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   OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07   

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https://dejure.org/2008,9777
OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07 (https://dejure.org/2008,9777)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.05.2008 - 13 U 202/07 (https://dejure.org/2008,9777)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 13 U 202/07 (https://dejure.org/2008,9777)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer Verweisung eines Arztes an einen bestimmten Leistungserbringer; Bequemlichkeit der Hörgeräteversorgung als hinreichender Grund

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 UWG; § 4 Nr. 1, 2, 11 UWG; § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 167 ZPO; § 31 Nds. BOÄ; § 34 Abs. 5 Nds. BOÄ; Art.7 Abs. 1 RL 2005/29/EG
    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen bestimmten Leistungserbringer durch den Arzt nach den Vorschriften der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO); Behandlung eines Antrags auf Unterlassung der Verweisung von Patienten durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines hinreichenden Grundes als Voraussetzung einer Verweisung an einen bestimmten Leistungserbringer durch den Arzt nach den Vorschriften der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO); Behandlung eines Antrags auf Unterlassung der Verweisung von Patienten durch ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; MBO § 34 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • christmann-law.de (Kurzanmerkung)

    Wann darf ein Arzt dem Patienten einen bestimmten Apotheker empfehlen?

  • berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    HNO-Arzt benennt Hörgeräte-Akustiker - Grenzen des Berufsrechts

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 59/98

    Verkürzter Versorgungsweg

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    In den maßgebenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung") werden die für eine Verweisung sprechenden sachlichen Gründe lediglich beispielhaft, nicht aber abschließend genannt.

    Nach § 34 Abs. 5 Nds. BOA ist die ausdrückliche Empfehlung der Versorgung durch einen bestimmten Hörgeräteakustiker nur gestattet, wenn für diese Verweisung ein hinreichender Grund vorliegt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    Insoweit ist der Arzt sogar verpflichtet, bei seiner Abwägung auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit zu berücksichtigen (vgl. für Kassenpatienten: § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 SGB V. vgl. dazu BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg").

    Die für eine Verweisung sprechenden Gründe sind - wie bereits dargelegt - nicht auf unmittelbar auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile beschränkt, sondern erfassen auch andere sachliche Gründe, wie z. B. die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von zusätzlichen Wegen bei gehbehinderten Patienten, schlechte Erfahrungen mit den ortsansässigen Hörgeräteakustikern (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    Hierunter fällt auch der Vorteil, der sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges ergibt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000, a. a. O.. OLG Celle, Senatsurteil v. 21. Dez. 2006 - 13 U 118/06, GRUR-RR 2007, 109, 110).

    aa) Die Zusammenarbeit eines als HNO-Arzt mit einem Hörgeräteakustiker und seine Einbindung in die Abgabe von Hörgeräten im sog. verkürzten Versorgungsweg ist nicht wettbewerbsrechtlich unlauter (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 f. "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    In den maßgebenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung") werden die für eine Verweisung sprechenden sachlichen Gründe lediglich beispielhaft, nicht aber abschließend genannt.

    Dort hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass es nicht Sache des Arztes ist, dem eine wettbewerbswidrige Empfehlung eines Hilfsmittelerbringers vorgeworfen wird, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass seine Empfehlung sachlich begründet war (BGH, Urt. v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 273 "Hörgeräteversorgung").

    Dazu ist lediglich festzustellen, dass die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH, Urt. v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99 , GRUR 2002, 271, 273 "Hörgeräteversorgung") insbesondere dem vom Beklagten angeführten medizinischen Grund für seine Präferenz des in C. nur von der die Firma f. h. AG angebotenen verkürzten Versorgungsweges, der darin zu sehen sei, dass eine gründliche Reinigung des Gehörsganges durch eine Ölspülung als medizinische Leistung nur durch einen Arzt möglich sei und im Gegensatz zu der vom Hörgeräteakustiker durchgeführten Reinigung des Gehörgangs mit Wattestäbchen die Gefahr einer Beschädigung des Trommelfells, einer Verletzung der Gehörgangshaut, sowie der Verschiebung des Ohrenschmalzes in die Tiefe des Gehörgangs nicht bestehe, nicht substantiiert entgegen getreten ist.

    Nach § 34 Abs. 5 Nds. BOA ist die ausdrückliche Empfehlung der Versorgung durch einen bestimmten Hörgeräteakustiker nur gestattet, wenn für diese Verweisung ein hinreichender Grund vorliegt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    Die für eine Verweisung sprechenden Gründe sind - wie bereits dargelegt - nicht auf unmittelbar auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile beschränkt, sondern erfassen auch andere sachliche Gründe, wie z. B. die Qualität der Versorgung, die Vermeidung von zusätzlichen Wegen bei gehbehinderten Patienten, schlechte Erfahrungen mit den ortsansässigen Hörgeräteakustikern (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1082 "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

    aa) Die Zusammenarbeit eines als HNO-Arzt mit einem Hörgeräteakustiker und seine Einbindung in die Abgabe von Hörgeräten im sog. verkürzten Versorgungsweg ist nicht wettbewerbsrechtlich unlauter (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000 - I ZR 59/98, GRUR 2000, 1080, 1081 f. "verkürzter Versorgungsweg" sowie Urteil v. 15. Nov. 2001 - I ZR 275/99, GRUR 2002, 271, 272 "Hörgeräteversorgung").

  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    aa) Ob ein Antrag den Bestimmtheitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügt, stellt eine von Amts wegen in jeder Instanz zu prüfende Prozessvoraussetzung dar (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, GRUR 2000, 1076, 1078 "Abgasemission" m. w. N.).

