Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Werbung mit Testurteilen - Die Angaben über Testurteile in einer Werbung müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Erforderlich ist die leichte Auffindbarkeit einer deutlich lesbaren Fundstellenangabe.
- openjur.de
§ 5a Abs. 2 UWG
Werbung mit Testergebnissen; Anforderungen an die Lesbarkeit der Fundstellenangabe - Niedersächsische Oberlandesgerichte
UWG § 5 a Abs. 2
Testergebnisse. Fundstellenangabe. Lesbarkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der Werbung mit Testergebnissen
- webshoprecht.de
Zur deutlichen Lesbarkeit und zur Schriftgröße bei der Fundstellenangabe bei Testwerbung
- damm-legal.de
§§ 3; 5a Abs. 2 UWG
Bei einer Werbung mit einem Test-Ergebnis muss der Hinweis auf die Fundstelle mindestens 6 Punkt groß sein - JurPC
Verwendung von Testergebnissen in der Werbung
- aufrecht.de
Zur Werbung mit Testergebnissen - leicht erkennbar nachprüfbar
- it-recht-kanzlei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Produkt mit Testergebnissen; Anforderungen an die Gestaltung eines Quellenhinweises
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Wird mit einem Testergebnis geworben, so muss die Fundstelle gut sichtbar angegeben werden - mindestens 6-Punkt-Schrift
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Grundregeln zur Werbung mit Testurteilen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: Grundregeln zur Werbung mit Testurteilen
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Sind wir nicht alle ein bisschen Testsieger?
- pfitzer-law.de (Kurzinformation)
Schriftgröße bei Werbung mit Testergebnissen
- lto.de (Kurzinformation)
Bei der Verwendung von Testergebnissen zur Produktwerbung sind Fundstellen ausreichend lesbar anzugeben
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.10.2010 - 24 O 58/10
- OLG Celle, 24.02.2011 - 13 U 172/10
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2011, 278
- MIR 2011, Dok. 030
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 07.04.2011 - 2 U 170/10
Wettbewerbsverstoß: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei einer Werbung mit …
Das OLG Celle habe in dem Berufungsverfahren zu dem von der Beklagten erwähnten Urteil des Landgerichts Hannover angeregt, den Anspruch anzuerkennen (Hinweis vom 21. Dezember 2010 - 13 U 172/10, BE 2). - OLG Bamberg, 27.07.2011 - 3 U 81/11
Wettbewerbsrecht: Leichte Auffindbarkeit und deutliche Lesbarkeit der …
Soweit ersichtlich wird die Frage der erforderlichen Schriftgröße von den bisher mit dieser Frage befassten Oberlandesgerichten einhellig beantwortet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011, Az. 2 U 170/10; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011, Az. 13 U 172/10). - OLG Hamburg, 24.01.2012 - 5 W 161/11
Unlauterer Wettbewerb im Internet: Lesbarkeit der Fundstellenangabe bei der …
Hierbei ist der gänzlich fehlenden Fundstellenangabe die nicht ausreichend deutlich lesbare gleichzusetzen, denn auch diese erfüllt nicht den verfolgten Zweck, die leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (…vgl. KG Urt. v. 14.9.1993 - 5 U 5035/93 zit. nach BeckRS 2011, 05592; OLG Celle Urt. v. 24.2.2011 - 13 U 172/10;… OLG Stuttgart Urt. v. 7.4.2011 - 2 U 170/11;… OLG Bamberg Urt. v. 27.7.2011 - 3 U 81/11 [die drei letztgenannten zitiert nach Anl A 2]).
- LG Bonn, 14.02.2012 - 11 O 60/11
Zur Werbung mit Testurteilen - Geringe Schriftgröße nicht immer wettbewerbswidrig
Zwar bestehen gegen die hinreichende Bestimmtheit der Formulierung des Klageantrages zu 1. im Sinne von § 253 Abs. 2 Ziffer 2. ZPO keine Bedenken (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011 - 2 U 170/10 - Seite 6 unter II.A.; OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011 - 13 U 172/10 - im Urteilstenor = GRUR-RR 2011, 278; KG, Beschluss vom 11.02.2011 - 5 W 17/11 - im Urteilstenor sowie Seite 3 unter B.I. und Seite 5 unter B.II. = WM 2011, 812ff.; jeweils in Kopie als Anlage K # zur Klageschrift). - LG Kiel, 18.01.2012 - 14 O 88/11
Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Fundstellenangabe bei der Werbung mit …
Denn nur dann erfüllt sie den Zweck, eine leichte und eindeutige Nachprüfbarkeit der Angaben über Testurteile zu gewährleisten (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.01.2011, 13 U 172/10 m. w. N.).
Für Blogger: