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   OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 13 U 222/16   

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https://dejure.org/2017,32614
OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 13 U 222/16 (https://dejure.org/2017,32614)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2017 - 13 U 222/16 (https://dejure.org/2017,32614)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2017 - 13 U 222/16 (https://dejure.org/2017,32614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Haftung des Tanzpartners bei freiwillig ausgeführtem Paartanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Haftung des Tanzpartners bei freiwillig ausgeführtem Paartanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Tanzpartners für Schäden durch einen Unfall

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Tanzpartners für Schäden durch einen Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Tanzpartners bei freiwillig ausgeführtem Paartanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haftung des Tanzpartners

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Tanzpartners für Unfallfolgen bei einem freiwilligen Paartanz

  • versr.de (Kurzinformation)

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löst keine Haftung des Tanzpartners aus

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Tanzpartners bei freiwillig ausgeführtem Paartanz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Tanzpartner für Verletzung bei freiwilligem Paartanz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Paartanz auf eigene Gefahr - Keine Haftung des Tanzpartners bei Sturz

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer sich freiwillig auf einen gemeinsamen Tanz mit einem Partner einlässt, kann im Falle eines Tanzunfalls

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Freiwillig ausgeführter Paartanz löse keine Haftung des Tanzpartners aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes haftet nicht für Folgen eines Tanzunfalls - Eigene freie Willensentscheidung des Geschädigten führt zum Ausschluss der Haftung des Tanzpartners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 467
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 9 U 142/14

    Kein Schadensersatzanspruch nach Sturz von der Bierbank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 13 U 222/16
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in vollem Umfang anschließt, kommt die Annahme eines Zurechnungszusammenhanges zwischen der schädigenden Handlung und dem eingetretenen Erfolg allenfalls dann in Betracht, wenn der "Schädiger" - hier also der Beklagte - durch die Inanspruchnahme einer übergeordneten Rolle als "Experte" der Klägerin gegenüber eine Garantenstellung für die Durchführung des gemeinsamen Unternehmens übernommen oder durch sein Verhalten einen zusätzlichen Gefahrenkreis für die Schädigung der Klägerin eröffnet hätte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 20.10.2015, Az.: 9 U 142/14; sowie BGH a. a. O.).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 13 U 222/16
    In Fällen der vorliegenden Art gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Grundsatz, dass weder ein allgemeines Gebot besteht, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, noch ein Verbot, sie zur Selbstgefährdung psychisch zu veranlassen, sofern nicht - was vorliegend ausscheidet - das selbstgefährdende Verhalten durch Hervorrufen einer mindestens im Ansatz billigenswerten Motivation "herausgefordert" worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.1986, Az.: VI ZR 208/84, recherchiert nach juris, Rz. 14).
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