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urteil vom 24. November 1999 I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 "gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge", BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, GRUR 2000, 1076, 1078 "Abgasemission" sowie BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 "Farbmarkenverletzung I").

    Die Verlagerung dieser schwierigen Abgrenzung in das Vollstreckungsverfahren ist hier auch unter Berücksichtigung des von der Klägerin verfolgten Rechtsschutzinteresses angesichts des Bedürfnisses des Beklagten, nicht einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt zu sein, nicht hinnehmbar (BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, GRUR 2000, 1076, 1078 "Abgabeemission" . BGH, Urt. v. 4. Sept. 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 "Farbmarkenverletzung I.").

  • OLG Celle, 21.12.2006 - 13 U 118/06

    Zulässigkeit des Verweises eines Patienten durch einen Augenarzt an ein

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Ein solcher Grund ist nicht nur dann anzunehmen, wenn der Verweisung unmittelbar auf dem Gebiet der Medizin liegende Vorteile zu Grunde liegen (OLG Celle, Senatsurteil v. 21. Dez. 2006 - 13 U 118/06, GRUR-RR 2007, 109, 110).

    Hierunter fällt auch der Vorteil, der sich aus einer größeren Bequemlichkeit eines bestimmten Versorgungsweges ergibt (BGH, Urt. v. 29. Juni 2000, a. a. O.. OLG Celle, Senatsurteil v. 21. Dez. 2006 - 13 U 118/06, GRUR-RR 2007, 109, 110).

  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Der erstinstanzlich erfolgreiche Hilfsantrag zu Ziffer 1 e) sowie der erste dazu formulierte Hilfsantrag (... sofern in jedem Einzelfall nicht ein hinreichender sachlicher Grund wie ...) sind ebenso wie der Hilfsantrag zu Ziffer 1 f), der mit der Berufung des Beklagten ohne weiteres dem Berufungsrechtszug angefallen ist (vgl. BGHZ 41, 38, 39) und über den wegen der Unzulässigkeit der beiden vorgenannten Klageanträge sowie der Unbegründetheit (vgl. nachfolgend unter A. 2. b) des zweiten hilfsweise zum (Hilfs)Klageantrag zu Ziffer 1 e) erhobenen Antrags (... wenn nicht einer der nachfolgenden Gründe vorliegt:...) ebenfalls zu entscheiden ist, bereits unzulässig.

    Über den ebenfalls mit der Hilfsanschlussberufung geltend gemachten Antrag zu Ziffer 1 f) war wegen des Wegfalls der innerprozessualen Bedingung bereits im Rahmen der Berufung (vgl. unter A. 1. b) zu entscheiden, ohne dass es eines besonderen Antrags oder des Anschlussrechtsmittels des Klägers bedurfte (BGHZ 41, 38, 39).

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urteil vom 24. November 1999 I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 "gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge", BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, GRUR 2000, 1076, 1078 "Abgasemission" sowie BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 "Farbmarkenverletzung I").

    Ein Klageantrag, der sich auf die Wiederholung der Tatbestandsmerkmale des Gesetzes, auf das er sich stützt, beschränkt, ist aber grundsätzlich unbestimmt (BGH, Urt. v. 24. Nov. 1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 "gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge" m. w. Nachw.).

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urteil vom 24. November 1999 I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 "gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge", BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, GRUR 2000, 1076, 1078 "Abgasemission" sowie BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 "Farbmarkenverletzung I").

    Die Verlagerung dieser schwierigen Abgrenzung in das Vollstreckungsverfahren ist hier auch unter Berücksichtigung des von der Klägerin verfolgten Rechtsschutzinteresses angesichts des Bedürfnisses des Beklagten, nicht einer erheblichen Rechtsunsicherheit ausgesetzt zu sein, nicht hinnehmbar (BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, GRUR 2000, 1076, 1078 "Abgabeemission" . BGH, Urt. v. 4. Sept. 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 "Farbmarkenverletzung I.").

  • OLG Köln, 04.11.2005 - 6 U 46/05

    "Verkürzter Versorgungsweg und Beteiligung des HNO-Arztes an

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Seine Einbindung in dieses Geschäftsmodell wäre auch dann berufsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte mit Aktien an der Firma f. h. AG beteiligt wäre (vgl. OLG Köln, GRUR 2006, 600, 601).
  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 215/02

    Diabetesteststreifen

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Das Verbot dient der Trennung merkantiler Gesichtspunkte vom Heilauftrag des Arztes (BGH, Urt. v. 2. Juni 2005 - I ZR 215/02, GRUR 2005, 875, 876 "Diabetesteststreifen").
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Celle, 29.05.2008 - 13 U 202/07
    Da die unselbstständige Anschlussberufung von innerprozessualen Vorgängen abhängig gemacht werden kann, ist es zulässig, sie unter die Bedingung des Erfolgs des Hauptrechtsmittels zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, NJW 2001, 1127, 1131 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2007 - 2 U 176/06

    Unlauterer Wettbewerb: Beteiligung eines Arztes an einer einen Geschäftsanteil an

  • BGH, 23.10.1997 - I ZR 123/95

    Auto '94 - Getarnte Werbung

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

  • BGH, 28.02.2008 - III ZB 76/07

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren bei Einzahlung der Gerichtskosten

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Das Berufungsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Celle, GesR 2008, 476).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 112/08

    Ärztliches Berufsrecht: Verweisung eines Patienten an einen Hilfsmittelanbieter

    Das Berufungsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen (OLG Celle, GesR 2008, 476).
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