Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.05.2005 - 13 U 22/05   

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https://dejure.org/2005,3728
OLG Celle, 19.05.2005 - 13 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3728)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.05.2005 - 13 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3728)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 13 U 22/05 (https://dejure.org/2005,3728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 1 UWG; § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit des Werbens mit einem Testeregbnis der Stiftung Warentest über ein Einzelmerkmal eines Produkts; Irreführung der Konsumenten durch Werbung mit einem Testergebnis über ein Einzelmerkmal; Pflicht zur Werbung mit einem Gesamttesturteil eines Produktes

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest

  • aufrecht.de

    Werbung mit "Stiftung Warentest"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Werbens mit einem Testeregbnis der Stiftung Warentest über ein Einzelmerkmal eines Produkts; Irreführung der Konsumenten durch Werbung mit einem Testergebnis über ein Einzelmerkmal; Pflicht zur Werbung mit einem Gesamttesturteil eines Produktes

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Werbung mit "Stiftung Warentest"

  • Judicialis

    UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung bei Werbung mit Teiltestergebnis der Stiftung Warentest

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bei Werbung mit Testergebnissen dürfen Einzelaussagen isoliert angegeben werden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Stiftung Warentest und Co. - Fallstricke bei der Werbung mit Testergebnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1131
  • NJW-RR 2005, 1131 (Volltext mit amtl. LS)
  • GRUR 2005, 877
  • GRUR 2005, 877 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 286
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus OLG Celle, 19.05.2005 - 13 U 22/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Landgericht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 91, 679 - Fundstellenangabe).
  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 3 O 36/17

    Die Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann

    Vielmehr ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass eine Werbung auch mit Einzelergebnissen im konkreten Einzelfall zulässig sein kann, sofern nicht ein schlechtes Gesamtergebnis kaschiert wird (OLG Celle GRUR-RR 2005, 286; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 5 Rn. 2.281).

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Celle (GRUR-RR 2005, 286; vgl. dazu kritisch Franz, WRP 2016, 439, 443; Koppe/Zagouras, WRP 2008, 1035, 1039) beruft, verhilft dies ihrem Klageabweisungsantrag nicht zum Erfolg.

  • OLG Brandenburg, 10.10.2023 - 6 U 91/22
    Die Qualifizierung als "starker Sieger" erfolgt damit nur in Bezug auf das Teilsegment der Zahnpasten mit starkem Abrieb (vgl. für einen vergleichbare Konstellation, in der ein entsprechende Offenlegung erfolgt ist: OLG Celle, Urteil vom 19.05.2005 - 13 U 22/05; juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8963
OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05 (https://dejure.org/2005,8963)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2005 - 13 U 22/05 (https://dejure.org/2005,8963)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 13 U 22/05 (https://dejure.org/2005,8963)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Ablösung grundpfandrechtlich gesicherte Kredite; Voraussetzungen einer rechtmäßigen bankinternen Umschuldung nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung; Pflichten des Kreditinstituts bei einen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05
    Die langjährige Geschäftsbeziehung zwischen einer Bank und ihrem Kunden begründet keine eigenständigen Beratungs- oder Betreuungspflichten etwa im Sinne eines allgemeinen Bankvertrages (BGH, NJW 2002, 3695).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 398/02

    Zum Anspruch des Kreditnehmers auf Sicherheitenaustausch

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05
    a) Zwar kann ein Kreditinstitut verpflichtet sein, in einen bloßen Austausch der vereinbarten Sicherheiten bei sonst unverändert fortbestehendem Darlehensvertrag einzuwilligen, wenn der Sicherheitenaustausch dem Kreditinstitut mangels eines schutzwürdigen Eigeninteresses zuzumuten ist (BGH, NJW 2004, 1730).
  • OLG Köln, 30.06.2004 - 13 U 238/03

    Wirksamkeit vertraglicher Nichtabnahmeentschädigung bei Bankdarlehen

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05
    Demgegenüber fällt gravierend zugunsten der Kläger aus, dass die Beklagte in ihre Berechnung aus Kulanz anstelle ersparter Risikoaufwendungen (die üblicherweise im Bereich bis zu äußerstenfalls 0, 15%, bei grundpfandrechtlicher Absicherung meist nur bis zu 0, 05% bemessen werden, vgl. Senatsurteil vom 30.06.2004 - 13 U 238/03 , OLGR 2004, 349 = VersR 2004, 1422) ihre kalkulierte Zinsmarge von 1, 07 % (für die Kredite mit den Vertragsnummern ###1 und ###3) bzw. 0,25% (für den Kredit mit der Vertragsnummer ###2) eingesetzt hat.
  • BGH, 30.11.2004 - XI ZR 285/03

    Zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung anhand des PEX-Index

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05
    Die Höhe der von der Beklagten für die drei Realkredite berechneten und vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen ist unabhängig davon, dass die Beklagte die Wiederanlagerendite nicht - wie mit dem nach der Schlussverhandlung erster Instanz ergangenen Urteil des BGH vom 30.11.2004 (- XI ZR 258/03 -, BKR 2005, 148 mit Anm. Wimmer und Rösler) gefordert - der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, sondern dem PEX-Index entnommen hat, nicht zu beanstanden.
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05
    Entsprechendes gilt auch schon für das von den Klägern angeführte Urteil des OLG Zweibrücken vom 27.05.2002 - 7 U 231/01 - (BKR 2002, 1052 = ZIP 2002, 1680 = OLGR Zweibrücken 2002, 432): Es ist vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - (BKR 2003, 542 = ZIP 2003, 1189 = NJW 2003, 2230) dahin abgeändert worden, dass der beklagten Sparkasse die anlässlich der bankinternen Umschuldung beanspruchte Vorfälligkeitsentschädigung für die abgelösten Altdarlehen zuerkannt wurde, und zwar ohne Angemessenheitsüberprüfung, weil der dortigen Klägerin erst gar kein Anspruch auf eine vorzeitige Ablösung der Altkredite zustand.
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2002 - 7 U 231/01

    Bereicherungsanspruch eines Kreditnehmers gegen die kreditgebende Bank:

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2005 - 13 U 22/05
    Entsprechendes gilt auch schon für das von den Klägern angeführte Urteil des OLG Zweibrücken vom 27.05.2002 - 7 U 231/01 - (BKR 2002, 1052 = ZIP 2002, 1680 = OLGR Zweibrücken 2002, 432): Es ist vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - (BKR 2003, 542 = ZIP 2003, 1189 = NJW 2003, 2230) dahin abgeändert worden, dass der beklagten Sparkasse die anlässlich der bankinternen Umschuldung beanspruchte Vorfälligkeitsentschädigung für die abgelösten Altdarlehen zuerkannt wurde, und zwar ohne Angemessenheitsüberprüfung, weil der dortigen Klägerin erst gar kein Anspruch auf eine vorzeitige Ablösung der Altkredite zustand.
  • KG, 13.12.2007 - 19 U 33/07

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten hinsichtlich einer im gemeinsamen Eigentum

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei einer Veräußerung möglicherweise die bestehenden Belastungen vorzeitig abzulösen sind und dann von der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden könnte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 13. Juli 2005 - 13 U 22/05 - Juris).
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