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   OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16   

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OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16 (https://dejure.org/2017,18546)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.05.2017 - 13 U 207/16 (https://dejure.org/2017,18546)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 13 U 207/16 (https://dejure.org/2017,18546)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zulassungspflichtiges Pflanzenschutzmittel zu Bodenhilfsstoff

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen des Inverkehrbringens eines Pflanzenschutzmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung zulassungspflichtiges Pflanzenschutzmittel zu Bodenhilfsstoff

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04 GRUR 2007, 1079, "Bundesdruckerei", juris Rn. 18; BGH, Urteil vom 10. April 2014 - I ZR 43/13, GRUR 2014, 1114 ff. "nickelfrei", juris Rn. 24 ff., 33 ff.; Köhler/Feddersen, in: Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 35. Aufl. § 8 Rn. 3.27).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist dann gegeben, wenn die Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den andern beeinträchtigen, d. h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2000 - I ZR 237/98, juris Rn. 17; Urteil vom 10. April 2014, a. a. O., Rn. 24 m. w. N.).

    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis setzt nicht voraus, dass die Parteien auf der gleichen Vertriebsstufe tätig sind oder derselben Branche angehören (BGH, Urteil vom 10. April 2014, a. a. O, Rn. 30).

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10

    Zertifizierter Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    cc) Die Zweckbestimmung von "T., so wie sie ein durchschnittlich informierter Verbraucher, zu denen auch die Mitglieder des Senats gehören (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2011 - I ZR 113/10, juris Rn. 37), wahrnimmt, ist auf der Grundlage der zu den Akten gereichten Werbung für das Produkt differenziert zu beurteilen.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2010 - 10 ME 108/10

    Maßgeblichkeit der Zweckbestimmung für die Zuordnung eines Stoffes zu den

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Dem entspricht die neuere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, wonach durch die vorstehend genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt sei, dass sich die für die Zuordnung als Pflanzenschutzmittel maßgebliche Zweckbestimmung eines Produkts aus der stofflichen Zusammensetzung, seiner Aufmachung und der Art seines Vertriebs erschließe, nicht aber aus der Art seiner Herstellung oder seinen chemischen Eigenschaften (OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. September 2010 - 10 ME 108/10, juris Leitsatz 1 und Rn. 14).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 3 B 46.96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines ganzen Betriebes im Sinne der

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Diesen Erfordernissen entspricht die abgegebene Erklärung (Anlage K 7, Bl. 31 f. GA), mit der die Beklagte strafbewehrt versichert hat, nach Maßgabe der Grundsätze in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. September 1996 (3 B 46/96) ein Produkt mit der Bezeichnung "T." nicht als Pflanzenschutzmittel in den Verkehr zu bringen, d. h. als Produkt, so wie es nach seiner Bestimmung einem durchschnittlich informierten Verbraucher gemäß der stofflichen Zusammensetzung, seiner Aufmachung und der Art des Vertriebs in Erscheinung tritt, das den Verwendungszweck hat, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder deren Einwirkung zu schützen, die Lebensvorgänge von Pflanzen in anderer Weise als durch Nährstoffe zu beeinflussen, Pflanzenerzeugnisse zu konservieren, unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen.
  • BVerwG, 12.09.1996 - 3 B 43.96

    Pflanzenschutzrecht: Zuordnung eines Produkts zum Pflanzenschutz- oder

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Es hat zwar die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurückgewiesen, dies aber nur mit Blick auf die Alternativbegründung, wonach der Verwaltungsgerichtshof angenommen hatte, zum gleichen Ergebnis komme man, wenn man von dem Erfordernis einer überwiegenden Bestimmung zum Pflanzenschutz bzw. zur Pflanzenstärkung ausgehe (Beschluss vom 12. September 1996 - 3 B 43/96, juris Rn. 2).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05

    L-Carnitin II

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Erst seit Änderung der Richtlinie wird der Arzneimittelbegriff durch Art. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 nach der pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Wirkung bestimmt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - I ZR 61/05, juris Rn. 15, 16).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne Angabe eines Endtermins erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 ff, juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94

    Verbot des Inverkehrbringens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel -

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Vielmehr lasse die Regelungsstruktur erkennen, dass auch eine geringe Pflanzenschutzwirkung ein Produkt dem Pflanzenschutzmittel zuordne (vom 5. Oktober 1995 - 12 S 3292/94, juris Rn. 31).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 11/14

    Wettbewerbswidriges Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln:

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Dies hat der Bundesgerichtshof in dem vergleichbaren Fall der Arzneimittelwerbung ohne Zulassung des Produkts als Arzneimittel genügen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2014 - I ZR 11/14, juris Rn. 9 - "Chlorhexidin").
  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

    Auszug aus OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16
    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Weiteren zwar ausgeführt, der überwiegende Zweck des konkreten Produkts sei - entsprechend den Grundsätzen zur Abgrenzung von Lebens- und Arzneimitteln - nicht aufgrund der subjektiven Vorstellung des Herstellers oder dessen, der das Produkt in den Verkehr bringe, zu bestimmen, sondern nach objektiven Maßstäben festzustellen (VGH Baden-Württemberg, a. a .O., Rn. 11), dies nachfolgend aber dahin konkretisiert, die Zweckbestimmung richte sich nicht nur nach der Art der Inhaltsstoffe des Produkts, sondern insbesondere auch nach den Bezeichnungen und Anpreisungen sowie Gebrauchsanweisungen des Herstellers, die die Verkehrsauffassung beeinflussten (VGH Baden-Württemberg, a. a. O., unter Hinw. auf Zipfel, Lebensmittelrecht, Bd. 2, § 1 LMBG und BVerwG 37, 209, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1992 - 10 S 1105/92

    Abgrenzung zwischen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel; Verbot des

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 U 122/17

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: Anspruch auf Abmahnkostenersatz

    Anteilig bedeutet, dass die entstandenen Kosten streitwertanteilig zu kürzen sind, nicht hingegen, dass sie als fiktive Kosten aus einem anteilig gekürzten Gegenstandswert anzusetzen wären (BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744, bei juris Rz. 52 - Sondernewsletter; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2012 - 2 U 90/117; a.A. OLG Celle, Urteil vom 24.Mai 2017 - 13 U 207/16, bei juris Rz. 67).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 13 U 207/16
    Die Antragstellung auf Beseitigung und Wiederherstellung in der konkreten Form stößt schon deshalb auf Bedenken, da bei Ansprüchen nach § 1004 BGB grundsätzlich der Störer entscheidet, durch welche Maßnahmen die Beseitigung zu bewirken ist (Palandt BGB 76. Auflage § 1004 Rdnr. 51; BGHZ 67, 252; OLG München BauR 2012, 550).
  • OLG München, 24.11.2011 - 14 U 656/11

    Eigentum an einem der Ölversorgung der Heizungsanlage eines Gebäudes dienenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 13 U 207/16
    Die Antragstellung auf Beseitigung und Wiederherstellung in der konkreten Form stößt schon deshalb auf Bedenken, da bei Ansprüchen nach § 1004 BGB grundsätzlich der Störer entscheidet, durch welche Maßnahmen die Beseitigung zu bewirken ist (Palandt BGB 76. Auflage § 1004 Rdnr. 51; BGHZ 67, 252; OLG München BauR 2012, 550).
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 13 U 207/16 (https://dejure.org/2018,64256)
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