dejure.org/2006,11980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 (https://dejure.org/2006,11980)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 13 U 165/05 (https://dejure.org/2006,11980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Schadensersatzpflicht eines alleinigen Geschäftsführers; Anforderungen an das Vorliegen der Verletzung einer Aufklärungspflicht bezüglich der Realisierbarkeit eines Kaufvertrags bei Zahlungsanforderung im Sinne von § 242 BGB; Rechtliche Ausgestaltung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 311 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 325; ; BGB § 346; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 13; ; StGB § 13 Abs. 1; ; StGB § 14; ; StGB § 263; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; GmbHG § 64 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Besonderes persönliches Vertrauen - Schadensersatz nach § 280 BGB - Deliktischer Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.1988 - 1 StR 106/88

    Verurteilung wegen Betrugs - Täuschung bei Abschluss von Bauhandwerksverträgen -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
    Nach der neueren Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 22. März 1988, 1 StR 106/88, juris-Nr. KORE544318809 Rn. 8; vgl. auch Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 30), der sich der Senat anschließt, kann eine solche Aufklärungspflicht nur im Ausnahmefall bejaht werden, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

    Für die Bejahung einer eine strafrechtliche Garantenstellung begründenden Aufklärungspflicht reicht die Bewertung des Schweigens als anstößig nicht aus (BGH, Beschluss vom 22. März 1988, 1 StR 106/88, juris-Nr. KORE544318809 Rn. 8).

  • BGH, 24.03.1987 - 4 StR 73/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betrugs bei Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
    So besteht im Falle eines Beherbergungsvertrages keine strafbewehrte Pflicht des Gastes, auf bei nachträgliche eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen (OLG Hamburg NJW 1969, 335; BGH, Beschluss vom 24. März 1987, 4 StR 73/87, juris-Nr. KORE534048817 Rn. 4); selbst im Falle eines Darlehensvertrages macht sich der Darlehensnehmer nicht eines Betruges strafbar, wenn er nachträgliche Vermögensverschlechterungen nicht offenbart (Cramer, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.02.1966 - 1 Ss 638/65
    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
    Allerdings kann sich eine Aufklärungspflicht, deren Verletzung strafrechtlich als Betrug sanktioniert ist, auch als Nebenpflicht unter Berücksichtigung aller Umstände aus dem Vertrag als Ganzem ergeben (Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 2; vgl. schon OLG Stuttgart NJW 1966, 990).
  • BGH, 07.10.1991 - II ZR 194/90

    Aufklärungspflicht des erfahrenen gegenüber unerfahrenen, jungen Gesellschaftern

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
    Das setzt allerdings das Vorliegen besonderer Umstände voraus, aus denen sich ein besonderes Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien ergibt (Cramer, a.a.O., Rn. 22; Tröndle/Fischer, a.a.O., Rn. 26; OLG Frankfurt NJW 1971, 527; BGH NJW 1992, 300, 302; BGHZ 39, 392, 401).
  • BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92

    Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
    Allerdings kann es sich ohne Vorliegen besonderer zusätzlicher Umstände nicht ohne weiteres bereits aus dem Eingehen einer langfristigen Geschäftsbeziehung ergeben, sondern muss im Regelfall erst im Verlauf einer solchen Geschäftsbeziehung nach und nach aufgebaut werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1992, 1 StR 176/92, juris-Nr. KORE595179200).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive

    Auszug aus OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
    Da nach § 13 Abs. 1 StGB das Unterlassen von der Wertung her dem aktiven Tun entsprechen muss, sind an das die Aufklärungspflicht begründende Vertrauensverhältnis erhöhte Anforderungen zu stellen (Cramer, a.a.O., Rn. 19; grundlegend für die neuere Rechtsprechung des BGH in Strafsachen BGHZ 39, 392, 398 f; vgl. auch BGH NJW 2000, 3013).
  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Gesteigerte Anforderungen für nach § 263 Abs. 1 StGB strafbewehrte Einstandspflichten nach § 13 Abs. 1 StGB aus vorvertraglichen Pflichten gelten in den Fällen, in denen das Gesetz - wie in § 311 b Abs. 1 Satz 1 BGB - den Vertragsabschluss selbst einer besonderen, der Warnung und dem Schutz der Beteiligten vor Übereilung dienenden Form unterwirft (u.a. Anschluss an BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris] und BGH NStZ 2010, 502 f.).

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).

  • LG Würzburg, 04.09.2019 - 91 O 237/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug,

    Regelmäßig handelt es sich um Konstellationen, in denen der eine Vertragsteil darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände auch ungefragt offenbart (BGH a.a.O.; BGHSt 39, 392/399; OLG Hamm, Urteil vom 08.02.2006 - 13 U 165/05 [bei juris]; BGH NStZ 2010, 502 f.; aus der Kommentarliteratur vgl. u.a. Schönke/Schröder-Cramer/Perron § 263 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 22 f.; Fischer § 263 Rn. 38 ff., insbesondere Rn. 45 f.; BeckOK-Beukelmann StGB [Stand: 01.12.2011] § 263 Rn. 18 f.; MüKo-Hefendehl StGB § 263 Rn. 136 ff.; Kindhäuser/Neumann/Paeffgen StGB 3. Aufl. § 263 Rn. 160 f. und Lackner/Kühl StGB 27. Aufl. § 263 Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.).".
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