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   OLG Köln, 31.10.2012 - I-13 U 166/11   

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OLG Köln, 31.10.2012 - I-13 U 166/11 (https://dejure.org/2012,42524)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2012 - I-13 U 166/11 (https://dejure.org/2012,42524)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - I-13 U 166/11 (https://dejure.org/2012,42524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Stimmrechtszurechnung nur schuldrechtlicher Aktienerwerbsoptionen bei übernahmerechtlichem Squeeze out ("Effectenspiegel/Deutsche Bank")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpÜG § 31; WpÜG § 35; WpÜG § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anspruch eines ehemaligen Aktionärs auf Differenzzahlung nach Annahme eines freiwilligen Übernahmeangebots; Voraussetzungen einer Zurechnung gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 29, 30, 31, 35; WpÜG-AngVO §§ 4, 5
    Keine Stimmrechtszurechnung nur schuldrechtlicher Aktienerwerbsoptionen bei übernahmerechtlichem Squeeze out ("Effectenspiegel/Deutsche Bank")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stimmrechtszurechnung nach dem WpÜG erfordert tatsächliche Inhaberschaft des Bieters

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Übernahme der Postbank

Besprechungen u.ä.

  • fernuni-hagen.de (Entscheidungsanmerkung)

    Drei Fragen zur Berufungsentscheidung in Sachen Postbankübernahme

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Verfahrensmitteilung)

    Fortsetzung Berufungsverhandlung bzgl. Übernahme der Postbank - 08.11.2017, 10:30 Uhr

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Übernahme der Postbank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 229
  • ZIP 2013, 1325
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 13 U 166/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 - 82 O 28/11 - die Beklagte zu verurteilen, an sie 4.837.500,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Ursprungsvereinbarung), vorsorglich, die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.663.000,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Put-Option), höchstvorsorglich, die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.557.500,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Call-Option), höchst-höchstvorsorglich, die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.067.500,00 EUR nebst 5% Zinsen hieraus seit dem 15. November 2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Zwangsumtauschanleihe).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 13 U 166/11
    Eine solche Anordnung ist nur bei Vorliegen eines schlüssigen, auf konkreten Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei vorzunehmen, darf mithin nicht lediglich der Informationsgewinnung dienen und hat neben dem möglichen Erkenntniswert auch Belange des Geheimnis- oder Persönlichkeitsschutzes zu berücksichtigen (BGH WM 2007, 1651, juris Tz. 20).
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2006 - 1 E 3049/05

    Anfechtung einer Aufsichtsmaßnahme nach dem Wertpapierhandelsgesetz - hier:

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 13 U 166/11
    Die von der Klägerin konkret beanstandete landgerichtliche Formulierung ("Stimmrechtseinfluss ist gegeben, wenn der Dritte nach den Weisungen des Bieters abstimmt bzw. eine Stimmrechtsabgabe im Sinne des Bieters tatsächlich als gesichert erscheint.") findet sich im Übrigen wortgleich in der Literatur (Wackerbarth, a.a.O. § 30 Rdn. 21 unter Verweis auf die Entscheidung des VG Frankfurt/Main BKR 2007, 40, 43).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Köln, ZIP 2012, 229), das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln, ZIP 2013, 1325).
  • LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15

    Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro

    Insoweit wird auf die Urteile des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011, 82 O 28/11, des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Oktober 2012, 13 U 166/11, und des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014, II ZR 353/12, (nachfolgend auch " BGH-E-Urteil ") Bezug genommen (Anl. B1-B3 zu Band XVII).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht zurückgewiesen (OLG Köln, ZIP 2013, 1325 ff.).
  • OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 231/17

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche

    Der Senat hatte im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014 (II ZR 353/12 im Parallelverfahren 13 U 166/11) zunächst zu klären, ob die Voraussetzungen einer Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG wegen eines abgestimmten Verhaltens (acting in concert) vorliegen.

