Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 01.12.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.12.2010 - I-13 U 181/09   

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OLG Köln, 22.12.2010 - I-13 U 181/09 (https://dejure.org/2010,20757)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.2010 - I-13 U 181/09 (https://dejure.org/2010,20757)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - I-13 U 181/09 (https://dejure.org/2010,20757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstückseigentümer trifft bei direktem Anbau an bestehendes Nachbarhaus auf der Grundstücksgrenze die Pflicht zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Dachanschlusses; Verpflichtung zum Ausbau eines Dachanschlusses zum Schutz vor witterungsbedingten Schäden bei neuem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückseigentümer trifft bei direktem Anbau an bestehendes Nachbarhaus auf der Grundstücksgrenze die Pflicht zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Dachanschlusses; Verpflichtung zum Ausbau eines Dachanschlusses zum Schutz vor witterungsbedingten Schäden bei neuem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Grenzbebauung: Haftung für Feuchteschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilien: Nachbar haftet für Schäden der Grenzbebauung! (IMR 2011, 284)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 404
  • BauR 2011, 1710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Es ist nach dem weiteren Verlauf nicht davon auszugehen, dass die Beklagten, die ihre Haftung zunächst bereits dem Grunde nach bestritten haben, auf eine Mahnung mit den zutreffenden Beträgen geleistet hätten; umgekehrt kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin nicht zur Annahme der gegenüber ihrer Zahlungsaufforderung geringeren Leistungen bereit gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 3115, 3116; NJW 2001, 822, 825).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 230/03

    Ausgleichsansprüche im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Der Anspruch der Klägerin auf Erstattung dieser Kosten ergibt sich dem Grunde nach sowohl aus § 823 Abs. 1 BGB als auch aus dem - aus § 904 Satz 2, § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB abgeleiteten - nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (vgl. BGH NJW 2004, 3701), jeweils in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 1 Nachbargesetz NRW.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Bezüglich der drei Punkte, die die Klägerin im Klagewege nicht weiterverfolgt hat, waren ihr analog § 96 ZPO die Kosten aufzuerlegen (vgl. BGH NZBau 2004, 507, juris Tz. 14; BGH BauR 2005, 429, juris Tz. 7; OLG Düsseldorf BauR 2010, 1628, juris Tz. 10 ff.).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Es ist nach dem weiteren Verlauf nicht davon auszugehen, dass die Beklagten, die ihre Haftung zunächst bereits dem Grunde nach bestritten haben, auf eine Mahnung mit den zutreffenden Beträgen geleistet hätten; umgekehrt kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin nicht zur Annahme der gegenüber ihrer Zahlungsaufforderung geringeren Leistungen bereit gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1999, 3115, 3116; NJW 2001, 822, 825).
  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Bezüglich der drei Punkte, die die Klägerin im Klagewege nicht weiterverfolgt hat, waren ihr analog § 96 ZPO die Kosten aufzuerlegen (vgl. BGH NZBau 2004, 507, juris Tz. 14; BGH BauR 2005, 429, juris Tz. 7; OLG Düsseldorf BauR 2010, 1628, juris Tz. 10 ff.).
  • BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07

    Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Das genügt den Anforderungen an eine Mahnung im Sinne von § 286 BGB (vgl. BGH NJW 2008, 50; NJW 2009, 1813, 1816).
  • BGH, 17.10.2008 - V ZR 31/08

    Anspruch des Berechtigten auf vollständige Befreiung von einem auf dem Grundstück

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Das genügt den Anforderungen an eine Mahnung im Sinne von § 286 BGB (vgl. BGH NJW 2008, 50; NJW 2009, 1813, 1816).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 21 U 122/09

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters zum Nachweis von Mängeln eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Bezüglich der drei Punkte, die die Klägerin im Klagewege nicht weiterverfolgt hat, waren ihr analog § 96 ZPO die Kosten aufzuerlegen (vgl. BGH NZBau 2004, 507, juris Tz. 14; BGH BauR 2005, 429, juris Tz. 7; OLG Düsseldorf BauR 2010, 1628, juris Tz. 10 ff.).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    So hat auch der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit des tatsächlichen Steueranfalls wegen dieses deutlichen gesetzgeberischen Zieles sogar über das reine Schadensersatzrecht hinaus auf den Bereich des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts ausgedehnt (vgl. BGH NJW 2010, 3085, juris Tz. 11 ff.).
  • LG Bonn, 29.09.2009 - 10 O 482/08

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einer nicht fachgerechten Ausführung eines

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.2010 - 13 U 181/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29. Sep-tember 2009 - 10 O 482/08 LG Bonn - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt teilweise abgeändert:.
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2009 - 13 U 181/09 (https://dejure.org/2009,34170)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 13 U 181/09 (https://dejure.org/2009,34170)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2009 - 13 U 181/09
    Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Anwalt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf vertrauen, dass das zuständige Büropersonal die ihm übertragenen Aufgaben des Fristenwesens ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH in NJW 2003, 1815 m. w. N.; vgl. auch Greger in Zöller, 28. Auflage, § 233 ZPO, Rd. 23, Stichwort: Fristenbehandlung).

    Es muss insbesondere sichergestellt sein, dass die zur wirksamen Fristenkontrolle erforderlichen Handlungen schnellstmöglich, d.h. unverzüglich nach Eingang des betreffenden Schriftstücks und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH in NJW 2003, 1815; vgl. auch Greger in Zöller, 28. Auflage, § 233 ZPO, Rd. 23, Stichwort: Fristenbehandlung).

  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 96/15

    Welche Sorgfaltspflichten bestehen beim Notieren des Zustelldatums?

    1. Dezember 2009, Az. 13 U 181/09; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 233 Rn. 93).

    In diesem Fall hat er jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die mindestens stichprobenartige Kontrolle des Personals (BGH, NJW 2003, 1815; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Dezember 2009, Az. 13 U 181/09; OLG Köln, Beschluss vom 1. Juni 2011, Az. 19 U 39/11; Zöller/Greger, ZPO, § 233 Rn. 23).

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