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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98   

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https://dejure.org/2002,10676
OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/2002,10676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2002 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/2002,10676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/2002,10676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Krankenhaushaftung: Zeitnahe fachärztliche Eingangsuntersuchung eines neu aufgenommenen Patienten; Aufklärung über Geburtsrisiken bei Makrosomie; Schmerzensgeld für die Folgen einer Schulterdystokie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwerfbares Organisationsverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruches wegen eines Behandlungsfehlers in Form eines Geburtsfehlers; Anforderungen an eine Belegkrankenhausorganisationsstruktur im Hinblick auf die Behandlung der Patienten von Belegärzten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Organisationspflichten eines Belegkrankenhauses; Aufklärungspflichten des geburtshelfenden Arztes bei hohem Geburtsgewicht des ungeborenen Kindes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 8 U 141/93

    Entbindung; Kaiserschnitt; Geburtshelfer; Einwilligung; Behandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Entgegen der vorgetragenen Auffassung des Oberlandesgerichtes Hamm in dem mehrfach vorzitierten Urteil vom 30. Januar 1989 ist es nicht "primär Sache des Arztes selbst" zu entscheiden, das Kind auf vaginalem Wege oder im Wege der Schnittentbindung auf die Welt kommen zu lassen (andere Ansicht wohl auch der 8. ZS des OLG Düsseldorf im Urteil vom 01.12.1994, abgedruckt in VersR 1995 Seite 1317, betreffend eine Geburt im November 1984).

    Sie sind daher für den Senat glaubhaft (in einer vergleichbaren Situation ist der 8. Zivilsenat des OLG Düsseldorf gleichfalls den Bekundungen der Kindesmutter gefolgt; vgl. das vorzitierte Urteil vom 01.12.1994 in VersR 1995 Seite 1317).

  • OLG Hamm, 24.06.1996 - 3 U 179/94

    Schnittentbindung zur Vermeidung des Risikos einer Schulterdystokie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Im Widerspruch oder zumindest in scheinbarem Widerspruch zu der vorstehend dargestellten Rechtsprechung vertritt der erkennende Senat die Rechtsauffassung, dass eine ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Schulterdystokie bei einem Geburtsgewicht von 4.000 g oder mehr besteht und auch schon 1990 bestand, wie auch, dass auf die Möglichkeit einer Sectio hinzuweisen ist (wie hier Urteil des 3. ZS des OLG Hamm vom 24.06.1996, abgedruckt in VersR 1997 Seite 1403, betreffend eine Geburt im August 1990; Urteil des 3. ZS des OLG Koblenz vom 17.04.2001 in NJW-RR 2002 Seite 310, betreffend eine Geburt im Oktober 1989; Urteil des 5. ZS des OLG Köln vom 11.06.1997 in OLGR 1997 Seite 296 betreffend eine Geburt im Dezember 1986).

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 24. Juli 1996 (VersR 1997 Seite 1403) dem geschädigten Kind ein Schmerzensgeld von 100.000,00 DM zugesprochen, weil es in der Benutzung des rechten Armes zeitlebens weitgehend beschränkt sein wird.

  • OLG Stuttgart, 19.05.1988 - 14 U 34/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    (aa) So hat zum Beispiel der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Stuttgart in seinem Urteil vom 19. Mai 1988 (abgedruckt in VersR 1989 Seite 519) eine Kaiserschnittentbindung als nicht indiziert angesehen, wenn das Kind zwar groß ist (dort Geburtsgewicht 4.270 g), aber die Mutter schon ein großes Kind geboren hatte und auch sonst keine Risikofaktoren bestehen.

    Vielmehr geht der Senat mit dem Oberlandesgericht Stuttgart (siehe dessen vorzitiertes Urteil vom 19.05.1988 in VersR 1989 Seite 519) davon aus, dass es sich hierbei um eine höchstpersönliche Entscheidung der Gebärenden selbst handelt.

