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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03   

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https://dejure.org/2003,5144
OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.05.2003 - 13 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 13 U 2/03 (https://dejure.org/2003,5144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung bei rechtzeitiger aber unwirksamer Prozesshandlung; Anforderungen an die Nachholung der Einlegung und Begründung der Berufung

  • Judicialis

    ZPO § 85 II; ; ZPO § 233; ; ZPO § 236 II 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2 S. 2
    Unzulässigkeit der Berufung bei Unterzeichnung durch angestellten, nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1023
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99

    Nachholung der Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03
    Zwar kommt grundsätzlich eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Frist auch dann in Frage, wenn die fristgebundene Prozesshandlung - wie hier - zwar rechtzeitig, jedoch unwirksam vorgenommen worden ist (BGH Beschluss vom 18.5.2000 - XIII ZB 25/99, MDR 2000, 1092 = NJW 2000, 3286).

    Die versäumte Prozesshandlung ist nur dann nicht nachzuholen, wenn sie bereits vor Stellung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber dem Gericht vorgenommen worden ist (BGH Beschluss vom 18.5.2000 - VII ZB 25/99, MDR 2000, 1092 = NJW 2000, 3286 m.w.N.).

  • KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03
    Zugunsten des Klägers kann unterstellt werden, dass Rechtsanwalt E. nicht die eigenständige Bearbeitung des Berufungsverfahrens übertragen worden ist und lediglich als unselbständiger juristischer Mitarbeiter gehandelt hat, dessen Verschulden der Partei grundsätzlich nicht anzulasten ist (Kammergericht Beschluss vom 20.9.1994 - 2 U 2767/94, KG-Report 1995, 47 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03
    Bestand dagegen seine Aufgabe nur aus vorbereitenden und unselbständigen Tätigkeiten, ist er als bloßer juristischer Hilfsarbeiter anzusehen, dessen Verschulden dem Prozessbevollmächtigten bzw. der Partei ebenso wenig zugerechnet werden kann wie das von Büropersonal (BGH Beschluss vom 1.4.1992 - XII ZB 21/92, NJW-RR 1992, 1019, 1020 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 103/02

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines nicht beim Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03
    Ein nicht beim Oberlandesgericht zugelassener Rechtsanwalt, der dort als Vertreter eines zugelassenen Rechtsanwalts tätig wird, handelt schuldhaft, wenn er sich nicht persönlich vergewissert, ob er postulationsfähig ist (BGH, Urteil vom 9.1.2003 - VIII ZR 103/02, BGH-Report 2003, 451 = NJW-RR 2003, 569).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZB 88/98

    Nachholung der versäumten Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03
    Durch Bezugnahme können im Anwaltsprozess nach ständiger Rechtsprechung nur solche Schriftstücke zum Inhalt bestimmender Schriftsätze über die Berufung und Berufungsbegründung gemacht werden, die von einem beim angerufen Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterschrieben worden sind (BGH Beschluss vom 10.12.1998 - IX ZB 88/98, VersR 2000, 337, 338 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.2003 - 13 U 2/03   

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https://dejure.org/2003,6373
OLG Köln, 30.07.2003 - 13 U 2/03 (https://dejure.org/2003,6373)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2003 - 13 U 2/03 (https://dejure.org/2003,6373)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 13 U 2/03 (https://dejure.org/2003,6373)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Fondsanleger bei bekannten Verlustrisiken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Für hohe Monatsrendite spekuliert - Zur Beratungspflicht der Banken bei Investmentfonds-Anlagen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (OLG Frankfurt/Main WM 1993, 1030, 1032; OLG Frankfurt/Main ZIP 1998, 2148, 2149 f.; KG Berlin WM 2002, 746, 748 f.; OLG Köln OLGR 2004, 133; OLG Köln OLGR 2004, 176, 177) und im Schrifttum (Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.93; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast 2. Aufl. Anhang § 282 Rdn. 23; Brandt, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Kreditinstitute bei der Kapitalanlage S. 154; Musielak/Foerste, ZPO 4. Aufl. § 286 Rdn. 40; Grüneberg, in: Bamberger/Roth, BGB § 280 Rdn. 68; Horn, in: Hellner/Steuer, Bankrecht und Bankpraxis Rdn. 7/1341; Ellenberger, in: Ellenberger/Schäfer, Fehlgeschlagene Wertpapieranlagen S. 59, 92; Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen Rdn. 79 f.; Waldeck, in: Cramer/Rudolph, Handbuch für Anlageberatung und Vermögensverwaltung S. 647, 654; Wieneke, Discount-Broking und Anlegerschutz S. 215; Drygala WM 1992, 1213, 1221 f.; a.A. Reich WM 1997, 1601, 1605; Tilp, in: Horn/Krämer, Bankrecht 2002 S. 419, 437 ff.) ganz überwiegend Zustimmung gefunden.
  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1183/03

    Bankenhaftung: Umfang der Risikoaufklärung bei wiederholter kundeneigener

    Sie hatten ihn zwar nochmals vor den Risiken zu warnen (vgl. OLG Köln, OLG-Report Köln 2004, 176 ff.).
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