    Von besonderer Bedeutung ist dabei die Aussage des Zeugen Dr. C, der zu dieser Frage (unter Einbeziehung der wesentlichen Teile seiner Aussage vom 24.2.2016 im Parallelverfahren 13 U 166/11) umfassend vernommen worden ist und bekundet hat, dass von Seiten der B über die Ausübung von Stimmrechten zu keinem Zeitpunkt gesprochen und - über den Inhalt der vorgelegten Verträge hinaus - dazu und zu einer sonstigen Einflussnahme nach seiner Kenntnis keine Vereinbarungen mit der Beklagten getroffen worden seien.

    Dabei kann (wie schon in der Entscheidung des Senats vom 31.10.2012, 13 U 166/11 Rdn. 39) offenbleiben, ob die Beklagte - worauf sich die Kläger berufen und wie das Landgericht im angefochtenen Urteil angenommen hat - im Hinblick auf die vereinbarten Preise für die übernommenen Aktien bereits vor dem Vollzug der Ursprungsvereinbarung das Börsenkursrisiko und das Insolvenzrisiko der Zielgesellschaft zu tragen hatte oder ob dies - wie die Beklagte meint - mit Rücksicht auf die Schadensersatzhaftung der B aus §§ 5.2.1.

  • OLG Köln, 16.08.2018 - 4 W 34/18

    Übernahme der Postbank - Keine Aussetzung eines erstinstanzlichen Klageverfahrens

    Er hat die Entscheidung des Berufungsgerichts (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2012 - 13 U 166/11 -, ZIP 2013, 1325) deshalb aufgehoben und das Verfahren zur weiteren Aufklärung zurück verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11   

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https://dejure.org/2020,41217
OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,41217)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,41217)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,41217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postsbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Stimmrechtszurechnung wegen Acting in Concert nach § 30 Abs. 2 WpÜG bei Interessenschutzklauseln (Effecten-Spiegel/Deutsche Bank)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Postbank - und das Übernahmeangebot der Deutschen Bank

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank: Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche ...

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Stimmrechtszurechnung und Übernahmeangebot

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 16.12.2020)

    Streit um Übernahmepreis: Etappensieg für Deutsche Bank im Postbank-Verfahren

  • juve.de (Kurzinformation)

    Postbank-Übernahme: Deutsche Bank kann Klagen abwehren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Übernahme der Postbank - Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank abgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1623
  • ZIP 2021, 848
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 29.7.2014, II ZR 353/12), auf dessen Entscheidung ebenfalls ergänzend Bezug genommen wird, hat das Urteil des Senats auf die Revision der Klägerin aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen.

    Abzustellen ist nicht auf den Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts, sondern auf das Eigentum (BGH II ZR 353/12 Rdn. 36; Angerer/Geibel/Süßmann/Süßmann, 3. Aufl. 2017, WpÜG § 29 Rdn. 24; Schwark/Zimmer/Noack/Zetzsche, 5. Aufl. 2020, WpÜG § 29 Rdn. 36).

    Damit sind für die Bemessung der Gegenleistung weiter die gesetzlichen Referenzzeiträume maßgebend (BGH II ZR 353/12 Rdn. 28 bis 33) und der Klägerin steht ein Anspruch auf Zahlung eines Differenzbetrages nicht zu.

    Der Senat hatte im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2014 (II ZR 353/12) zunächst zu klären, ob die Voraussetzungen einer Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG wegen eines abgestimmten Verhaltens (acting in concert) vorliegen.

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind deshalb keine Änderungen (BGH II ZR 190/17 Rdn. 15 - 18; zum Begriff des Zusammenwirkens in sonstiger Weise ferner Paschos/Fleischer, Übernahmerecht HdB, 2017, Rdn. 330; Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Auflage 2019 zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 WpHG Rdn. 155; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59: Ausübung aktienrechtlicher Rechte).