  • OLG Hamm, 30.01.1989 - 3 U 28/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    (cc) Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm hat in seinem Urteil vom 30.10.1996 (abgedruckt AHRS 2500/169) zwar ausgeführt, ein Geburtsgewicht von 4.440 g gebe keinen Anlass zur primären Sectio - insoweit in der Tradition einer gefestigten Rechtsprechung stehend (vergleiche unter anderem Urteil des Senats vom 30.01.1989, abgedruckt in VersR 1990 Seite 52) -, aber diese Aussage zugleich dahingehend eingeschränkt, dies gelte "zumindest" im Hinblick darauf, dass die Mutter... bereits einmal ein großes Kind zur Welt gebracht habe.

    (bb) Im Ergebnis wie das Oberlandesgericht Stuttgart in dem vorzitierten Urteil hat auch der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm in seinem Urteil vom 30. Januar 1989 (abgedruckt in VersR 1990 Seite 52 = AHRS 2500/34 betreffend eine Geburt im Dezember 1985) die ärztliche Verpflichtung zur Aufklärung der Gebärenden bei einem makrosomen Feten über die Alternative einer Schnittentbindung oder das Risiko einer Schulterdystokie mit der Begründung verneint, auch bei erkennbaren Risiken der Vaginalgeburt sei die Entscheidung, das Kind auf vaginalem Wege oder im Wege der Schnittentbindung auf die Welt kommen zu lassen, primär Sache des Arztes selbst.

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes weist in seinem Urteil vom 16.02.1993 (VersR 1993 Seite 703) darauf hin, dass der geburtsleitende Arzt die Mutter bereits zu einem Zeitpunkt über die unterschiedlichen Risiken der Entbindungsmethoden aufzuklären habe, zu dem sie sich noch in einem Zustand befinde, in dem diese Problematik mit ihr besprochen werden könne, wenn deutliche Anzeichen dafür bestünden, dass im Verlaufe eines Entbindungsvorganges eine Situation eintreten könne, in welcher die Schnittentbindung zu einer echten Alternative zu einer vaginalen Entbindung werde.
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    (ee) Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 06.12.1988 (BGHZ 106, 153) zwar ausgeführt, in einer normalen Entbindungssituation bräuchte der geburtsleitende Arzt ohne besondere Veranlassung nicht etwa von sich aus die Möglichkeit einer Schnittentbindung zur Sprache zu bringen, aber anders liege es jedoch, wenn für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolge, für das Kind ernstzunehmende Gefahren drohten (dort: Beckenendlage), daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine Kaiserschnittentbindung sprächen und diese unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstelle.
  • OLG Koblenz, 17.04.2001 - 3 U 1158/96

    Schmerzensgeldansprüche bei vaginaler Risikogeburt und unterbliebener Aufklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Im Widerspruch oder zumindest in scheinbarem Widerspruch zu der vorstehend dargestellten Rechtsprechung vertritt der erkennende Senat die Rechtsauffassung, dass eine ärztliche Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Schulterdystokie bei einem Geburtsgewicht von 4.000 g oder mehr besteht und auch schon 1990 bestand, wie auch, dass auf die Möglichkeit einer Sectio hinzuweisen ist (wie hier Urteil des 3. ZS des OLG Hamm vom 24.06.1996, abgedruckt in VersR 1997 Seite 1403, betreffend eine Geburt im August 1990; Urteil des 3. ZS des OLG Koblenz vom 17.04.2001 in NJW-RR 2002 Seite 310, betreffend eine Geburt im Oktober 1989; Urteil des 5. ZS des OLG Köln vom 11.06.1997 in OLGR 1997 Seite 296 betreffend eine Geburt im Dezember 1986).
  • OLG Bremen, 14.03.2000 - 3 U 38/98

