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   OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10   

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https://dejure.org/2010,2106
OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10 (https://dejure.org/2010,2106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.03.2010 - 13 U 201/10 (https://dejure.org/2010,2106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. März 2010 - 13 U 201/10 (https://dejure.org/2010,2106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 307 Abs. 1 BGB
    Kann eine Vertragsstrafe per AGB vereinbart werden?

  • openjur.de

    §§ 635, 307 Abs. 1 BGB

  • openjur.de

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Verzug des Unternehmers

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307, 635
    AGB: Vertragsstrafe von je 0,2 % der Bruttoauftragssumme pro Werktag Verzug des Werkunternehmers unangemessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers für Verzug mit Beginn und Fertigstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Verzug mit Beginn und Fertigstellung

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Verzug mit Beginn und Fertigstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    0,2 % Vertragsstrafe für jeden Werktag Verzug = unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Kumulierung von Vertragsstrafen in Bauvertrag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafe für verzögerte Bauleistungen - Vertragsklausel ist nichtig, wenn die Vertragsstrafe zu hoch angesetzt wird

  • ra-heinicke.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Kumulation von Vertragsstrafen

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit kumulativ zu berechnender Vertragsstrafe?

Besprechungen u.ä. (2)

  • boetticher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Kumulierung von Vertragsstrafen in Bauverträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe für Verzug mit Beginn und Fertigstellung unwirksam! (IBR 2010, 383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1242
  • MDR 2010, 801
  • NZBau 2010, 566
  • BauR 2010, 1591
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
    Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (BGH NJW 2003, S. 1805, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dagegen ist die Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Auftraggebers losgelöster Geldforderungen nicht Sinn der Vertragsstrafe (BGH NJW 2003, S. 1805).

    Setzt sich eine Verzögerung in einem nachfolgenden Bauabschnitt fort, führt das bei einer solchen Regelung nicht dazu, dass sich der Tagessatz oder der Höchstsatz erhöhen (BGH NJW 2003, S. 1805).

    Dies ist nicht Sinn einer Vertragsstrafe (BGH NJW 2003, S. 1805).

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, S. 2106; OLG Dresden, BauR 2001, S. 949).

    Bei einer derartigen Regelung ist bereits nach zehn Arbeitstagen, die im Allgemeinen zwei Wochen entsprechen, die volle Vertragsstrafe verfallen (NJW 2000, S. 2106).

    Bei generalisierender und typisierender Abschätzung möglicher Verzugsfolgen kann nicht angenommen werden, dass Nachteile in Höhe von 5 % der Auftragssumme innerhalb von zehn Arbeitstagen entstehen (BGH NJW 2000, S. 2106).

  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
    Ist dies der Fall, so ist Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so z. B. OLG Hamm BauR 2000, S. 1202; OLG Jena NJW-RR 2002, S. 1178).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 21 U 85/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Zwischentermine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
    Ist dies der Fall, so ist Klausel gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so z. B. OLG Hamm BauR 2000, S. 1202; OLG Jena NJW-RR 2002, S. 1178).
  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, S. 2106; OLG Dresden, BauR 2001, S. 949).
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 13 U 201/10
    Als für sich betrachtet gerade noch angemessen hat sich in der Rechtsprechung ein Tagessatz von 0, 3 % je Werktag herausgebildet (vgl. BGH NJW-RR 2008, S. 615, m. w. Nw.).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 8 U 55/17

    VOB-Vertrag: Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen Sachmängeln bei

    Ein angemessenes Gleichgewicht der Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer ist mithin nicht gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 133/11 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010 - 13 U 201/10 -, juris Rn. 15 ff.; OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005 - 7 U 17/05 -, juris Rn. 43 f.; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 10.04.2002 - 7 U 938/01 -, juris Rn. 46).
  • BGH, 27.11.2013 - VII ZR 371/12

    Streit um die Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung des

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Nürnberg (BauR 2010, 1591 = NZBau 2010, 566).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2011 - 22 U 186/10

    Wirksamkeit Vertragsstrafenregelung zwischen Auftraggeber und Generalunternehmer

    Gleichwohl ist eine derartige Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Überschreitung jeder vertraglich vereinbarten Zwischenfrist mit einer Vertragsstrafe in derselben Höhe, die für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen ist, sanktioniert, wegen unangemessener Benachteiligung des Auftragnehmers gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, da eine solche Klausel dazu führen kann, dass bei nur geringfügiger Überschreitung mehrerer Zwischentermine durch die Kumulierung der Einzelvertragsstrafen innerhalb weniger Tage die gesamte Vertragsstrafe verwirkt sein kann, und zwar unabhängig davon, ob der Endtermin eingehalten wird oder nicht (zu vgl. OLG Hamm , Urteil vom 10. Februar 2000, 21 U 85/98, BeckRS 2000, 30095098 unter Hinweis auf BGH , NJW 1999, 1108 f.; OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178 f.; OLG Nürnberg , NJW-RR 2010, 1242; Werner , a.a.O., Rn. 2583; Kniffka , a.a.O., 7. Teil Rn. 55).

    Insoweit ist nämlich bei der vorzunehmenden überindividuell generalisierenden Betrachtungsweise (zu vgl. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178, 1179; Grüneberg , a.a.O., § 307 Rn. 8) auch zu berücksichtigen, dass sich der für eine Zwischenfrist eingetretene Verzug regelmäßig auf die Folgezwischenfristen und ggf. die Endausführungsfrist auswirken kann und bei Nichteinhaltung derselben als Folge wiederum eine eigenständige Vertragsstrafe ausgelöst wird (zu vgl. OLG Jena , NJW-RR 2002, 1178, 1179; OLG Nürnberg , NJW-RR 2010, 1242, 1243).

  • LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2

    13 Werktagen vollständig verwirkt ist und sich zudem faktisch ein Tagesssatz mit 0, 4% je Werktag bemisst (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2010, 1242 f.).
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