    Soweit in der Entscheidung des BGH (II ZR 353/12 Rdn. 60) im Zusammenhang mit der durchzuführenden Beweisaufnahme von einer Konkretisierung der allgemeinen vertraglichen - und sich aus §§ 241 Abs. 2, 242 BGB ergebenden - Nebenpflichten der B die Rede ist, die Erreichung des Vertragszwecks nicht zu gefährden, bedeutet das nicht, dass Abreden zur Aufrechterhaltung des status quo kontrollbegründend sind, weil es bei der Verpflichtung, von dem Stimmrecht nur unter Berücksichtigung der Interessen der Beklagten Gebrauch zu machen, um über das bloße Erreichen des Vertragszwecks hinausgehende Interessen geht (nämlich um die - zeitlich gestreckte - Unterordnung unter die Ziele der Beklagten; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59).

    Die Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2014 (II ZR 353/12) zur erweiternden Auslegung der Preisregeln im Zusammenhang mit § 31 Abs. 6 WpÜG können auch nicht auf § 30 WpÜG übertragen werden.

    Da ein bloß wirtschaftliches Verständnis des Begriffs "für Rechnung" dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die Stimmrechtsmacht zu erfassen, nicht gerecht wird, muss die Möglichkeit hinzukommen, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (BGH II ZR 353/12 Rdn. 49 ff, BGH II ZR 302/06).

    Eine solche gesicherte Erwerbsmöglichkeit verschafft ihm nur eine dingliche Anwartschaft (BGH, Urteil vom 29. Juli 2014 II ZR 353/12 Rdn. 40).

    Hierfür ist vielmehrworauf die Beklagte zu Recht hinweist - eine jederzeitige, im Belieben des Bieters stehende Aneignungsmöglichkeit erforderlich (BGH II ZR 353/12 Rdn. 54; Schwark/Zimmer/Noack/Zetzsche, 5. Aufl. 2020, WpÜG § 30 Rdn. 15; von Bülow in Kölner Komm. WpÜG 2. Aufl. § 30 WpÜG Rdn. 173; Diekmann in Baums/Thoma/Verse, § 30 WpÜG Rdn. 57; Rothenfußer in Paschos/Fleischer, § 11 Rdn.266; MüKoAktG/Wackerbarth, 4. Aufl. 2017, § 30 WpÜG Rdn. 25; Walz in: Haarmann/Schüppen, Frankfurter Kommentar zum WpÜG, 3 Aufl. 2008, § 30, Rdn. 58).

  • BGH, 25.09.2018 - II ZR 190/17

    Anfechtung mehrerer Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Nach § 30 Abs. 2 WpÜG werden dem Bieter Aktien eines Dritten - hier der B - zugerechnet, mit dem der Bieter oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise abstimmt; ausgenommen sind Vereinbarungen in Einzelfällen, wobei dieser Begriff formal zu bestimmen ist (BGH II ZR 190/17 Rdn. 34 - 39).

    Abreden mit dem Ziel, eine bestehende unternehmerische Ausrichtung und damit die jeweils bestehende Unternehmenspolitik beizubehalten, sind deshalb keine Änderungen (BGH II ZR 190/17 Rdn. 15 - 18; zum Begriff des Zusammenwirkens in sonstiger Weise ferner Paschos/Fleischer, Übernahmerecht HdB, 2017, Rdn. 330; Assmann/Schneider/Mülbert, Wertpapierhandelsrecht, 7. Auflage 2019 zur Parallelvorschrift des § 34 Abs. 2 WpHG Rdn. 155; BGH II ZR 353/12 Rdn. 59: Ausübung aktienrechtlicher Rechte).

    Die Einheitlichkeit des Lebensvorgangs wird nicht durch die rein technisch bedingte Aufspaltung in mehrere Wahlvorgänge in Frage gestellt, denn durch die Einzelfallausnahme sollen solche Vereinbarungen von einer Stimmrechtszurechnung ausgenommen werden, denen es - wie hier - an einer Kontinuität und der Ausrichtung auf eine gewisse Beständigkeit fehlt (BGH II ZR 190/17 Rdn. 36).