    Beweiserleichterung im Arzthaftungsprozess für falsche Lagerung bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Bei einem Risiko von 3 % ist nach Senatsansicht eine Risikoaufklärung geboten (vgl. in diesem Zusammenhang auch urteil des 3. ZS des OLG Bremen vom 14.03.2000 = OLGR Bremen 2000, 403, wonach über typische Begleitrisiken grundsätzlich aufzuklären ist), auch wenn zumindest aus damaliger ärztlicher Sicht trotz dieses erhöhten Risikos einer Schulterdystokie eine Schnittentbindung sich gegenüber der vaginalen Entbindung nicht als gleichwertig darstellte, denn an dieser Stelle ist nach Senatsansicht gerade eben zu differenzieren zwischen der Faktenaufklärung einerseits und der ärztlichen Empfehlung andererseits.
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Die vorstehend dargestellten Erwägungen treffen indessen nur für den Haftungsgrund zu, weshalb die Revision hierauf auch zu beschränken war (vgl. zu dieser Möglichkeit Zöller-Gummer, ZPO, 23. Aufl. 2002, Rn 23; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, Rz 10 f., jeweils zu § 543; Urteil des VI. ZS des BGH vom 08.12.1998 in NJW 1999 Seite 500).
  • KG, 24.01.1978 - 9 U 2592/76

    Schmerzensgeld; Hirnquetschung; Nase; Stirn; Schädelbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 13 U 199/98
    Insbesondere bei schweren Verletzungen ergeben sich, worauf der 9. Zivilsenat des Kammergerichts in seinem Urteil vom 24. Januar 1978 (VersR 1979 Seite 624 ff.) zutreffend hingewiesen hat, aus dem Ausgleichs- und Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten häufig kaum eine Begrenzung des Schmerzensgeldes, weshalb die billige Entschädigung in Geld für die Gesundheitsbeeinträchtigungen stets nur aus dem Spannungsverhältnis genommen werden kann, das zwischen dem für einen Geschädigten wünschenswerten einerseits und andererseits dem besteht, was einem Schädiger noch zugemutet werden kann, wobei nach Senatsansicht, insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stehend, auch gesamtwirtschaftliche Gesichtspunkte in die Abwägung Eingang finden können.
  • OLG Schleswig, 12.01.2000 - 4 U 71/97

    Bei zu erwartendem hohen Geburtsgewicht ist eine prophylaktische Sectio nicht

  • OLG Zweibrücken, 16.01.1996 - 5 U 45/94

    Aufklärungs- und Handlungspflichten bei hoher Schulterdystokie

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

  • OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89

    Arzthaftung: Anforderungen an Kenntnisstand und Fähigkeit eines

  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 93/93

    Verkehrssicherungspflicht Fußgängerbereich

  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 190/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Geburtshilfe, Belegarzt,

  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 63/89

    Amtshaftung des Notars bei Verletzung eines Treuhandauftrages

  • OLG Köln, 05.09.2008 - 5 W 44/08

    Arztrecht - Schmerzensgeld bei vollständiger Gebrauchsuntüchtigkeit eines Arms

    Auch der vom Oberlandesgericht Frankfurt zuerkannte Betrag von 50.000,00 EUR (vgl. OLGR Frankfurt 2003, 55) hält sich in diesem Rahmen, wenngleich.
  • LG Rottweil, 27.11.2003 - 2 O 537/01

    Arzthaftung: Wehenforcierung bei Schulterdystokie als Behandlungsfehler;

    3.2 Es erscheint ein Zahlbetrag von 50.000 EUR als angemessen (so auch OLG Frankfurt, OLGReport 2003, 55; OLG Hamm VersR 1997, 1403).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.1999 - 13 U 199/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4696
OLG Köln, 28.04.1999 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4696)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1999 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4696)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1999 - 13 U 199/98 (https://dejure.org/1999,4696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 399 Alt. 1
    Personengebundener Anspruch auf Darlehensrückzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 295
  • MDR 1999, 1312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1999 - 13 U 199/98
    Dementsprechend wird - in vergleichbarer Konstellation - die Abtretung des Anspruches aus § 528 BGB, der den Schenker in die Lage versetzen soll, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten, in Literatur und Rechtsprechung zu Recht gem. § 399 1. Alt. BGB für unwirksam gehalten (vgl. die Nachweise in BGH NJW 1995, 323; der BGH konnte die Frage im dort entschiedenen Fall offenlassen, weil der Anspruch aus § 528 BGB an den Träger der Sozialhilfe abgetreten worden war, der bezüglich der Unterhaltsansprüche des Schenkers gegen den Beschenkten bereits in Vorlage getreten war, und weil der Zweck des Anspruches aus § 528 BGB deswegen auch nach Abtretung gewahrt blieb).
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