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   OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05   

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https://dejure.org/2006,31469
OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05 (https://dejure.org/2006,31469)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2006 - 13 U 212/05 (https://dejure.org/2006,31469)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 13 U 212/05 (https://dejure.org/2006,31469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Fahrzeugkaufvertrag; Rücktrittsberechtigung nach zwei durch Drittwerkstätten ausgeführten Nachbesserungsversuchen; Informationspflicht des Käufers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rücktrittsberechtigung nach zwei durch Drittwerkstätten ausgeführten Nachbesserungsversuchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen neuen PKW Citroen nach vorheriger Durchführung von Reparaturarbeiten durch eine Drittwerkstatt; Mangel wegen Undichtigkeit des Fahrzeuges im Bereich des Faltdaches und anderer Orte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.04.1991 - VIII ZR 131/90

    Rechte des Käufers bei alleinigem Nachbesserungsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05
    Dieser wird dann mit im Voraus erteiltem Einverständnis der Beklagten für diese und an deren Stelle tätig (vgl. BGH NJW 1991, 1882).

    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, es sei nicht ersichtlich, was eine Information des Verkäufers, der zu einer Ferndiagnose gar nicht in der Lage sei, bewirken solle (vgl. BGH, NJW 1991, 1882, zitiert nach Juris; Schattenkirchner, a.a.O., S. 593).

  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05
    Grundsätzlich kann die Klägerin wegen eines Mangels des Fahrzeugs erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sie dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (BGH v. 23.02.2005, VIII ZR 100/04, BGH v. 21.12.2005, VIII ZR 49/05).
  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05
    Grundsätzlich kann die Klägerin wegen eines Mangels des Fahrzeugs erst dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn sie dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (BGH v. 23.02.2005, VIII ZR 100/04, BGH v. 21.12.2005, VIII ZR 49/05).
  • LG Schwerin, 21.08.2003 - 7 O 220/03

    Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag; Beurteilung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.05.2006 - 13 U 212/05
    Vielmehr ist ihr eine Untersuchung und Reparatur im Fachbetrieb der Beklagten zumutbar, die die Beklagte unstreitig angeboten hat, sobald sie von den gerügten Mängeln erfahren hat (wie hier: Seel, DAR 2004, 563 ff., der die ordnungsgemäße Erfüllung der Informationspflicht durch den Käufer primär als Bedingung für die Zurechnung fremden Verhaltens resp. deren Folgen ansieht; LG Schwerin, DAR 2004, 590; a.A. Reinking/Eggert,a.a.O., Schattenkirchner, a.a.O.).
  • OLG Rostock, 16.04.2008 - 1 U 42/08

    Berufungsverfahren: Zurückverweisung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels

    Der Kläger macht geltend, die vom Landgericht ......... vertretene Rechtsauffassung - zur Informationsverpflichtung des Käufers über einen Reparaturversuch in einer Drittwerkstatt -, mit der die zuvor schon vom OLG Stuttgart (Urteil vom 18.05.2006, Az.: 13 U 212/05) und vom Landgericht Schwerin (DAR 2004, 590, 592) in der Judikatur verfochtene Ansicht übernommen wurde, sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Urteil des BGH vom 15.11.2006, Az. VIII ZR 166/06 , verworfen worden.
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