Rechtsprechung
OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Offenbarungspflicht des Verkäufers bei ungenehmigter Nutzung von Zubehörräumen als Wohnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährleistung ; Offenbarungspflicht; Wohnraum; Nutzung von Zubehörräumen; Nutzungsänderung ; Änderungsgenehmigung ; Sachmangel ; Arglistiges Verschweigen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Arglist; Verschweigen; Verkäufer; Nutzungsänderung; genehmigungsbedürftig; Aufenthaltsräume; Umwandlung; Dachgeschoß; Wohnung; Sachmangel
- Judicialis
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Offenbarungspflicht...
Verfahrensgang
- LG Bonn - 18 O 428/97
- OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Papierfundstellen
- BauR 2000, 151 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42, 43; NJW-RR 1997, 270).Bei § 463 S.2 BGB wird die Ursächlichkeit der arglistigen Täuschung für den Kaufentschluß von Gesetzes wegen vermutet (BGH NJW 1990, 42, 43; NJW 1991, 1673, 1675).
- BGH, 22.11.1996 - V ZR 196/95
Anforderungen an Arglist
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfaßt damit nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muß (BGH NJW 1995, 1549, 1550; NJW-RR 1997, 270).Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel zu erkennen, so handelt er, der Verkäufer, gleichwohl arglistig, wenn er sich bewußt hierum nicht kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW 1990, 42, 43; NJW-RR 1997, 270).
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90
Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines …
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Ist eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Änderungsgenehmigung erfolgt, so liegt unabhängig davon, ob die Änderung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein Sachmangel schon deshalb vor, weil bis zur Genehmigung die Baubehörde die Nutzung des Wohnraums untersagen kann (BGH NJW 1991, 2138).
- BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Die Beklagte muß sich, auch soweit es neben der Kenntnis der fehlenden Nutzungsänderungsgenehmigung die weiteren subjektiven Elemente des (bedingten) Vorsatzes nach § 463 S.2 BGB angeht, nach den hierfür aus § 166 BGB und dem Gedanken des Verkehrsschutzes entwickelten Grundsätzen der Wissenszurechnung (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 1339; NJW 1997, 1917) das bei ihr vorhandene Sach- und Rechtswissen um die Genehmigungsbedürftigkeit der selbständigen Nutzung des Dachgeschosses anrechnen lassen. - BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87
Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss …
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde; demgemäß kann ein Anspruch aus vorsätzlichem Verschulden beim Vertragsschluß neben dem Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers bestehen (BGH NJW-RR 1990, 78, 79; NJW 1995, 45, 46). - BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93
Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Mangel vorsätzlich verschwiegen wurde; demgemäß kann ein Anspruch aus vorsätzlichem Verschulden beim Vertragsschluß neben dem Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers bestehen (BGH NJW-RR 1990, 78, 79; NJW 1995, 45, 46). - BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89
Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Bei § 463 S.2 BGB wird die Ursächlichkeit der arglistigen Täuschung für den Kaufentschluß von Gesetzes wegen vermutet (BGH NJW 1990, 42, 43; NJW 1991, 1673, 1675). - BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87
Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem …
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Die Vorschrift ist Ausdruck des Verbots widersprüchlichen Verhaltens; wer sich in Kenntnis des Mangels zum Kauf entschlossen hat, stellt sich mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen in Widerspruch zu seinem vorangegangenen Verhalten (BGH NJW 1989, 2050). - BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Die Beklagte muß sich, auch soweit es neben der Kenntnis der fehlenden Nutzungsänderungsgenehmigung die weiteren subjektiven Elemente des (bedingten) Vorsatzes nach § 463 S.2 BGB angeht, nach den hierfür aus § 166 BGB und dem Gedanken des Verkehrsschutzes entwickelten Grundsätzen der Wissenszurechnung (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 1339; NJW 1997, 1917) das bei ihr vorhandene Sach- und Rechtswissen um die Genehmigungsbedürftigkeit der selbständigen Nutzung des Dachgeschosses anrechnen lassen. - BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95
Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens …
Auszug aus OLG Köln, 17.02.1999 - 13 U 174/98
Insoweit ist der Käufer berechtigt, den Minderwert anhand der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zu berechnen (BGH NJW-RR 1996, 1332, 1333). - BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95
Vom Lagerhaus zum Wohnhaus
- OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01
Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und …
Insbesondere dann, wenn Räume erst im Nachhinein umgestaltet werden, die Behörde mithin nicht schon im Genehmigungsverfahren durch unrichtige Planunterlagen getäuscht wird, kann nicht ohne Weiteres auf einen bedingten Vorsatz geschlossen werden (vgl. BGH v. 30. März 2001 - V ZR 461/99, NJW 2001, 2551, 2553; anders der Sachverhalt bei OLG Hamm v. 30. Mai 1996 - 22 U 16/95, NJW-RR 1997, 47, und OLG Köln v. 17. Februar 1999 - 13 U 174/98, ZMR 1999, 756).
Rechtsprechung
OLG Celle, 02.12.1998 - 13 U 174/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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RabattG § 1 Abs. 2 § 2
Abgrenzung eines Preisnachlasses von allgemeiner Preisreduzierung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade - 8 O 173/97
- OLG Celle, 02.12.1998 - 13 U 174/98