Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.1997 - 13 U 190/96   

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung aufgrund Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1998, 101
  • NZV 1998, 24
  • VersR 1997, 1112



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Wird zitiert von ... (13)  

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2005 - 23 U 49/05  

    Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung im Rahmen

    Werden aber aufgrund des Aufforderungsschreibens Verhandlungen aufgenommen, dann wirkt die Hemmung auf den Zeitpunkt der ersten Geltendmachung des Anspruchs zurück (BGH Urt. v. 11.11.1958 - VI ZR 231/57, VersR 1959, 205 = MDR 1959, 205; OLG Hamm Urt. v. 19.3.1997 - 13 U 190/96, NJW-RR 1998, 101, 102; Bamberger/Roth, a.a.O. , § 203 Rdnr. 5).

    Werden zunächst eingeschlafene Verhandlungen später wieder aufgenommen, dann hemmt die neue Verhandlung die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Gespräche, nicht mit Rückwirkung ab der erstmaligen Geltendmachung des Anspruchs (OLG Hamm .v. 19.3.1997 - 13 U 190/96, NJW-RR 1998, 101, 102; Bamberger/Roth, a.a.O. =. § 203 Rdnr. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2003 - 2 K 258/01  

    Touristische Nutzung der Kernzone des Brockengebiets darf eingeschränkt werden

    Danach müssen Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit verhältnismäßig in dem Sinne sein, dass sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten, durch schutzwürdige Erwägungen des Gemeinwohls legitimierten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der den Eingriff tragenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (BVerfG, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 BvR 2124/95 -, NJW-RR 1998, 101 [102]).
  • OLG Naumburg, 23.10.2008 - 9 U 19/08  

    Bauvertrag - Hemmung der Verjährung trotz fehlender Rückmeldung des Schuldners?

    Werden "eingeschlafene" Verhandlungen später wieder aufgenommen, dann hemmt die neue Verhandlung die Verjährung erst ab dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Gespräche, nicht etwa mit Rückwirkung ab erstmaliger Geltendmachung des Anspruchs (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 23 U 49/05, Juris - Rn. 8; OLG Hamm, Urteil vom 19.03.1997, Az. 13 U 190/96, NJW-RR 1998, 101, 102).
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  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01  

    Getränkehersteller scheitern mit Klage: Gericht macht Weg zum Dosenpfand frei

    Danach müssen Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit verhältnismäßig in dem Sinne sein, dass sie nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sind, den vom Normgeber verfolgten, durch schutzwürdige Erwägungen des Gemeinwohls legitimierten Zweck zu erreichen, und eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der den Eingriff tragenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 12. Februar 1998, NJW-RR 1998, S. 101, 102 mit Nachweisen).
  • OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05  

    Teilweise Regulierung eines Verkehrsunfallschadens: Auslegung des Verhaltens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1959, 34, 36; 1962, 615, 616; ebenso OLG Hamm VersR 1997, 1112, 1113 m. w. N.) wirkt die Hemmung der Verjährung zurück auf den Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, wenn es zu schwebenden Vergleichsverhandlungen - wie hier - kommt.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2001 - 1 U 39/01  

    Unfallschadensregulierung - Verjährung des Schadenersatzanspruchs bei

    Im Falle der vorherigen Ablehnung einer Regulierung reicht es für den Eintritt in erneute Verhandlungen aus, wenn der Verpflichtete aufgrund einer ?Gegenvorstellung" des Gläubigers in eine erneute Überprüfung eintritt; anders als im Fall OLG Hamm NJW-RR 1998, 101 war die Verhandlungsbereitschaft der Versicherung klar erkennbar.

    Die erneute Hemmung der Verjährung begann nicht erst zu dem Zeitpunkt, als auch die Beklagte ihre Weiterverhandlungsabsicht mit Schreiben vom 19.11.1996 erklärte; vielmehr wirkt die Verjährungshemmung zurück auf den Zeitpunkt des Zugangs des Anwaltsschreibens vom 07.11.1996 bei der Beklagten (BGH VersR 1962, 615; 1959, 34; OLG Hamm NJW-RR 1998, 101, 102; OLG Hamburg VersR 1991, 1263).

  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03  
    statt (vgl. BGH in NJW-RR 1988, 730 [731] = VersR 1988, 718 [719]; OLG Hamm in NJW-RR 1998, 101 [102]; MünchKomm-Grothke, 4. Aufl., BGB § 203 Rdn. 8).
  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07  

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

    Schweben Verhandlungen, wirkt die Hemmung grundsätzlich auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Gläubiger seinen Anspruch geltend gemacht hat (Müko/Grothe, a.a.O., § 203 BGB, Rdnr. 8; BGH VersR 1962, 615; OLG Hamburg VersR 1991, 1263; OLHG Hamm NJW-RR 1998, 101).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 29/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dabei kommt es auf den Zugang des Schreibens an, mit dem die Ansprüche geltend gemacht werden (OLG Hamm, Urteil vom 19.03.1997 - 13 U 190/96 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 11 KA 30/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dabei kommt es auf den Zugang des Schreibens an, mit dem die Ansprüche geltend gemacht werden (OLG Hamm, Urteil vom 19.03.1997 - 13 U 190/96 - m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09  

    Verhandlungsbegriff im Sinne des § 203 BGB entspricht im Wesentlichen dem

  • LG Düsseldorf, 18.12.2003 - 4a O 3/03  

    Garnspulen-Abschirmer

  • LG München I, 19.01.2011 - 9 O 13128/10  

    Arzthaftung: Verjährungshemmung durch Verhandlungen

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