Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Ersatz der Räumungskosten sowie Nutzungsentschädigung aus der Masse; Hinreichende Bestimmtheit eines Räumungstitels; Vermeidung der Haftung der Masse für die Räumungskosten durch Freigabe der in die Mieträume eingebrachten Sachen; Umfang der Rückgabepflicht
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Rückgabe gemieteter Immobilien im Insolvenzverfahren
- Judicialis
InsO § 55
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung der Insolvenzmasse für Kosten der Räumung und Herausgabe eines Grundstücks und für Nutzungsentschädigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermeidung von Haftung der Masse für Räumungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 06.08.2004 - 2 O 125/04
- OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04
- BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01
Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04
Es kann auch dahingestellt bleiben, ob es dem Tenor des Räumungstitels angesichts der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 150, Seite 305; BGHZ 148, Seite 252) an einer Differenzierung nach solchen Gegenständen mangelt, die der Beklagte zu räumen hat.Es genügt jedoch für eine Haftung gemäß § 55 InsO, wenn der Verwalter die fraglichen Sachen für die Masse nutzt oder verwertet (BGHZ 150, 305).
Der Beklagte kann jedoch durch seine Freigabe auch diese Masseverbindlichkeit beseitigen (offen gelassen in BGHZ 150, Seite 305).
Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts, weil hinsichtlich der Frage der Wirkung der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters auf die Räumungsverpflichtung von einer Vielzahl von Fällen mit vergleichbarer Konstellation auszugehen ist, über die - soweit ersichtlich (vgl. BGHZ 150, Seite 305) - bisher nicht höchstrichterlich entschieden worden ist.
- OLG Hamm, 26.06.2002 - 30 U 29/02
Anforderungen an die Erfüllung der Rückgabepflicht durch den Mieter; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04
Dazu gehört die Übergabe sämtlicher Schlüssel (OLG Hamm NZM 2003, Seite 26). - OLG Rostock, 12.10.2000 - 7 U 125/99
Freigabe von Vermögenswerten in der Insolvenz einer juristischen Person
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04
Mit der Freigabe gegenüber der Schuldnerin fallen die Gegenstände auf dem streitgegenständlichen Grundstück bzw. in den streitgegenständlichen Räumen in das insolvenzfreie Vermögen der Schuldnerin zurück, welche damit wieder die volle Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Gegenstände erlangt (OLG Rostock, ZinsO 2000, Seite 604). - BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93
Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04
Die Klägerin trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass derartige Gegenstände oder Stoffe von der kostenverursachenden Räumung betroffen waren (BGHZ 125, Seite 270). - BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99
Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2005 - 13 U 167/04
Es kann auch dahingestellt bleiben, ob es dem Tenor des Räumungstitels angesichts der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 150, Seite 305; BGHZ 148, Seite 252) an einer Differenzierung nach solchen Gegenständen mangelt, die der Beklagte zu räumen hat.
- BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05
Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in ZInsO 2005, 498 abgedruckt ist, hat gemeint, der Klägerin stehe kein Anspruch auf Ersatz der Räumungskosten aus der Masse zu.