  • LG Köln, 29.07.2011 - 82 O 28/11

    Recht der Aktionäre gegen den Bieter auf Zahlung einer angemessenen Gegenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11) wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 29. Juli 2011 (82 O 28/11) zu verurteilen, an sie 4.837.500 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Ursprungsvereinbarung), "vorsorglich", die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.663.000 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Put-Option), "höchstvorsorglich", die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.557.500 EUR nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Call-Option), "höchst-höchstvorsorglich", die Beklagte zu verurteilen, an sie 3.067.500 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 15.11.2010 zu zahlen (Anknüpfungspunkt Zwangsumtauschanleihe).

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Da ein bloß wirtschaftliches Verständnis des Begriffs "für Rechnung" dem Zweck des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, die Stimmrechtsmacht zu erfassen, nicht gerecht wird, muss die Möglichkeit hinzukommen, auf die Stimmrechtsausübung des Eigentümers der Aktien Einfluss zu nehmen (BGH II ZR 353/12 Rdn. 49 ff, BGH II ZR 302/06).
  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 137/05

    Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden kein "acting in concert" nach dem WpÜG

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Ebenso wenig liegt im bloßen Abschluss einer Stand-still-Vereinbarung oder einer Nichteinlieferungsvereinbarung ein acting in concert, da solche Vereinbarungen nicht auf eine Einflussnahme auf die Zielgesellschaft abzielen (BGH, Urteil vom 18. September 2006, II ZR 137/05, Rdn. 26; Steinmeyer in: Steinmeyer, WpÜG, 4. Aufl. 2019, § 30 WpÜG Rdn. 57; v. Bülow in Kölner Kommentar zum WpÜG 2. Aufl. 2010, § 30 Rdn. 282).
  • LG Köln, 20.10.2017 - 82 O 11/15

    Urteile gegen Deutsche Bank: Postbank-Übernahme könnte weitere 3 Milliarden Euro

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2020 - 13 U 166/11
    Anders als das Landgericht Köln im - beim Senat in der Berufung unter dem Aktenzeichen 13 U 231/17 anhängigen - Verfahren 82 O 11/15 (im Folgenden Parallelverfahren) mit Urteil vom 20.10.2017 angenommen hat, ergibt sich eine Zurechnung nach § 30 Abs. 2 WpÜG nicht aus den ihm vorliegenden Teilen der Ursprungsvereinbarung vom 12.9.2008 sowie den jeweils vom 25.2.2009 datierenden Pfandverträgen Zwangsumtauschanleihe und cash collateral (in der hier maßgeblichen Bestimmung des § 5.1 inhaltlich identisch mit § 5.1 des Pfandvertrages vom 30.12.2008).
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 9/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, ZIP 2021, 848) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    Wenn sich die dem Bieter eingeräumte Rechtsposition auf ein bloßes Abwehrrecht beschränke, bestehe ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Bieter ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen hat, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (aA Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

    Wenn sich die dem Bieter eingeräumte Rechtsposition auf ein bloßes Abwehrrecht beschränke, bestehe ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Bieter ein schützenswertes Interesse an der Verhinderung von Maßnahmen hat, die die Vertragsdurchführung erheblich beeinträchtigen oder gar vereiteln könnten (aA Meyer/von Laer, EWiR 2021, 135, 136).

  • LG Frankfurt/Main, 23.02.2021 - 5 O 64/20

    Virtuelle Hauptversammlung nach dem COVMG

    OLG Köln mit Urteilen vom 16.12.2020 - 13 U 166/11 (BeckRS 2020, 35492) und 13 U 231/17 (NZG 2021, 201) die Klagen gegen die Beklagte - wenn auch z.Z. nicht rechtskräftig abgewiesen hat.
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   OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8787
OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2019,8787)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.04.2019 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2019,8787)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. April 2019 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2019,8787)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

  • juve.de (Kurzinformation)

    Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.11.2019 - 13 U 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40446
OLG Köln, 26.11.2019 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2019,40446)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.11.2019 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2019,40446)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. November 2019 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2019,40446)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank (II)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.2020 - 13 U 166/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30
OLG Köln, 08.01.2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,30)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,30)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 13 U 166/11 (https://dejure.org/2020,30)
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Verfahrensgang

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